Politik

17.02.2022

Soll die Pendlerpauschale erhöht werden?

Angesichts der hohen Spritpreise wird über eine Anpassung der Pendlerpauschale diskutiert. FW-Chef Hubert Aiwanger fordert eine Erhöhung von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält davon nichts. Denn davon würden vor allem Haushalte mit hohem Einkommen überproportional profitieren.

JA

Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler und bayerischer Wirtschaftsminister

In Bayern pendeln täglich Millionen von Menschen. Sie alle werden immer mehr von der Energiepreissteigerung belastet. Ich fordere eine Erhöhung der Pendlerpauschale.

Wo 2016 der durchschnittliche Preis für Superbenzin bei 1,296 Euro lag, schwankte der Liter in den folgenden Jahren zwischen 1,366 Euro (2017), 1,456 Euro (2018), 1,432 Euro (2019) und1,579 Euro (2020). Aktuell liegt der Preis für einen Liter Superbenzin bei einem Durchschnitt von 1,769 Euro in Deutschland, eine Steigerung um 24,07 Prozent zum Durchschnittspreis der letzten fünf Jahre. Dies belastet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem im ländlichen Raum in zu starkem Maß.

Die Pendlerinnen und Pendler in Bayern haben überdurchschnittlich weite Strecken zurückzulegen, zum Teil sogar über eine Stunde oder mehr. Es gibt Pendlerinnen und Pendler, die sogar weit aus dem Bayerischen Wald nach München zur Arbeit reisen müssen.

Dadurch sind gerade sie noch höher belastet. Manche werden bei genauer Überlegung vielleicht zu dem Schluss kommen, dass es sich aufgrund der hohen Kosten nicht mehr lohnt, täglich in die Arbeit zu fahren. Dieser Entwicklung muss schnellstmöglich durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer entgegnet werden. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen großen Teil ihres hart verdienten Einkommens zur Deckung der Fahrtkosten aufwenden müssen.

Wie die derzeit extrem hohen Energiepreise zeigen, darf die Bezahlbarkeit von Energie nicht aus den Augen verloren werden. Nicht nur die Privatverbraucher, sondern insbesondere auch die im internationalen Wettbewerb stehende Wirtschaft benötigt bezahlbare Energiepreise. Ich freue mich, dass die Bundesregierung die von Bayern geforderte Absenkung der EEG-Umlage auf null für das Jahr 2023 beschlossen hat. Es bedarf allerdings deutlich weitergehender und sofort wirksamer Entlastungen für die Stromverbraucher.


NEIN

Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

Der Vorschlag, wegen hoher Spritkosten die Pendlerpauschale anzupassen, geht in die falsche Richtung. Von der Pendlerpauschale profitieren vor allem Haushalte mit hohem Einkommen überproportional. Das heißt: Menschen mit weniger im Portemonnaie bekommen weniger erstattet. Dabei trifft sie der Preisschock an der Zapfsäule härter als Reiche oder Menschen mit Dienstwagen inklusive Tankkarte. Diese soziale Ungerechtigkeit wird mit jedem Cent mehr Pendlerpauschale verschärft.

Sozial gerechter wäre stattdessen ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld. Anders als bei der Pendlerpauschale würde so bei allen Pendelnden die gleiche Summe je Entfernungskilometer von der Steuerschuld abgezogen. Die Entlastung wäre unabhängig vom individuellen Steuersatz.

Mobilität muss bezahlbar bleiben. Nur wer mobil ist, kann am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben. Pendeln ist kein Luxusproblem. Nicht nur zu hohe Mieten machen es vielen unmöglich, näher an die Arbeitsstelle zu ziehen. Arbeitssuchenden wird beispielsweise ein Arbeitsweg von 2,5 Stunden für Hin- und Rückfahrt als zumutbar abverlangt.

Die Bundesregierung muss dem Preisschock mit zielgenauen Konzepten statt schlichten Schnellschüssen begegnen. Eine sozial gerechte Reform der Pendlerpauschale kann auch die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Schließlich soll die erhöhte Pendlerpauschale die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung bei Kraftstoffen abmildern. Darüber hinaus sollten gut erreichbare, verlässliche und attraktive Alternativen zum Pendeln mit dem Auto geschaffen werden.

Damit Klima- und Verkehrswende gelingen, müssen alle Menschen mitgenommen werden.

Kommentare (1)

  1. FredFeuerstein am 19.02.2022
    Der Politik gelingt es nach wie vor nicht, neu ansiedelnde Unternehmen (z.B. durch einen entsprechend abgestufte Gewerbesteuersatz) in benachteiligte Regionen des Landes zu lotsen. Dadurch wird oft stundenlanges Pendeln einer hohen Zahl von Berufstätigen in die Zentren erzwungen. Firmen- oder Regionalbuslinien zur Entlastung werden zu wenige eingerichtet, stillgelegte Bahnstrecken nicht reaktiviert, Fahrgemeinschaften nicht – z.B. durch ausreichende Parkplätze an Autobahnauffahrten oder P&R-Parkplätzen an Bahnhöfen - unterstützt. Im Vergleich zu Firmen-PkW in Unternehmen werden Arbeitspendler immer schon systematisch benachteiligt: Die Firma kann alle Kosten für die betriebliche Nutzung (einschließlich Reparatur- und Unfallkosten und Verschleiß!) voll vom Unternehmenserlös abziehen und zahlt dadurch weniger Steuer, auch für die Luxuslimousinen der Chefs! Fährt ein Pendler mit seinem Auto ganzjährig ausschließlich zur Arbeitsstelle und zurück, wird er durch eine Pauschale abgespeist, die nicht einmal die tatsächlichen Fahrtkosten für die Hinfahrt abdeckt, die Rückfahrt geht sowieso auf eigene Kosten und wird aus dem versteuerten Einkommen bezahlt. In der Verwaltungspraxis dürfte es kaum ein Problem sein, mit kostenlos im Internet angebotenen Routenplanern die notwendige Fahrzeit für ÖPNV einerseits und Individualverkehr andererseits für den einzelnen Steuerpflichtigen zu vergleichen. Immerhin ist der Wohnsitz ja oft über Jahrzehnte, der Arbeitsplatz oft über Jahre unverändert. Ab einer ÖPNV-Fahrzeit von mehr als z.B. einer Stunde pro Richtung könnte die Notwendigkeit des eigenen PkW fürs Pendeln als gegeben angesehen werden, auch für die Anfahrt zum Bus-Halt oder zum Bahnhof. Dann müsste eine höhere Pauschale pro tatsächlich gefahrenem Kilometer, nicht nur für die Hälfte, also pro Entfernungskilometer, gewährt werden. Dies nicht wie bisher bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, sondern als Abzug 1:1 von der Steuerschuld. Die Treibstoffkosten selbst müssen aber eher noch höher werden, damit weniger unnötige Fahrten mit Verbrenner-PkW unternommen werden und um Anreize für den Umstieg auf die ab etwa 50-60.000 km Gesamtfahrleistung emissionsgünstigeren E-Fahrzeuge zu schaffen. Im Nahbereich von (Groß-)Städten muss jedoch der ÖPNV besser ausgebaut werden, denn am meisten CO2 und Feinstaub vermeidet das erst gar nicht produzierte Auto, egal ob Verbrenner oder E-PkW! Ergänzend notwendig ist Unterstützung für HomeOffice und wohnortnahe Co-Working-Büros für die Menschen, die nicht zwingend im Betrieb arbeiten müssen.
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