Politik

Gemeindepfarrer dürfen kein ehrenamtliches Mandat in der Kommunalpolitik übernehmen. (Foto: dpa)

04.12.2015

Paradoxe Vorschriften

Evangelische Pfarrer sollen nicht Gemeinderäte sein, parteipolitisch dürfen sie sich schon betätigen – das missfällt vielen

Den evangelischen Gemeindepfarrern in Bayern bleiben ehrenamtliche Mandate in der Kommunalpolitik auch weiterhin verwehrt. Das beschloss kürzlich auf ihrer Tagung im unterfränkischen Schweinfurt die Landessynode. Sie ist das Kirchenparlament und höchste politische Entscheidungsgremium der Lutheraner im Freistaat.

Vorangegangen war eine lebhafte Diskussion unter den Laien. Befürworter einer Erlaubnis hatten argumentiert, dass politisches Engagement ein demokratisches Grundrecht aller Bürger sei, das niemandem verwehrt werden dürfe. Wobei: Streng genommen dürfte ein Pfarrer natürlich für den Stadtrat oder Kreistag kandidieren und das Amt auch annehmen. Es wäre auch kein arbeitsrechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Allerdings müsste der Betreffende für die Dauer der in Bayern sechsjährigen kommunalen Legislaturperiode seine Tätigkeit als Gemeindegeistlicher ruhen lassen und bekäme auch keine Bezüge mehr.

Und natürlich weiß jeder, dass man – von der Landeshauptstadt München mal abgesehen – von den monatlichen finanziellen Aufwandsentschädigungen für Stadträte nicht leben kann. Mit der Entscheidung der Synode, erläutert Johannes Minkus, Sprecher der evangelisch-lutherischen Landeskirche Bayern, „wird nur der Status quo beibehalten“. Minkus verweist auf den theologischen Hintergrund: „Das Amt des Gemeindepfarrers ist ein Amt der Einheit, es soll zusammenführen und verbinden.“ Und auch wenn in der eher sachorientierten Kommunalpolitik parteipolitische Streitereien seltener seien als beispielsweise im Landtag, „kann es auch dort zu heftigen und konfliktreichen Auseinandersetzungen kommen“. Es bestehe dann die Gefahr einer Spaltung der Kirchgemeinde, weil sich einige Gemeindeglieder, die eben eine andere politische Auffassung haben als der Pfarrer, von diesem nicht mehr repräsentiert sähen.

Beckstein zeigt Verständnis

Kurios allerdings: Parteipolitisches Engagement, bis hin zur Übernahme von Ämtern, ist den Pfarrern sehr wohl erlaubt. Ihr oberster Chef – Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm – betätigt sich beispielsweise seit Jahren in der SPD. Genau genommen dürften also ein Pfarrer und sein Kirchenvorstand zur Bundes- oder Landtagswahl auf dem Marktplatz an den Infoständen zweier unterschiedlicher Parteien stehen und sich befehden – aber nicht nebeneinander im Stadtrat sitzen.

Gewünscht hätten sich eine Änderung der Regeln auch die Grünen: Sie sei „enttäuscht und überrascht, weil ich es anders erwartet habe“, sagt Ulrike Gote, kirchenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. Die Initiative in Schweinfurt war nämlich auch auf ein Mitglied ihrer eignen Partei zurückgegangen, die Bayreuther Pfarrerin Anne-Kathrin Kapp-Kleineder. Diese hatte 2014 auf der Grünen-Liste für den Stadtrat der oberfränkischen Bezirkshauptstadt kandidieren wollen, und war an dem Verbot gescheitert. „Ich denke, die Gläubigen sind reif genug, einen kommunalpolitisch aktiven Pfarrer zu akzeptieren“, meint Gote, die auch Landtagsvizepräsidentin ist. In Baden-Württemberg beispielsweise sehe die Landeskirche ja auch kein Problem darin.

Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein wiederum, selbst lange Zeit Synodaler, äußert Verständnis dafür, dass ein Gemeindepfarrer nicht politisch tätig sein soll: „Er soll schließlich für alle Glieder der Gemeinde auch Seelsorger sein können“, sagt Beckstein.

Immerhin: Laut Landeskirchen-Sprecher Johannes Minkus will die Synode im Frühjahr 2016 prüfen, „ob für Pfarrer, die nicht in der Gemeindearbeit tätig sind – beispielsweise Religionslehrer oder Geistliche in der Kirchenverwaltung – eine Erlaubnis für die Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Mandats geschaffen werden kann“. Der Personalchef der evangelischen Landeskirche, Helmut Völkel, kündigte bereits eine neue Beschlussvorlage an.

Für die katholische Kirche gilt übrigens die gleiche strenge Regelung – im Prinzip. Doch differenzieren Rom und die jeweiligen nationalen Bischofskonferenzen nach Seelsorgern in der Gemeinde und nach den übrigen Klerikern, für die es Ausnahmen geben kann. Die katholischen Laien haben, anders als bei den Protestanten, ohnehin nichts zu entscheiden.

Eine der Ausnahmen ist Pater Lukas. Er ist Cellerar, also so etwas wie der kaufmännische Leiter des Benediktinerklosters Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen, einer der ältesten und größten Abteien im Freistaat. Er sitzt seit gut sieben Jahren unter seinem bürgerlichen Namen Christoph Wirth für die Fraktion CSU/Bürgerblock im Gemeinderat des knapp 4900 Einwohner zählenden Ortes. Die Mönche sind der größte Arbeitgeber der Kommune. Sie betreiben unter anderem Forst- und Teichwirtschaft, eine Brauerei, eine Metzgerei und eine Schenke. Außerdem beherbergt das Kloster eine Berufs- und eine Fachoberschule, ein Internat und Tagungsräume. Für all das ist der Cellerar zuständig. „Daher macht meine Betätigung im Gemeinderat durchaus Sinn“, erläutert Pater Lukas. Persönlich neige er, so der Benediktiner, eher zur Mehrheitsmeinung der evangelischen Synode, wonach ein Geistlicher sich nicht politisch engagieren solle. Mitglied der CSU ist Pater Lukas nicht.

Manche Kirchenvorstände argwöhnen ohnehin: Die Schweinfurter Entscheidung des Kirchenparlaments, Priestern ein kommunales Mandat zu verwehren, sei eine Watschn gewesen für politisch allzu motivierte Pfarrer und Bischöfe. Vielen traditionellen Gläubigen gefällt es nämlich nicht unbedingt, wie häufig und parteipolitisch eindeutig sich die protestantischen Geistlichen inzwischen positionieren: ob es um die Flüchtlingsfrage geht, die Homo-Ehe, das Betreuungsgeld oder die Energiewende. Ein Kirchenvorstand aus dem nördlichen Oberbayern formuliert es so: „Die sollen sich mal wieder stärker auf die Seelsorge konzentrieren und den Rest die richtigen Politiker machen lassen.“ (André Paul)

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