Politik

22.03.2019

Runder Tisch zum Artenschutz: Genug der Sonntagsreden

Ein Kommentar von Jürgen Umlauft

Die Uhr tickt unaufhaltsam, der runde Tisch zum Artenschutz steht unter großem Zeitdruck. Die Terminvorgaben der Verfassung für die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren sind streng. Alois Glück als Leiter des Gremiums muss Ende April Ergebnisse präsentieren. Wollen die Kritiker des Volksbegehrens tatsächlich etwas erreichen, können sie sich eines nicht mehr erlauben: auf Zeit spielen. Denn die Initiatoren des Volksbegehrens sitzen eindeutig am längeren Hebel.

„Der runde Tisch muss ein Erfolg werden – sonst spricht im Herbst das Volk“, mahnt auch Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Und das Volk würde nach Lage der Dinge bei einem Volksentscheid den Gesetzentwurf „Rettet die Bienen“ annehmen. Schon die 1,75 Millionen Unterschriften haben gezeigt, wie viele Bayern es leid sind, beim Naturschutz mit schönen Sonntagsreden abgespeist zu werden, während gleichzeitig die Roten Listen immer länger werden und täglich ein Stück Heimat mehr in Monokultur-Wüsten umgewandelt wird oder gleich ganz unter Asphalt und Beton verschwindet.

Ein Artenschutzgesetz wird kommen - fragt sich bloß, wie es aussieht

Ein Artenschutzgesetz wird also kommen. Für Glauber ist es nur noch eine Frage des Wie. Er will den Volksbegehrensentwurf mit Vorschlägen vom runden Tisch ergänzen. Sein Beweggrund: Nicht alle Lasten sollen den Landwirten aufgebürdet werden, und wenn diese schon mehr für die Natur tun müssen, dann soll es sich für sie wenigstens lohnen. Wenn aber mehr Mittel für Öko-Leistungen an die Landwirte fließen sollen, dann muss das der Landtag beschließen. Ohne CSU und Freie Wähler geht das nicht.

Alois Glück will der Politik als Quintessenz aus dem runden Tisch nur Entscheidungshilfen geben. Das ist gut so. Denn die Staatsregierung hat lange genug vermieden, die heiße Kartoffel eines konsequenten Naturschutzes anzufassen. Sie ist deshalb mitverantwortlich für den Artenschwund im Freistaat. Jetzt muss sie entscheiden und die Konsequenzen tragen. Wer großspurig tönt, für grüne Politik brauche es keine Grünen, hat sich die Latte ziemlich hoch gelegt. Am sinnvollsten wäre, der Landtag würde den Gesetzentwurf des Volksbegehrens annehmen und auf der Basis des runden Tisches mit optimierenden Regelungen ergänzen. Den teuren Volksentscheid bräuchte es dann nicht mehr.

Kommentare (2)

  1. inflexible am 25.03.2019
    Habe ich den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Gegensatz zu manch anderen gelesen. Frage ich mich schon mal, wie es mit der Gesetzgebungskompetenz für den Artenschutz ausschaut. Frage mich weiters, warum es am sinnvollsten sein soll, dass der Landtag ihn samt Elementen wie dem unverhältnismäßigen Walzverbot einfach 1:1 übernimmt. Da können die Initiatoren schon zu Gunsten des großen Wurfes zurückstecken, wenn dieser ihr Anliegen sinnvoll aufgreift. Denn an Asphalt und Beton sind nicht die Bauern schuld. Denen trägt der Gesetzentwurf aber zu 100% die Haftung für den Artenschutz auf. Monokultur-Wüsten wie Maisfelder hat bei der Biomasse-Energie die Gesellschaft für ihre Energiewende bestellt. Dann soll sie Geduld haben und die Bauern angemessen bezahlen. Und ihren eigenen Anteil am Artensterben überdenken.
  2. Markus am 24.03.2019
    Wir meinen, Herr Alois Glück hat die schwierigste Aufgabe in seiner sehr erfolgreichen politischen Laufbahn übernommen.

    Es grenzt fast an die Quadratur des Kreises, wenn er am runden Tisch „Rettet die Bienen“ eine gemeinsame Vorgehensweise erreichen soll.
    So müssten zunächst alle Beteiligten erkennen, dass sie in der Vergangenheit selbst zu wenig dazu beigetragen haben, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
    Es scheint so, als ob zudem immer noch die Auffassung überwiegt: „selbstverständlich muss etwas getan werden, jedoch nicht von mir“.
    Und weiter, es hat keine Gesellschaftsschicht das (moralische) Recht auf negative Eingriffe in die Natur.

    Die Bereitschaft, die Lebensgrundlage „Natur“ zu schützen, muss eine Selbstverständlichkeit sein.
    Diese Bewusstseinsbildung kann nicht durch Gesetze erfolgen.
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