Politik

Die Koalitionäre Markus Söder (CSU) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler) geloben gute Zusammenarbeit. Mal sehen, wie der Regierungsalltag läuft. (Foto: dpa)

09.11.2018

Pakt der Bürgerversteher

Schwarz-Orange in Bayern: Was bringt der Koalitionsvertrag an Neuem, was bleibt gleich, was fehlt?

Gewiss: Der von CSU und FW unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält viel Weiter-so. Allerdings haben die Bayern am 14. Oktober eben auch mehrheitlich konservativ gewählt. Was bleibt, was ändert sich, was fehlt? Die Kernpunkte im Überblick.

Das bleibt:

Eine klar konservative Handschrift trägt weiterhin die Innen- und Migrations-, die Familien- und die Bildungspolitik, ebenso der Bereich Finanzen. Die Polizei wird besser ausgestattet und personell gestärkt, es sollen bis 2023 jedes Jahr 500 neue Stellen geschaffen werden. Polizisten sollen mehr Überstunden abbauen können, die Nachtdienstzuschläge werden erhöht. Die bayerische Grenzpolizei – deren Nutzen sogar im Innenministerium selbst bezweifelt wird – soll ausgebaut werden. Bei der Zuwanderung setzt Schwarz-Orange die harte bayerische Linie fort; illegal Eingereiste sollen rasch und konsequent abgeschoben werden, Sachleistungen haben Vorrang vor Bargeld. Das Asylrecht für politisch Verfolgte stehe aber „nicht zur Diskussion“.
Das umstrittene Familiengeld bleibt.
Am Schulsystem ändert sich grundlegend nichts, es sollen aber mehr Lehrer eingestellt werden.
Der Haushalt ohne Neuverschuldung soll bleiben, die bestehende Verschuldung weiter abgebaut werden. Schwarz-Orange lehnt Steuererhöhungen ab und plädiert für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.

Das ändert sich:

Reformen gibt es bei Kita-Gebühren, beim Polizeiaufgabengesetz, der Energiewende, der Bekämpfung des Flächenfraßes, der Bewertung des Ökolandbaus, bei den Straßenausbaugebühren. Künftig sollen Eltern pro Kind im Kindergarten einen Zuschuss von 100 Euro bekommen – was auf dem Land faktisch Beitragsfreiheit bedeutet. Ab 2020 werden auch Krippenplätze und Tagesmütter mit 100 Euro bezuschusst. Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz soll evaluiert, der Begriff der drohenden Gefahr gegebenenfalls präzisiert werden.
Um die Energiewende zu sichern, will man Strom-, Wärme- und Verkehrswende koppeln. Regionale Energienetze sollen gestärkt werden. Eine neu zu gründende Agentur für Energie soll das Ganze überwachen.
Um den Flächenfraß zu stoppen, setzt Schwarz-Orange ausgerechnet auf die Forderung des – gerichtlich gestoppten – Grünen-Volksbegehrens, pro Tag nicht mehr als 5 Hektar Land zu verbauen. Allerdings ist das nur eine unverbindliche Richtgröße. Aktuell werden, je nach Berechnungsmethode, täglich zwischen 10 und 13 Hektar verbaut.
Der Koalitionsvertrag stellt die klassische und die ökologische Landwirtschaft in Bayern auf eine Stufe. Beides sei gleich wichtig. Der Anteil des Ökolandbaus in Bayern – deutschlandweit der höchste – soll „mittelfristig“ verdoppelt werden. Wie das gehen soll, bleibt offen. Der Anteil von Pestiziden soll reduziert werden, hier soll mehr geforscht, die Landwirte sollen besser beraten werden.
Im Fall der abgeschafften Straßenausbaubeiträge gibt es einen Härtefallfonds für vor 2018 gezahlte Gelder.

Das fehlt:

Eine übergreifende Vision – so wie sie zuletzt Edmund Stoiber 1993 entworfen hatte – lässt sich nicht erkennen. Wobei sich darüber streiten lässt, ob das tatsächlich ein Makel ist. Der Stoiber’sche Aktionismus hat dem Land jedenfalls nicht nur Wohltaten gebracht. Und war zudem sehr teuer.
Ein echtes Manko ist indes das fehlende Bekenntnis zur großen Bevölkerungsgruppe der Homosexuellen. Als einziges Land hat Bayern für die Bekämpfung von Homophobie keinen Aktionsplan, bemängelt zu Recht der Lesben- und Schwulenverband.
Mehr Liberalität wäre auch in der Drogenpolitik wünschenswert. Selbst in der CSU gibt es inzwischen Befürworter von Drogenkonsumräumen in Großstädten. Denn in Bayern ist die Zahl der Drogentoten besonders hoch. Zuletzt hatten sich auch die FW für Konsumräume ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu leider kein einziger Satz.
(Waltraud Taschner)

Kommentare (2)

  1. BSZ-Redaktion am 09.11.2018
    Den Koalitionsvertrag finden Sie hier:

    http://bayern.de/staatsregierung/koalitionsvertrag-2018-bis-2023/

    Beste Grüße, Ihre BSZ-Redaktion
  2. Meisel am 09.11.2018
    Mich würde interessieren, was konkret zum Erhalt der kleinen Landkrankenhäuser im Koalitionsvertrag steht. Ist der Koalitionsvertrag öffentlich einsehbar?
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