Politik

In der evangelische Kirche haben Schwule und Lesben fast überall die Möglichkeit, sich von einem Pfarrer segnen zu lassen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

14.03.2019

Segen für die Homo-Ehe

Im Frühjahr 2018 entschied die evangelische Landeskirche in Bayern, dass schwule und lesbische Ehepaare öffentlich im Gottesdienst gesegnet werden dürfen. Wie das in der Praxis vonstatten gehen soll, ist aber auch ein Jahr danach noch nicht ganz klar

Die geplante Handreichung für die offizielle Segnung homosexueller Paare in der evangelischen Kirche in Bayern verzögert sich um mindestens ein Jahr. Auf der Landessynodaltagung Ende November in Bamberg soll sie der Kirchenleitung vorgestellt werden, wie eine Sprecherin des Landeskirchenamtes auf Anfrage sagte. Ursprünglich war sie schon für den Herbst 2018 geplant.

"Diese Handreichung scheint der Landeskirche kein Herzensanliegen zu sein", sagte Markus Apel, Mitglied im Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Bayern. "Wir hoffen, dass sich die liberalen Beteiligten durchsetzen und die Veröffentlichung nicht weiter herausgezögert wird."

Einen konkreten Grund für die Verzögerung gebe es nicht. "Derzeit werden viele grundlegende Reformprozesse in unserer Landeskirche vorangetrieben", sagte die Sprecherin. "Die Handreichung zur Segnung soll ausreichend Raum für die Diskussion erhalten, daher ist sie nun für die Synodaltagung in Bamberg im Herbst vorgesehen."

Im April vergangenen Jahres hatte die Landessynode als Kirchenparlament nach langer Diskussion aber mit großer Mehrheit entschieden, dass schwule und lesbische Paare in Bayern künftig öffentlich im evangelischen Gottesdienst gesegnet werden dürfen. Die Handreichung soll darlegen, wie eine solche Segnung ablaufen kann. Sie habe aber keinen Rechtscharakter und beschreibe, was derzeit bereits gilt, betonte die Sprecherin. Wie viele homosexuelle Paare sich bereits haben segnen lassen, konnte das Landeskirchenamt allerdings nicht sagen. Das werde erst in der nächsten Kirchenstatistik ausgewiesen.

Der Trauung wird die Segnung nicht gleichgestellt

In jedem Fall wird die Segnung in Bayern nicht mit einer Trauung zwischen Mann und Frau gleichgestellt - anders als beispielsweise in der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz oder in der Landeskirche Oldenburg. Der LSVD nannte die Unterscheidung in Bayern nach dem Synodenbeschluss im vergangenen Jahr "bedauerlich".

Die evangelische Kirche in Deutschland ist generell uneins, wie sie mit gleichgeschlechtlichen Heiratswilligen umgeht. Schwule und Lesben haben dort - im Gegensatz zur katholischen Kirche - zwar grundsätzlich fast überall die Möglichkeit, sich von einem Pfarrer segnen zu lassen. In welcher Form das geschieht, wird von den 20 Landeskirchen aber unterschiedlich geregelt.

Eine Landkarte auf evangelisch.de, auf die ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover hinweist, zeigt, dass sich etwa die Landeskirchen Westfalen und Sachsen - wie Bayern - ebenfalls gegen eine Trauung für alle und für eine öffentliche Segnung entschieden haben. Strenger ist nur die Landeskirche Württemberg, in der lediglich eine nicht-öffentliche Segnung der Partnerschaft möglich ist.
(dpa)

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