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Ausriss aus der letzten Seite des Ehevertrags mit der langen Unterschriftenliste. (Foto: Staatsarchiv Coburg/bavarikon)

17.02.2017

Liebe und Politik

Serie Bavarikon-Schätze: Ein nüchterner Ehevertrag zur Liebesheirat zwischen Königin Victoria und Prinz Albert

Romy Schneider erlangte Weltruhm in ihrer Rolle als Sissi, die sich als junges Mädchen ihren Kaiser Franz angelte. Nur wenige werden sich daran erinnern, wie sie schon zuvor als Königin Victoria von Großbritannien und Irland ihren Albert auf der Leinwand anschmachtete. In dem Film Mädchenjahre einer Königin aus dem Jahr 1954 werden die Ereignisse von 1839 filmisch verarbeitet, als sich die junge Königin Victoria in Albert, ihren Cousin verliebte, einen zweitgeborenen Sohn aus dem unbedeutenden Fürstentum Sachsen-Coburg und Gotha. 13 Jahre, bevor Franz-Joseph von Österreich Elisabeth, Herzogin in Bayern, ehelichte, erlebte das 19. Jahrhundert schon einmal eine epochale royale Liebeshochzeit. Dabei war es keine Liebe auf den ersten Blick: Victoria hatte sich gesträubt, eine eheliche Verbindung einzugehen, und dem zurückhaltenden Albert war es bei ihrer ersten Begegnung nicht gelungen, Victoria zu beeindrucken. Erst als sie sich im Oktober 1839 ein zweites Mal trafen, war es um die beiden geschehen. „Ich erkannte Albert mit einiger Bewegung, er ist schön“, notierte Victoria in ihr Tagebuch. Und Albert schwärmte: „Ich habe dich so lieb, ich kann nicht sagen wie.“ Am 15. Oktober 1839 machte Königin Victoria ihm den Heiratsantrag – aus Standesgründen durfte nicht er um ihre Hand anhalten. Am 10. Februar 1840 wurde die Hochzeit in der Kapelle von St. James in London gefeiert. Der Ehevertrag vom 7. Februar, den Victoria am 13. Februar ratifizierte, bestimmte in seinen vier Artikeln zunächst, dass die Hochzeit in England und nach anglikanischem Ritus gefeiert werden musste. Dazu kam, dass die Kinder dieser Verbindung nach englischem Recht erzogen werden mussten und nicht ohne die Zustimmung ihrer Eltern heiraten durften. Schließlich wurde Albert eine jährliche Apanage von 30 000 britischen Pfund zugesprochen.

Aus dem digitalen Fundus

Ob mittelalterliche Handschriften, Grafiken, Gemälde, Karten, Archäologisches: Über 210 000 digitalisierte Objekte aus allen möglichen Sparten hat www.bavarikon.de in seinem Fundus. In der Bayerischen Staatszeitung stellen wir Ihnen exemplarisch
Digitalisate vor.

Der nüchterne Ton des Ehevertrags zeigt, dass bei aller romantischen Verliebtheit die Verbindung auch das Ergebnis einer kühl kalkulierten Heiratspolitik gewesen ist. Treibende Kraft war Alberts Onkel Leopold, seit 1831 König von Belgien, der sich einst selbst Hoffnungen auf den britischen Thron gemacht hatte. Sein politischer Berater Christian Friedrich von Stockmar verhandelte nach der Verlobung hinter den Kulissen die Ausgestaltung des Ehevertrags. An erster Stelle der langen Unterschriftenliste, die den Vertrag bestätigte, steht der Erzbischof von Canterbury, William Howley, der mit „W. Cantuar“ unterzeichnete („Cantuar“: lat. für Canterbury). Es folgen Stockmar als Coburger Vertreter und Mitglieder der britischen Regierung. Jeder Bevollmächtigte siegelte mit seinem persönlichen Wappensiegel. Das Zusammentreffen von politischem Willen und persönlichen Gefühlen erwies sich schließlich als Glücksfall für die von Krisen geschüttelte britische Monarchie. Als „heimlicher Herrscher“ gelang es Prinz Albert, das Vertrauen in das Königshaus wiederherzustellen. (Alexander Wolz) Information: Der Ehevertrag  wird neben weiteren bedeutsamen historischen Dokumenten ab dem 11. Oktober 2017 in der Ausstellung Original! Pracht und Vielfalt aus den staatlichen Archiven Bayerns im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zu sehen sein. Unter www.bavarikon.de können Sie den digitalisierten Ehevertrag zwischen Königin Victoria und Prinz Albert einsehen und durchblättern. Abbildung:
Victoria schmachtet Albert an. Die Skulpturen stehen im Mausoleum der beiden im Park von Frogmore House auf dem Gelände von Schloss Windsor. (Foto: dpa)

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