Politik

Markus Söder betont: Das Familiengeld werde auf jeden Fall erstmals im September an alle Familien überwiesen. (Foto: dpa)

13.08.2018

Streit um bayerisches Familiengeld spitzt sich zu

Das Landesfamiliengeld belastet die Koalition. Die CSU bekräftigte ihre Kritik an der Berliner Position - die Landtags-SPD stellte ihrerseits eine Forderung an Bayerns Staatsregierung

Muss das neue bayerische Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden? Was als Wahlkampfschlager der CSU gedacht war, hat einen Streit zwischen Berlin und München entfacht, der die Gemüter auch am Wochenende erhitzte. "Es ist klar geregelt, dass das Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet wird", bekräftigte Bayerns CSU-Sozialministerin Kerstin Schreyer den Standpunkt der Staatsregierung. Die SPD wolle "die Ärmsten der Armen kaltherzig um 250 Euro Familiengeld bringen". Die Landtags-SPD ging ihrerseits in die Offensive und forderte die Wiedereinführung des Landeserziehungsgeldes, das vom Familiengeld abgelöst wird.

Nach Rechtsauffassung des SPD-geführten Bundessozialministeriums müsste das Familiengeld - anders als das Erziehungsgeld - mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnet werden. Am Freitag war es zum Eklat gekommen, als die CSU-Staatsregierung ankündigte, das Geld trotz der Mahnung aus Berlin vom 1. September an auszuzahlen. Eltern ein- und zweijähriger Kinder sollen dann unabhängig vom Einkommen 250 Euro pro Kind und Monat bekommen. Davon sollen auch Sozialhilfeempfänger und Alleinerziehende profitieren.

Das Bundessozialministerium will den angekündigten bayerischen Alleingang verhindern. Es wäre "nicht erträglich", wenn Familien auf zusätzliches Geld vertrauten "und das Geld dann nach Recht und Gesetz später wieder zurückgeben müssten", sagte eine Sprecherin.

Hartz-IV-Bezieher hätten nichts davon, Reiche schon

Das Familiengeld sei vom Sozialministerium im Vorfeld rechtlich abgeklärt worden, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Gespräch mit der "Mittelbayerischen Zeitung". Das Familiengeld werde auf jeden Fall erstmals im September an alle Familien überwiesen. "Es ist doch ein sehr ungewöhnlicher Vorgang in der Geschichte der Sozialdemokratie, dass sich die SPD gegen die Schwächsten wendet", sagte Söder.

Die Landtags-SPD hatte am Samstag gefordert, wenn sich die CSU tatsächlich um bedürftige Familien sorge, solle die Staatsregierung das Landeserziehungsgeld wieder einführen. "150 bis 300 Euro Erziehungsgeld waren für die Familien bedürftiger Kinder überlebenswichtig", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Doris Rauscher.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Verena Bentele, mahnte, der Streit um die Rechtslage dürfe "nicht auf dem Rücken von sozial benachteiligten Menschen ausgetragen werden". An die Adresse der Christsozialen gerichtet sagte sie: "Wenn das Familiengeld nach der geltenden Rechtslage auf Sozialleistungen angerechnet werden muss, dann darf die CSU nicht vollmundig das Gegenteil versprechen."

Der Starttermin für die Auszahlung des Familiengeldes liegt sechs Wochen vor der Landtagswahl. Der Großteil des neuen Zuschusses wird ohnehin eine Sozialleistung für Normal- und Besserverdiener, da nur ein vergleichsweise kleiner Teil der bayerischen Bevölkerung Sozialhilfe bezieht.
(dpa)

Kommentare (2)

  1. patriot whiteblue am 13.08.2018
    Die SPD ist an Erbärmlichkeit nicht mehr zu überbieten. Weil seine Parteifreundin und Spitzenkandidatin im Freistaat, Natascha Kohnen, bei den Wählern hierzulande in etwa so beliebt ist wie a warme Mass Bier, will Bundessozialminister Hubertus Heil armen Leuten die es bitter nötig haben die paar Euro extra streitig machen. Hätte dagegen der rote Pleite-König Michael Müller in Berlin sowas eingeführt, würde Frau Kohnen geifern, warum es das in Bayern nicht auch gäbe. Pfui Teufel, schämt Euch, Sozen.
  2. Miiich am 13.08.2018
    Viel ist von der Eigenstaatlichkeit der Länder und vom Gesetzgebungsrecht der Landtage geblieben, gell. Der Bund kann inzwischen alles zu Nichte machen, wenn es ihm nicht in den Kram passt, denn mit dem Kompromiss zum Finanzausgleich hat man ihm die Tür in die letzen Hoheitsbereiche weit aufgestoßen, in denen die Länder noch die ausschließliche Gesetzgebungshoheit haben.
    Bald steht der Föderalismus nur noch als leere Worthülle im Grundgesetz, die Länder und der Bundesrat nur noch Staffage um auf dem Papier Art. 79 Absatz 3 GG formell zu genügen.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.