Politik

16.01.2020

Soll die Bundeswehr bewaffnete Kampfdrohnen erhalten?

Die Union macht sich für den Einsatz bewaffneter Drohnen zum Schutz deutscher Soldaten stark. Die Sicherheit könne auch anders gewährleistet werden, meinen die Grünen im Bundestag. Kampfdrohnen würden viel zu viele zivile Opfer fordern

JA

Von Henning Otte, verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Es ist unsere Pflicht, die Soldaten, die wir in den Einsatz entsenden, optimal auszurüsten. Dazu zählt auch, sie im Falle einer Bedrohung bestmöglich zu schützen. Der Einsatz von bewaffneten Drohnen stellt dafür eine wirksame Option dar. Mit dem Wandel der Sicherheitslage verändern sich zunehmend auch mögliche Gefahrenlagen und somit auch die militärische Operationsführung. Wenn sich Bedrohungen entwickeln und sich Drohnen als vielversprechend erweisen, Mensch und Ressourcen zu schützen, dann sollten wir nicht lange zögern, diese auch einzusetzen. Schließlich besitzen wir eine Fürsorgepflicht für die Soldaten der Bundeswehr, die unseren Auftrag zu erfüllen haben. Es wäre vielmehr verantwortungslos, den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten. Insbesondere dann, wenn damit Leib und Leben geschützt werden können.

Es ist nicht die Bewaffnung von Flugzeugen oder Drohnen, die es ethisch zu bewerten gilt. Waffen sind weder gut noch böse. Es ist die Art und Weise, wie und zu welchem Zweck militärische Gewalt angewandt wird, die rechtlichen und moralischen Vorgaben entsprechen muss. Und es ist selbstverständlich, dass die Parlamentsarmee Bundeswehr militärische Gewalt immer nach den Regeln von Recht und Moral einsetzt – dann eben auch mit bewaffneten Drohnen.

Darüber hinaus gelten für bemannte und unbemannte Flugzeuge dieselben strengen Regeln für Sicherheitsvorkehrungen, Ausbildung, Einsatzgrundlagen oder etwa die sogenannten Rules of Engagement.

Bemannte und unbemannte Flugzeuge werden durch Piloten gesteuert – lediglich deren Platz ist an einem anderen Ort. Und da das der einzige Unterschied ist, gibt es auch keinen Grund, für die Bewaffnung von Drohnen andere Vorgaben zu machen als für die Bewaffnung bemannter Kampfflugzeuge. Es ist an der Zeit, zusammen mit unserem SPD-Koalitionspartner die Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge zu beschließen. Denn der Einsatz von Drohnen ist für den bestmöglichen Schutz unserer Soldaten im Einsatz unverzichtbar.

NEIN

Von Tobias Lindner, Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss des Bundestags

Die Frage, ob die Bundeswehr bewaffnete Drohnen erhalten soll, begegnet uns im Deutschen Bundestag immer wieder auf ein Neues. 2017 haben SPD und Union eine ausführliche Debatte mit Würdigung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Dimension einer solchen Entscheidung angekündigt. Passiert ist seitdem nichts, außer dass Begriffe wie „bewaffnungsfertig“ und „bewaffnungsfähig“ kreiert wurden. Die Debatte hat nicht stattgefunden. Dabei gibt es auch zentrale Argumente, die gegen die Bewaffnung von Drohnen sprechen.

 Natürlich steht auch für mich die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr an erster Stelle. Die Annahme, dass dies nur mit bewaffneten Drohnen zu erreichen sei, teile ich allerdings nicht. In Gefechtssituationen kann die Bundeswehr sowohl auf Aufklärungsdrohnen als auch auf bemannte Luftunterstützung zurückgreifen. Aufklärungsdrohnen erlauben es bereits heute, über einen längerfristigen Zeitraum ausführliche Lageanalysen zu erstellen, um auf dieser Grundlage Einsätze zu planen. Darüber hinaus zeigen die bisherigen internationalen Erfahrungen, dass die Nutzung bewaffneter Drohnen äußerst problematisch ist. Andere Nutzerstaaten haben Drohnen regelmäßig zu gezielter Tötung von verdächtigen Individuen genutzt, ohne diese vor ein Gericht zu stellen und ein rechtsstaatliches Verfahren anzustrengen. Dabei wird häufig suggeriert, Drohnen seien eine „saubere Form“ der Kriegsführung.

Die Zahlen sprechen allerdings deutlich dagegen: Zivile Opfer sind leider bei dieser Form der Kriegsführung viel zu häufig zu beklagen. In diesem Zusammenhang muss man auch über die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und autonomer Waffensysteme nachdenken, denn diese machen auch vor konventionellen Waffen und Waffensystemen nicht halt.

