Politik

04.05.2023

Soll Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisiert werden?

Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, ist dafür. Peter Pytlik, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Bayern, hält dagegen.

JA

Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag

Strafrecht sollte stets Ultima ratio sein, also nur da Anwendung finden, wo es auch wirklich notwendig ist. Dieses Grundprinzip muss wieder viel stärker in den Fokus gerückt werden. Denn in der Vergangenheit gab es fast nur einen Aufwuchs an neuen oder erweiterten Straftatbeständen, ohne bestehende Normen ausreichend zu evaluieren.

Dabei ist es dringend notwendig zu prüfen, welche Straftatbestände überholt, nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr zielführend sind. Die FDP hat daher im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das Strafrecht systematisch durchzusehen und zu modernisieren, wo das angezeigt ist. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch geprüft, inwiefern beim Thema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort besteht. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz relevante Verbände einbezogen und um deren Meinung gebeten. Mir erscheint durchaus nachvollziehbar, die sogenannte „Fahrerflucht“ differenzierter zu betrachten als es bisher der Fall ist. Aktuell dient Paragraf 142 Strafgesetzbuch lediglich der Absicherung der zivilrechtlichen Ersatzansprüche von Unfallbeteiligten. Mit dem Strafrecht werden Feststellungen zum Unfallhergang beziehungsweise zur Identität der Unfallbeteiligten selbst bei reinen Blechschäden abgesichert. Da kann man schon die Frage aufwerfen, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Möglicherweise würde zur Absicherung der vermögensrechtlichen Ansprüche bei Unfällen mit reinen Blechschäden auch das Ordnungswidrigkeitenrecht ausreichen. Klar ist aber, dass es beim Entfernen vom Unfallort bei Unfällen mit Personenschäden bei einer strafrechtlichen Sanktionierung bleiben muss. Eine solche differenzierte Betrachtung würde einerseits dem Ultima-Ratio-Grundsatz des Strafrechts Rechnung tragen und gleichzeitig die Strafverfolgungs-Behörden entlasten.

Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden – man darf auf die Einschätzung der Verbände gespannt sein.

NEIN

Peter Pytlik, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Bayern

Wir als GdP Bayern sind über den Vorstoß des Bundesjustizministers zur Verharmlosung dieser Straftat sehr irritiert. Die Planungen eine Unfallflucht mit Sachschäden von der Straftat in eine Ordnungswidrigkeit abzustufen gehen ohne zwingende Notwendigkeit in eine völlig verkehrte Richtung.

Bereits jetzt ist die Dunkelziffer bei der Aufklärung einer sogenannten Unfallflucht immens hoch, und die Bereitschaft einen verursachten Schaden zu melden wird enorm abnehmen, indem man die Strafandrohung nach unten korrigiert. Es geht hier um kein Kavaliersdelikt. Schon jetzt bleiben viele Geschädigte auf ihren Schäden sitzen und heutzutage reden wir bei vermeintlich „kleinen Schäden oder Kratzern“ von erheblichen Reparaturkosten.

Für die Polizei wird es keine Entlastung geben, denn der Ermittlungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Ermittlung des Unfallfahrers, die beweiskräftige Dokumentation der Schäden und auch die Möglichkeit einer Einlassung für die Täter ist derselbe wie im Strafverfahren. Auch für die Justiz wird es dadurch keine Entlastung geben, da viele gegen die Bußgeldbescheide Einspruch erheben und die Gerichte dann letztendlich wieder beschäftigt sind.

Wir als GdP Bayern sind der Meinung, dass sich die bestehende Rechtslage bewährt hat und die Rechtsvorschriften ausreichend Spielraum für eine tat- und schuldangemessene Sanktion lassen. Und auch der Deutsche Richterbund sieht das Vorhaben eine Unfallflucht mit Sachschaden zur Verkehrsordnungswidrigkeit herabzustufen sehr skeptisch.

Unrecht muss auch Unrecht bleiben und darf nicht verharmlost werden. Auch für die Unfallgeschädigten ist dies ein völlig falsches Signal wenn der Eindruck eines „Kavaliersdelikts“ entsteht.
Unsere Aufgabe muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und damit auch ihr Eigentum, dafür stehen wir als Polizei.

 

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