Politik

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL zerrte an den Nerven vieler Pendler. (Foto: dpa)

16.06.2015

Strikte Regeln für Streiks

Bayern fordert für Bahn und andere öffentliche Bereiche eine Begrenzung des Streikrechts

Bayern setzt sich auf Bundesebene für eine Begrenzung des Streikrechts bei der Bahn und in anderen öffentlichen Bereichen ein. Vor allem soll hier ein Schlichtungsverfahren zwingend vorgeschrieben werden, bevor gestreikt werden darf. Zudem sollen Streiks mindestens vier Werktage vorher angekündigt werden müssen. Und die Tarifpartner müssen eine "Mindestversorgungsvereinbarung" schließen, also etwa bei der Bahn einen Ersatzfahrplan entwerfen. Das beschloss das Kabinett heute in München - ungeachtet des harschen Widerstands von Gewerkschaftseite, etwa vom DGB. Die Initiative soll nun in Kürze in den Bundesrat eingebracht werden.
"Das ist kein Eingriff in das Streikrecht", sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. Es gehe darum, die Bürger vor Unannehmlichkeiten und die Volkswirtsschaft vor größeren Schäden zu schützen. Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) betonte, ein Arbeitskampf in solchen Bereichen dürfe nur das letzte Mittel sein. Die Allgemeinheit dürfe nicht in Mithaftung genommen werden. (dpa)

Kommentare (2)

  1. Roland am 17.06.2015
    Für mich ein klarer Eingriff in das Streikrecht!
    Hiermit wollen die Arbeitgeber verhindern, dass in den
    Kindergärten gestreikt wird und Zahlungen an die Eltern
    geleistet werden müssen.
    Dies hat auch zur Folge, dass höhere Forderungen
    seitens der Arbeitnehmer gefordert werden.
    Es wird wohl auch mehrere Gerichtsverfahren geben.
  2. Roland am 17.06.2015
    Ich verstehe hier nicht, warum die zuständige Staatsanwaltschaft nicht
    gegen die Post AG vorgeht?
    Der Vertragsbruch geht hier eindeutig zu Lasten der Post AG,
    dadurch wird die innere Sicherheit in Deutschland gefährdet.
    Derzeit findet kein Brief- und Packetverkehr mehr statt!
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