Kommentare (3)

  1. Frank am 21.01.2020
    Art. 2 Abs. 2 GG - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Dies gilt für und gegen alle Personen - auch u. a. gerade für Soldatinnen/Soldaten der Bundeswehr. Alle politischen Parteien und deren Vertreter verkünden "populistisch", dass für die Sicherheit der Soldaten der Bundeswehr "alles menschenmögliche" getan wird um deren "Unversehrtheit - insbesondere bei Einsätzen" zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass die Bundeswehr über qualitativ und quantitativ ausgebildetes Personal, erstklassiges Material (Luftfahrzeuge, gepanzerte Fz, Ausrüstungsmaterial, Artillerie- und Infantriewaffen, mariitimes Kriegsgerät, etc.), hervorragende Sanitätsversorgung und Invalidenversorgung verfügt. Zu einer notwendigen Bewaffnung gehören auch bewaffnete Kampfdrohnen, diese können bei gefährlichen Missionen die Lfz-Besatzungen (Pilot und Kampfbeobachter) ersetzen und das ist unzweifelhaft notwendig. Generell gilt, man kann mit jedem Kriegsgerät dem Gegner Verluste beibringen - oft gibt es auch Kollateralschäden (das ist leider oft nicht vermeidbar). Wer jetzt als Politiker/Bürger gegen die Anschaffung der Kampfdrohnen votiert, sollte für den Einsatz bei gefährlichen Missionen (Mali, Afghanistan, ...) zukünftig zwangsverpflichtet werden, nach einem solchen Einsatz kann der v. g. Personenkreis ermessen, was es heißt in einer Kampfsituation selbst agieren und Kameradinnen/Kameraden verwundet/getötet bergen und versorgen zu müssen. Nachdem ich selbst einen Teil meines Lebens Soldat war und leider über Kampferfahrung verfüge, kann ich mir hierzu durchaus ein Urteil erlauben. Anmerkung zum Kommentar KHJ - Ihr Kommentar ist so etwas von unsachlich; schlechthin eine Themaverfehlung. Ihr Wehrpass ist ohne jeglichen Wert und kann von Ihnen vernichtet werden, da Sie mit Sicherheit altersbedingt nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegen und der Wehrpass (bis in die 1970er ausgegeben) durch andere Datenträger ersetzt wurde. Fazit eines Soldaten, die Kampfdrohnen sind notwendig und schützen eigene Ressourcen.
  2. KHJ am 18.01.2020
    Den Haufen muss man erst einmal ausmisten und in die Spur bringen. Dieser Verein ist nicht einmal in der Lage zu erklären, wo man seinen Wehrpass zur Vernichtung hin schicken soll. Habe diese Woche 4 Std. telefoniert wegen der Vernichtung meins Wehrpass zuerst mit dem Kreiswehrersatzamt München Dachauerstr.128 die Aussage werfen Sie in einfach weg. Die Aussage des MAD sie könne mir nicht weiter helfen dann Verteidigungsministerium in Berlin das Büro der Verteidigungsministerin sagte mir es sei ein Dokument und müsste amtlich Vernichtet werden und sagte mir für mich sei das Kreiswehrersatzamt Müchen Dachauerstr.128 zuständig. Jetzt bedarf es keiner Frage mehr was unsere Bundeswehr braucht. Meines er achtens nach Keine Drohnen sondern qualifiziertes Fachpersonal an der Spitze und nicht unqualifiziertes Personal in Person von AKK.
  3. Wozu? am 17.01.2020
    Wozu? Vor kurzem hat man doch die Oberkampfdrohne entgegen dem Volkswillen nach Europa weggelobt.

    Mal ernsthaft, bisher gibt man unseren Soldaten kein Mandat der Gegenwehr, obwohl sie ständig dem Risiko ausgesetzt sind ihr wichtigstes Gut, nämlich ihr Leben zu verlieren. Jetzt möchte man diese an den Computer setzten um Kriegsgerät in allen Herrenländer zu steuern, damit der Weg in den Gerichtssaal nicht so weit ist, oder wie?

    Die Oberste Führung in Berlin sollte nicht unsere Jungs und Mädels in alle möglichen Länder versenden, sondern mit dem einen oder anderen Kriegsstifter mal Tacheles reden und nicht immer schön Hände schütteln und Grinsefotos für die Presse machen. So manch einer wäre mit ordentlichen wirtschaftlichen Sanktionen vermutlich wieder in die Spur zu bringen. Evtl wäre es schon wirksam, wenn Wahlen anderer Regierungen, diese auch in ihrem Heimatland durchgeführt werden müssen und nicht bei uns, und auch keine Wahlkampfauftritte in unserem Land erlauben bzw. die Einreise dieser Hetzer in diesem Zeitraum zu untersagen.

    Vielleicht wäre dem ein oder anderen der Weg zu seinem Despoten doch zu weit.
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