Politik

28.02.2019

Soll der Fingerabdruck im Personalausweis Pflicht werden?

In Deutschland ist der Fingerabdruck im Personalausweis bislang freiwillig – doch die EU will das ändern. Monika Hohlmeier (CSU) findet das gut. Sven Giegold (Grüne) überhaupt nicht

JA

Monika Hohlmeier, (CSU),
Mitglied des Europäischen Parlaments und innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden immer mobiler. Im Jahr 2017 haben 17 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen gelebt; über eine Milliarde Reisebewegungen von EU-Bürgern innerhalb Europas oder über die EU-Außengrenzen hinweg lassen sich jedes Jahr verzeichnen. Leider wird diese Freizügigkeit auch von Terroristen und Verbrechern missbraucht, die dabei zunehmend auf gefälschte Ausweispapiere zurückgreifen. Dass nach Schätzungen der EU-Kommission rund 80 Millionen Europäer Personalausweise besitzen, die nicht maschinenlesbar sind, ist dabei ein nicht hinnehmbares Risiko.

Neben über 40 000 gefälschten EU-Personalausweisen – die Dunkelziffer liegt gewiss deutlich höher –, die zwischen 2013 und 2018 dem Europäischen Netzwerk für Risikoanalyse des Dokumentenbetrugs (EDF-RAN) gemeldet wurden, ist der „Doppelgänger-Betrug“, bei dem der Inhaber eines Dokuments einfach ein Doppelgänger des wirklichen Inhabers ist, nach wie vor die häufigste Art von Betrug.

Neben biometrischen Fotos auch Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung verpflichtend in Personalausweisen – bei Reisepässen gilt die Speicherpflicht bereits seit 2007 – zu speichern, ist die effektivste und gleichwohl verhältnismäßigste Möglichkeit, gegen diese Art von Betrug vorzugehen. Polizei und andere Behörden müssen sicher sein können, dass die kontrollierte Person auch wirklich die ist, die sie vorgibt zu sein. Durch die Altersschwelle von 12 Jahren und großzügige Übergangsfristen von 8 Jahren bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt und stellt eben – wie von Kritikern gerne behauptet – keine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte dar. Diese Auffassung hat auch der Europäische Gerichtshof im Jahr 2013 in der Rechtssache Schwarz bestätigt: Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken sei gerechtfertigt, da sie den Schutz vor betrügerischer Verwendung von Ausweispapieren zum Ziel habe und somit dem Gemeinwohl diene.

NEIN

Sven Giegold (Grüne),
Mitglied des Europäischen Parlaments und Sprecher der Europagruppe Grüne

Biometrische Daten sind sensible Daten, die einen besonderen Schutz benötigen. Dazu gehören auch Fingerabdrücke, die sonst nur bei strafrechtlichen Ermittlungen abgenommen werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht ihre verpflichtende Verarbeitung per Gesetz nur dann vor, wenn ein „erhebliches öffentliches Interesse“ vorliegt. Das ist nicht der Fall. Laut EU-Grenzschutzagentur Frontex sinkt seit Jahren die Zahl der gefälschten Ausweise oder Pässe. Sogar die Folgenabschätzung der EU-Kommission kam zum Ergebnis, dass Fingerabdrücke nicht die bevorzugte Option sind. Daher kritisieren sowohl die EU-Grundrechteagentur als auch der europäische Datenschutzbeauftragte ihre verpflichtende Speicherung. Wir Grüne sind ebenfalls dagegen, dass in Zukunft alle EU-Bürgerinnen und -Bürger wie Kriminelle behandelt werden. Das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments folgte dieser Linie.

Man kann das auch anders sehen, ja. Wir wollen daher keinem Mitgliedstaat verbieten, die Fingerabdrücke zu erheben. Aber diese Entscheidung sollte dann eben auf nationaler Ebene getroffen werden – vor der nationalen Öffentlichkeit gerechtfertigt. Nur zehn EU-Mitgliedstaaten speichern bisher Fingerabdrücke in ihren Ausweisdokumenten. Die übrigen 18 halten das nicht für nötig, um die Echtheit der Ausweise zu garantieren. In Deutschland und Ungarn kann jede Bürgerin und jeder Bürger selber entscheiden, ob sie oder er die Fingerabdrücke abgeben will oder nicht. Die Niederlande hatten schon einmal Fingerabdrücke in den Ausweisen, sind davon aber 2016 wieder abgerückt.

Hier geht es also am Ende gar nicht um die Sicherheit der Ausweise, sondern darum, ob die Innenminister über den Umweg Brüssel eine Maßnahme durchdrücken können, die zuhause nicht populär ist. Eine solche „Politikwäsche“ können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen endlich eine echte europäische Polizei, die grenzüberschreitende Kriminalität effektiv verfolgt, statt immer neuer Eingriffe in die Bürgerrechte.

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