Politik

Ab 22 Uhr geschlossen: Das gilt ab einem Inzidenz-Wert von 50 für Gaststätten in Bayern. (Foto: Annette Riedl/dpa)

15.10.2020

Sperrstunde, Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht

Der Bund-Länder-Beschluss für den Anti-Corona-Kampf geht Bayern nicht weit genug. Der Freistaat beschließt deshalb weitergehende Maßnahmen

In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte, zudem wird die Maskenpflicht in den betroffenen Städten und Landkreisen deutlich ausgeweitet. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Mit den Gegenmaßnahmen geht die Staatsregierung zum Teil über einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Länder vom Mittwoch hinaus.

Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal 10 Personen treffen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Die Gesundheitsämter müssen dies zwingend anordnen. "Das ist eine Muss-Vorschrift für die Kommunen in der Umsetzung", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Region müssen zudem überall dort Masken getragen werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen - etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Zudem gilt dann eine Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.

Ab 50er-Wert: Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen

Und: Die Maskenpflicht gilt nach Worten Söders bei Überschreiten des 35er-Werts nicht nur für Schulen auch im Unterricht ab der fünften Klasse (beziehungsweise bei Überschreiten des 50er-Wertes auch an Grundschulen), sondern auch in Horten und in Mittagsbetreuungen. Zudem gelte eine Maskenpflicht dann auch "am Arbeitsplatz dort, wo kein Abstandhalten möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen", betonte der Ministerpräsident.

Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden, und es gilt dann ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22 Uhr.

"Dies gilt nicht für ewig, sondern wir machen das jetzt mal für die nächsten vier Wochen, und dann überprüfen wir", erklärte Söder.
(dpa)

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