Politik

Das Funkhaus der Bayerischen Rundfunks in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs. (Foto: dpa)

24.10.2014

Überfällige Reformen

Im Rundfunkrat des BR sitzen zu viele Politiker – das wird allseits beklagt: Was tun?

Zu viele Politiker, zu viele Vertreter des Staates. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Aufsichtsgremien des ZDF im März 2014 war vernichtend: Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig. Künftig darf der Anteil der „staatsnahen“ Personen in Fernseh- und Verwaltungsrat nur noch ein Drittel der Mitglieder ausmachen. Seither grübeln die Landesregierungen, wer künftig beim ZDF mitmischen darf.
Das Verfassungsgerichts-Urteil hat auch auch Auswirkungen auf die bayerischen Aufsichtsgremien – allen voran auf den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR). Er hat 47 Mitglieder, 12 davon entsenden die vier Landtagsfraktionen und einen die Staatskanzlei. Dazu kommen drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Und es gibt Mitglieder wie Thomas Goppel. Der CSU-Landtagsabgeordnete und Ex-Wissenschaftsminister sitzt für Musikorganisationen im Kontrollgremium.
Laut Verfassungsgericht braucht es nun eine Inkompatibilitätsregelung, die verhindert, dass „staatsnahe Vertreter“ auch von Verbänden oder Organisationen entsandt werden. „Darüber, welche Vertreter als staatsnah eingestuft werden müssen, wird noch viel diskutiert werden“, prophezeit Margarete Schuler-Harms, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Erarbeiten muss die Regelung der Gesetzgeber. „Damit wird der Bock zum Gärtner“, klagt Schuler-Harms.

Nicht vertreten: Muslime, Migranten, Homosexuelle

Der BR-Rundfunkrat hat weitreichende Befugnisse: Er legt die Programmrichtlinien fest, genehmigt den Wirtschaftsplan, wählt den Intendanten und beruft hochrangige Führungskräfte. Auch auf den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat das Urteil Auswirkungen. Er ist spiegelbildlich zum Rundfunkrat besetzt, wacht über die privaten Sender und genehmigt Rundfunkangebote.
Die Landtags-Grünen hatten bereits im Juni gemeinsam mit SPD und Freien Wählern eine Kommission gefordert, in der Abgeordnete gemeinsam mit Experten Lösungsvorschläge erarbeiten sollten. Die CSU lehnte das ab. Zunächst sollten sich die Ministerpräsidenten der Länder Gedanken machen über mögliche Reformen, meint Markus Blume, medienpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion. So sieht man es auch in der für die Rundfunkaufsicht zuständigen Staatskanzlei: „Es gibt natürlich einen Handlungsbedarf. Aber keinen Zeitdruck“, sagt eine Sprecherin der Staatszeitung. Der neue ZDF-Staatsvertrag muss bis zum 30. Juni 2015 stehen. „Aber wir sind an diese Frist nicht gebunden“, so die Sprecherin.
Klar ist: Streit ist vorprogrammiert. Nicht nur, was die staatsnahen Mitglieder angeht. Die Verfassungsrichter entschieden auch: Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender ist am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Sprich, alle jetzt gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen repräsentiert sein. „Darüber hätten wir uns gerne mit den CSU-Kollegen Gedanken gemacht“, betont Michael Piazolo, medienpolitischer Sprecher der Freien Wähler.
Fakt ist: Die Zusammensetzung des BR-Rundfunkrates hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum geändert. Einen Sitz haben jeweils die katholische und evangelische Kirche sowie die israelitische Kultusgemeinde. Gewerkschaften, Handels- und Handwerkskammern, Bauernverband, Bund Naturschutz und Kultur- und Bildungsvereinigungen sind ebenfalls vertreten. Schwer verständlich  allerdings sei, dass zwar überall über Inklusion geredet wird, eine Vertretung für Menschen mit Behinderungen aber fehle, klagt Martina Fehlner, medienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Ebenfalls außen vor: Migranten, Muslime und Homosexuelle. Das hält auch Ulrike Gote, medienpolitische Sprecherin der Grünen, für nicht zeitgemäß.

20 Prozent Politiker reichen auch, geht es nach dem Gericht

Das große Problem: Würde man allen Organisationen und Verbänden, die einen Sitz in den Aufsichtsgremien begehren, berücksichtigen, wären diese riesig und damit handlungsunfähig. Die Grüne Gote kann sich ein Verbundmodell vorstellen: „Man könnte zum Beispiel einen Pool für Religionsgemeinschaften bilden, die abwechselnd einen Vertreter in die Gremien entsenden.“ Ganz neu wäre das nicht: Bereits heute müssen sich zum Beispiel Lehrer- und Elternverbände mit Organisationen der Erwachsenenbildung auf einen Vertreter einigen.
„Natürlich kann man darüber nachdenken, ob die derzeitige Zusammensetzung optimal ist“, sagt Prälat Lorenz Wolf, Rundfunkratsvorsitzender und von der katholischen Kirche entsandt. „Ich komme zum Ergebnis, dass sie so schlecht nicht ist. Die Notwendigkeit, sich völlig neu aufzustellen, sehe ich nicht.“ Dazu komme: Alle Gremienmitglieder sind verpflichtet, sich für die Gesamtinteressen des Rundfunks und der Allgemeinheit einzusetzen. „Das Mitglied muss sich von den Interessen seiner entsendenden Organisation freimachen“, sagt auch Erich Jooß, Vorsitzender des Medienrates der BLM.
Allerdings geben selbst entsendende Organisationen zu: Die Interessen an der Garderobe abzugeben, sei schier unmöglich. „Seien wir doch ehrlich: Wir sind Lobbyisten in eigener Sache“, sagte Michael Busch, Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbands, beim Grünen-Fachgespräch zur Zukunft der Medienaufsicht in Bayern diese Woche im Landtag. Und Luise Klemens, die für Verdi in Bayern im Rundfunkrat sitzt, betont: „Grundüberzeugungen lege ich nicht ab.“
Rechtsprofessorin Schuler-Harms hat einen Vorschlag, der die Politiker nicht erfreuen dürfte: Weil man die Verfassungsgerichts-Vorgabe auch unterschreiten dürfe, könne der Anteil der Politiker in den Aufsichtsgremien auch unter dem zulässigen Drittel liegen – zugunsten der gesellschaftlich relevanten Gruppen. Eine freiwillige Selbstbeschränkung der Politik also? Das wäre in der Tat mal was Neues. (Angelika Kahl) Zum Thema "Wir sind kein Mini-Landtag, der in Fraktionen denkt" - Interview mit dem BR-Rundfunkratsvorsitzenden Lorenz Wolf

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