Politik

Sinnvoll? Vereinschefs sollen sich in regelmäßigen Abständen von Ehrenamtlichen, die Kinder oder Jugendliche betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. (Foto: dpa)

01.12.2014

Viel Bürokratie, wenig Nutzen?

Die Gesetzesänderung soll Kinder und Jugendliche in Vereinen vor sexuellen Übergriffen schützen: Ehrenamtliche müssen seit drei Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen - eigentlich

"Es ist eine mühsame Angelegenheit", sagt Daniela Drewes über die erweiterten Führungszeugnisse ihrer ehrenamtlichen Jugendbetreuer. Drewes ist Vorsitzende des TSV Wacker 50, eines Sportvereins in der Oberpfälzer Kleinstadt Neutraubling. Etwa 200 freiwillige Helfer trainieren dort Kinder und Jugendliche in Sportarten wie Fußball, Turnen oder Judo. Sie müsse den Leuten wegen der Führungszeugnisse oft hinterherlaufen, berichtet Drewes. In Einzelgesprächen erklärt sie dann immer wieder, dass es sich nicht um mangelndes Vertrauen handle, sondern um eine Vorschrift.
Um Kinder und Jugendliche in Vereinen vor einschlägig Vorbestraften zu schützen, wurde das Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 neu gefasst. Vereinschefs sollen sich demnach in regelmäßigen Abständen von Ehrenamtlichen, die Kinder oder Jugendliche betreuen, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Darin stehen auch Delikte im niedrigen Strafbereich, etwa die Verbreitung von Kinderpornografie, Verletzungen von Fürsorgepflichten und Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen.
Rund drei Jahre nach der Gesetzesänderung sei die Umsetzung noch eine "Baustelle", berichtet Klaus Schulenberg vom Bayerischen Landkreistag. "Die Intention ist zwar gut, aber der Verwaltungsaufwand steht nicht im Verhältnis", meint der Abteilungsleiter im Bereich Soziales.  
Die Jugendämter werden in dem Gesetz aufgefordert, die Überprüfung der Führungszeugnisse durch entsprechende Vereinbarungen mit jedem einzelnen Verein sicherzustellen, der Kinder oder Jugendliche als Mitglieder hat. In einem durchschnittlichen bayerischen Landkreis gebe es aber immerhin 800 bis 1000 Vereine, gibt Schulenberg zu bedenken.

"Es gibt viele Fehlinformationen und Missverständnisse"

Die Vereine wiederum müssen nachweisen, dass sie die Führungszeugnisse regelmäßig kontrollieren. "Je nach dem, was die Trainer möchten, behalte ich dazu Originale oder Kopien, in manchen Fällen auch nur Name und Datum", erzählt Daniela Drewes. Das Problem: Das neue Gesetz erlaubt die Dokumentation dem Wortlaut nach nur, wenn eine relevante Vorstrafe eingetragen ist. Daten dürften nur gespeichert werden, "soweit dies zum Ausschluss der Personen von der Tätigkeit (...) erforderlich ist".
"Eine unglückliche Formulierung", meint Gabriele Weitzmann, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings (BJR). Das Gesetz enthalte erhebliche Auslegungsspielräume und nicht klar bestimmbare Rechtsbegriffe. Die Folge: "Es gibt viele Fehlinformationen und Missverständnisse." Ob etwa auch Ehrenamtliche eines Gartenbauvereins Führungszeugnisse vorlegen müssen, wenn sie zweimal im Jahr mit Kindern Gemüse ernten, bleibe unklar. Im Gesetz gebe es keine genauen Angaben zu "Art, Dauer und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeiten". Spannend findet Weitzmann zudem die Frage nach rechtlichen Konsequenzen oder der Haftung, wenn ein Verein den neuen Paragrafen einfach ignoriere, also keine Führungszeugnisse verlange.

Bundessozialministerium prüft Nachbesserungen

Das Bundessozialministerium will das neue Gesetz noch bis Dezember 2015 evaluieren. "Dann wird man besser einschätzen können, wo gegebenenfalls Nachbesserungen erforderlich sind", erläutert ein Sprecher. Er betont aber auch: "Ein Verein, in dem ein vorbestrafter Sexualtäter enttarnt wird, nimmt enormen und möglicherweise niemals zu behebenden Schaden." Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis sei daher ein geeigneter Weg, um sich abzusichern.
Die Landkreise Regensburg und Würzburg haben unterdessen Alternativen entwickelt: Beim "Würzburger Weg" oder "Regensburger Modell" haben Jugendbetreuer die Option, ihre Führungszeugnisse direkt bei den Gemeinden vorzulegen, die ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen. Der Regensburger Kreisjugendamtsleiter Karl Mooser nennt den Grund dafür: "Wenn für den Kinderschutz nicht-relevante Vorstrafen eingetragen sind, wollen die Leute nicht, dass es in ihrem Umfeld publik wird. Deshalb der Umweg über Beamte, die unter Schweigepflicht stehen."  
Daniela Drewes glaubt nicht, dass die Führungszeugnisse eine Garantie geben können: "Was ist, wenn die Person ein Ersttäter ist und erst nach dem Ausstellen des Dokuments etwas passiert?" Dass diese Sorge berechtigt ist, zeigt ein aktueller Fall beim SSV Jahn Regensburg: Trotz regelmäßiger Kontrollen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Jugendtrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. (Adriane Lochne, Roland Beck, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die geplante neue Kindergrundsicherung sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.