Politik

Scheiterten vor Gericht: Die Organisatoren des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand" - hier im März vor dem bayerischen Innenministerium, um die gesammelten Unterschriftenlisten zu überreichen. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

16.07.2019

Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren

Die Initiatoren des bayerischen Pflege-Volksbegehrens fordern unter anderem mehr Personal in Krankenhäusern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun aber erst einmal entschieden, ob das Begehren rechtlich überhaupt zulässig ist

Das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" ist rechtlich unzulässig. Die gesetzlichen Vorgaben seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert.

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Die Argumentation des Ministeriums: Zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt. In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis. Aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres schon ein ähnliches Volksbegehren gestoppt.
(dpa)

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