Politik

20.05.2021

Sind Corona-Tests in der Außengastronomie sinnvoll?

Solange der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 liegt, müssen sich Biergartenbesucher vorab auf Corona testen lassen, wenn sie mit einer haushaltsfremden Person am Tisch sitzen. Ursula Zimmermann vom Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur sieht darin keinen Nutzen. Ganz anders Bernhard Seidenath (CSU), Chef des Gesundheitsausschusses im Landtag

JA

Bernhard Seidenath (CSU), gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion

Wir müssen weiter vorsichtig bleiben. Die Tendenz bei den Corona-Zahlen zeigt zwar in die richtige Richtung und das Impfen geht voran. In Bayern sind über fünf Millionen Menschen erstgeimpft. Aber wir dürfen das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Um ein erneutes Aufflammen der Pandemie zu verhindern, müssen wir nach wie vor Infizierte, die keine Symptome aufweisen, aufspüren und Infektionsketten brechen.

Corona-Tests sind daher eine Grundvoraussetzung für Lockerungen in der Außengastronomie. Dank des bayerischen Testkonzepts sind die Tests auch schnell, unkompliziert und vor allem kostenlos verfügbar. Die Zahl der Teststellen in Bayern nimmt täglich zu. Ich finde deshalb, dass ein Abstrich den Menschen in Bayern zuzumuten ist, zumal vollständig Geimpfte und im letzten halben Jahr Genesene den negativ Getesteten gleichgestellt werden. Durch all dies wird wieder mehr Miteinander möglich.

Es freut mich, dass sich die Freischankflächen durch das Virus in weiten Teilen Bayerns wieder mit Leben füllen. In Landkreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 kommen auch Theater, Konzerthäuser und Kinos hinzu – das ermöglicht Öffnungen in zwei Dritteln des Landes. Und ab Pfingsten werden auch Tourismus, Freibadbesuche und Fitness sowie Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Gästen regional wieder möglich sein.

Für den Besuch im Biergarten oder im Außenbereich eines Restaurants haben wir grundsätzlich alle Testarten zugelassen. Sitzen an einem Tisch bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test erforderlich.

Bei weiter sinkenden Infektionszahlen und einem Wert unter 50 entfällt die Testpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 35, können sich sogar zehn Personen aus drei Haushalten ohne Test in der Außengastronomie treffen. Der Weg zurück zur Normalität ist also vorgezeichnet!


NEIN

Ursula Zimmermann, Geschäftsführerin des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) lehnt eine Testpflicht beim Besuch der Außengastronomie ab. Nicht nur ist der Nutzen von Negativtests im Freien nicht gegeben, auch organisatorische und wirtschaftliche Gründe sprechen dagegen.

Führende Aerosolforscher bewerten die Infektionsgefahr im Freien als äußerst gering. Zudem zeigen Studien des RKI, dass das Gastgewerbe kein Infektionstreiber ist. Wieso trotzdem ein Negativtest verlangt wird, ist nicht nachvollziehbar. Auch die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu anderen Branchen ist nicht gegeben. Während beispielsweise Friseurbesuche bei einer Inzidenz von unter 100 ohne Tests stattfinden dürfen, bleibt die Pflicht bei der Außengastronomie bestehen. Zudem ergeben sich organisatorische Probleme. Die Testmöglichkeiten sind insbesondere in ländlichen Gebieten nicht ausreichend vorhanden. Auch eine Testung vor Ort ist oftmals nicht möglich. Für die Betreiber ist der Mehraufwand schlichtweg nicht zu stemmen.

Am schwersten wiegt jedoch der wirtschaftliche Schaden der Testpflicht. In anderen Branchen haben sich die Auswirkungen dieser Regelung bereits gezeigt. Da massive Umsatzeinbrüche zu erwarten sind, fehlt die Rentabilität der Öffnung. Die Folge: Viele Gastronomiebetriebe werden weiterhin geschlossen bleiben. Nicht zuletzt auch aufgrund der Unsicherheit, die die Kopplung an die Inzidenzwerte mit sich bringt. Zu diesem Ergebnis kam jetzt auch eine entsprechende Umfrage des Vereins.

Aus Sicht des VEBWK sind daher nur zwei Szenarien für die Öffnung der Außengastronomie möglich. Entweder wird auf die Testpflicht verzichtet, oder die Verantwortung wird an den Gast übertragen. Dieser gibt dann eigenverantwortlich mit seinen Registrierungsdaten an, ob er genesen, geimpft oder getestet ist.

Nur so ist die lang ersehnte Öffnung der Außengastronomie auch lohnenswert – für die Gäste und die Betreiber.

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