Politik

Karlheinz Schreiber löste den Spendenskandal der CDU aus und wurde vor knapp zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt. (Foto: dpa)

26.08.2015

Revision von Ex-Waffenlobbyist Schreiber von BGH verworfen

Der Mann mit dem Schwarzgeld-Koffer beschäftigt die Justiz seit mehr als 20 Jahren

Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit.  
Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen im November 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp zehn Millionen Euro. Dagegen hatten Schreiber und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.  

Spannung vor dem 3. September


Nun wird mit Spannung erwartet, wie der BGH über das Rechtsmittel der Anklagebehörde beschließt. Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber am 3. September in einer mündlichen Hauptverhandlung. Der Fall Schreiber beschäftigt die Justiz bereits seit über 20 Jahren. Ihm wurde angekreidet, dass er in den 1980er und 90er Jahren für seine millionenschweren Provisionen als Rüstungslobbyist keine Steuern gezahlt hat. Schreibers Anwälte meinten, dass ihr Mandant für die Erlöse aus Panzer- und Flugzeuggeschäften in Deutschland nichts an den Fiskus abgeben musste, weil der Lobbyist damals in Kanada gelebt habe.
Ob Schreiber überhaupt noch einmal ins Gefängnis gehen muss, ist fraglich. Seine angegriffene Gesundheit könnte verhindern, dass die Justizvollzugsanstalt zum Alterssitz des 81-Jährigen wird. Im Vorfeld des zweiten Augsburger Prozesses hatte er im Gefängnis einen Herzinfarkt. Kurz darauf wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach dem zweiten Schuldspruch wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seitdem kann Schreiber wieder in Oberbayern in seinem Haus im heimischen Kaufering leben.
(André Jahnke, dpa)

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