Politik

04.01.2023

Soll die Testpflicht in Kliniken abgeschafft werden?

In den Weihnachtsferien hat Bayern die Corona-Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen gelockert. Warum sie also nicht generell lockern? Dominik Spitzer, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Landtag, ist dafür – Christina Haubrich, die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, hält dagegen eine solche Maßnahme derzeit für falsch

JA

Dominik Spitzer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion

Der Besuch von Angehörigen spielt für die psychische Verfassung der Patient*innen eine wichtige Rolle. Anwesenheit und Zuspruch von vertrauten Menschen ist essenziell für eine bestmögliche Genesung. Das wissen alle, die selbst schon einmal im Krankenhaus liegen mussten oder dort Familienmitglieder besucht haben. Das haben wir auch in der Hochphase der Pandemie schmerzlich erfahren, als Kranke und alte Menschen bis ins Unerträgliche unter der Einsamkeit gelitten haben. Daher müssen unnötige Hürden für Besuche in Kliniken abgeschafft werden. Jedes Mal, wenn ein Krankenhausbesuch ansteht, in eines der – ohnehin nur noch vereinzelt bestehenden – Testzentren zu gehen, kostet Zeit und Geld. Beides belastet zusätzlich und sollte besser in die Behandlung der Kranken und Verletzten in den Kliniken investiert werden, damit diese schneller gesund werden. Zudem kommt das Testen teuer und belastet die Staatskasse.

Abgesehen davon ist eine Covid-Testpflicht für Angehörige zum jetzigen Zeitpunkt auch gar nicht mehr nötig. Denn die Pflicht zum Tragen von Masken und die Kontrolle von Krankheitssymptomen, wenn Gäste das Haus betreten, sind als Schutzmaßnahmen ausreichend.

Das Coronavirus besteht nun neben zahlreichen anderen Erregern, die ebenfalls nicht getestet werden. Jedes Risiko zu 100 Prozent auszuschließen, ist unmöglich. Ohne Testpflicht steht auch einem Kurzbesuch in der Mittagspause oder auf dem Heimweg, wenn nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung steht, nichts mehr im Wege. Ein kurzes persönliches Gespräch kann für Kranke einen echten Unterschied im Genesungsprozess ausmachen.

Und auch für Beschäftigte in den Kliniken, die durch ständige Tests einen extra Aufwand zur sowieso schon großen Arbeitsbelastung betreiben müssen, sollte nun wieder das Prinzip Eigenverantwortung gelten. Ganz einfach: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Mit Maske, Desinfektion und den bekannten Hygieneregeln beugen wir einer Ansteckung im Krankenhaus bestmöglich vor.

 

NEIN

Christina Haubrich, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion

Dank Impfungen und einer hohen Grundimmunität in der Bevölkerung befinden wir uns heute glücklicherweise in einer ganz anderen Lage als noch vor einem Jahr. Dennoch gibt es keinen Grund, die Testpflicht in Kliniken bereits jetzt auszusetzen – schon gar nicht während der erkältungsgeprägten Wintermonate. Testen dämmt die unkontrollierte Weitergabe des Virus ein. Und genau darauf sind Millionen hilfsbedürftige Patient*innen angewiesen, weil sie sich selbst nicht vor der Ansteckung schützen können. Die Testpflicht für Personal sowie Besucher*innen von Krankenhäusern, stationären Reha-Einrichtungen sowie Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen ist daher richtig. 

Es ist eine Vorsichtsmaßnahme ohne größere Einschränkungen und gut umzusetzen. Beschäftigte in der Pflege haben eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen. Dasselbe gilt auch für Besucher*innen – ihnen liegt ja die schnelle Genesung und bestmögliche Versorgung ihrer Lieben besonders am Herzen. Wir Grüne richten unser politisches Handeln an den Erkenntnissen und Empfehlungen der Wissenschaft aus. Hier lautet der Konsens: Aus Sicht des Patient*innenschutzes ist eine Testpflicht in Kliniken unerlässlich. Aber auch aktuelle Umstände wie der Personalnotstand sind zu beachten, der sich über die Feiertage stets verschärft. So gelten bis zum 9. Januar bereits Sonderregeln für einen Besuch in Kliniken und Heimen – verpflichtend ist ein Test aber weiterhin. 

Mir ist es auch wichtig, situationsbedingt und vor allem menschlich zu reagieren. Ausnahmeregelungen gibt es so beim Besuch von Sterbenden. 

Die Abschaffung der generellen Testpflicht in Kliniken bedeutet dagegen ein unnötiges Risiko. In medizinischen Einrichtungen halten sich unsere vulnerabelsten Personengruppen auf. Auch wenn die Pandemie endlich an Fahrt verliert, sollten wir Schutzmaßnahmen, die diese betreffen, zuletzt überdenken.
 

Kommentare (1)

  1. Alex P. am 11.01.2023
    Die Grünen mal wieder. "Testen dämmt die unkontrollierte Weitergabe des Virus ein." Ich kann den Virus bereits in mir tragen inkl. Symptomen und bin noch 4 Tage lang, trotz täglicher Tests, nicht Corona-positiv. Aber schon ansteckend! So ist es mir im Herbsturlaub 2022 ergangen. Tagelang immer ein leichtes Hüsteln. Dann erst positiv. Von meiner Familie hat sich niemand angesteckt, trotz Nichteinhaltung vom Abstandsgebot (unsere Wohnung ist dafür zu klein). Witzig. Ich bin der einzige in meiner Familie wo 3-fach geimpft ist gegen Corona. Frau und Sohn nur 2-fach. Tochter gar nicht.
    Ich bin der einzige der je Corona hatte von uns vieren.

    Des weiteren wurde uns seit der Corona-Impfung eingetrichtert und wird auch noch heute so behauptet, dass die Corona-Impfung (weitestgehend) vor einer Ansteckung mit Corona schützt (Artikel Welt Online im Herbst 2022 mit Herrn Montgomery).

    Das stimmt nicht. Es handelt sich bei der Coronaimpfung um keine 100% sterile Impfung. Des weiteren hat die Impfung immer noch nur eine Notfallzulassung. Die Erprobungen dazu sind auch noch nicht abgeschlossen. Also ein immer noch nicht richtig zugelassener, noch nicht vollständig erprobter Impfstoff. Unfassbar in der heutigen Zeit. Grundrechte wurde von unserer Regierung fast 2 Jahre lang mit Füssen getreten. Und keinen scheint es zu interessieren.

    Wer krank ist bzw. sich nicht gut fühlt geht eh nicht in eine Klinik auf Besuch. Egal was man hat. Das gebietet schon der normale Menschenverstand und wurde auch schon vor Corona so gehandhabt. Auch beim Besuch von Oma und Opa vor Corona. Da brauchts keine Pflichten und Vorgaben vom Staat an seine, mehr als mündigen, Bürger.

    Wir haben fertig! Aber die Landtagswahl in Bayern kommt bestimmt. Man wird fast genötigt endlich mal sehr weit rechts von der Mitte sein Kreuz zu machen. Und das sage ich als jahrelanger SPD-Wähler.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.