Politik

26.10.2012

"Wir haben einen langen Atem – und wir sind lästig"

Der Bayerische Oberste Rechnungshof feierte 200-jähriges Jubiläum – Präsident Heinz Fischer-Heidlberger zieht Bilanz

BSZ: Herr Fischer-Heidlberger, zum 200. Geburtstag sind zahlreiche Elogen auf den ORH verfasst worden. Haben Sie eine Ahnung, wie beliebt der ORH in der bayerischen Staatsverwaltung wirklich ist?
Fischer-Heidlberger: Bei manchen Reaktionen hat man schon den Eindruck, der ORH würde Angst und Schrecken verbreiten. Das wollen wir natürlich nicht. Wir wollen ernst genommen werden und mit unseren Prüfungen helfen, dass die Verwaltungen besser werden. Deshalb steht für uns im Vordergrund zu beraten, zu helfen und auch Motor für Entwicklungen zu sein. Aber sicher, wer will schon gerne geprüft werden. Das geht mir doch genauso. BSZ: Wie ist es denn, wenn Ihre Prüfer plötzlich in einem Ministerium oder einer Behörde auftauchen?
Fischer-Heidlberger: Wir kommen ja nicht als Überfallkommando. Wir schicken einige Wochen vorher eine Prüfungsankündigung, in der wir das Prüfungsthema benennen. Gleichwohl herrscht immer eine gewisse Spannung, wenn die Mitarbeiter des ORH oder der Prüfungsämter vor Ort sind.

"Die Verwaltung hat dem ORH gegenüber eine uneingeschränkte Auskunftspflicht"

BSZ: Verfügen Sie über Druckmittel, um der Kooperationsbereitschaft im Zweifel etwas nachzuhelfen?
Fischer-Heidlberger: Die Verwaltung hat dem ORH gegenüber eine uneingeschränkte Auskunftspflicht. Es kommt auch nur ganz selten vor, dass wir auf Widerstand stoßen und dass man versucht, uns bestimmte Akten oder Auskünfte vorzuenthalten. BSZ: Wie viele Prüfverfahren führen Sie pro Jahr durch?
Fischer-Heidlberger: Ungefähr 300. 200 bis 250 davon werden auch im Jahr abgeschlossen. Manche Verfahren können sich aber über mehrere Jahre hinziehen. BSZ: Wie hoch ist die Beanstandungsquote?
Fischer-Heidlberger: Grundsätzlich wird jede Prüfung mit einer Prüfungsmitteilung abgeschlossen. In etwa zehn Prozent der Fälle ist das nicht nötig, weil wir schon vor Ort feststellen, dass alles geordnet ist. Prüfungsmitteilung bedeutet aber nicht automatisch, dass hier ein gravierender Fall vorliegt. Meistens geben wir darin einfach Hinweise, wie Abläufe besser organisiert oder Personal effektiver eingesetzt werden könnte. Manchmal müssen wir aber deutlich machen, dass zum Beispiel der finanzielle Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis steht. BSZ: Im Jahresbericht des ORH scheinen nur zwischen 20 und 30 Fälle auf. Wer trifft da die Auswahl und nach welchen Kriterien?
Fischer-Heidlberger: Im Jahresbericht finden sich Fälle mit einer gewissen herausgehobenen Bedeutung, in denen der ORH zum Beispiel mit den geprüften Verwaltungen in der Bewertung keine Einigkeit erzielt oder in denen es Widerstände gibt. Es sind auch andere Fälle dabei, die uns gegenüber dem Landtag als relevant für das Entlastungsverfahren der Staatsregierung erscheinen. Die Aufnahme wird durch das Große Kollegium des ORH beschlossen. Das ist ein Gremium aus 16 unabhängigen ORH-Mitgliedern aus den verschiedensten Fachbereichen. BSZ: Wie viel Geld geht dem Staat pro Jahr durch schludriges oder rechtlich fragwürdiges Verwaltungshandeln verloren?
Fischer-Heidlberger: Das kann man seriöserweise nicht beantworten. Es ist schwierig zu sagen, dass Geld verschwendet wurde. Meistens wurde ja trotzdem irgendein Nutzen erreicht, wenn auch womöglich mit etwas zu großem Aufwand. Nur in den wenigsten Fällen ist etwas völlig Nutzloses passiert. BSZ: Der Bund der Steuerzahler schätzt die Verschwendung auf jährlich fünf Prozent der öffentlichen Ausgaben.
Fischer-Heidlberger: Ich möchte das nicht bewerten, weil ich die Grundlagen nicht kenne, auf denen diese Schätzungen beruhen. Wir jedenfalls beteiligen uns nicht an dem Überbietungswettbewerb mit angeblichen Verschwendungszahlen. BSZ: Wie messen Sie dann den Erfolg Ihrer Arbeit?
Fischer-Heidlberger: Das ist schwer zu beantworten. Natürlich ist es ein Erfolg, wenn wir – am besten gemeinsam mit der Verwaltung – Verbesserungen in den Arbeitsabläufen erreichen. Und es freut uns, wenn der Landtag – wie in den vergangenen Jahren fast immer – rund 90 Prozent unserer Vorschläge aufgreift und Verwaltung und Staatsregierung entsprechend zur Umsetzung auffordert. Schließlich haben wir auch eine hohe präventive Wirkung. In vielen Verwaltungen wird schon vor der Durchführung einer Maßnahme gefragt, ob man damit hinterher vor dem ORH bestehen könnte. BSZ: Wie geht es Ihnen, wenn selbst wiederholte Rügen wie bei der Sanierung der Staatsstraßen oder dem Fehlen von Steuerprüfern nahezu ohne Folgen bleiben?
Fischer-Heidlberger: Die Politik hat diese Anliegen schon aufgegriffen. Aber diese stehen in einer Konkurrenz zu vielen anderen Aufgaben, die der Freistaat zu erledigen hat. Von daher sind wir froh, wenn ein Einstieg in Verbesserungen gelungen ist. Trotzdem müssen wir an diesen Dingen dranbleiben, weil die Probleme sonst nur immer größer würden. Wir haben da einen langen Atem, wir mahnen immer wieder und sind da durchaus auch lästig. BSZ: Und wie fühlt man sich, wenn Ratschläge befolgt werden, wie zuletzt beim Abbau der Staatsschulden?
Fischer-Heidlberger: Da sind wir natürlich zufrieden. (Interview: Jürgen Umlauft)

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