Unser Bayern

Auf dem Jexhof war es selbstverständlich, dass beim Fototermin die Knechte und Mägde mitten in der Bauernfamilie Riedl standen; im Jexhof ist heute das Bauernhofmuseum des Landkreises Fürstenfeldbruck untergebracht. (Foto: Jexhof)

25.01.2013

Vertrag per Handschlag

Dienstboten gehörten keiner eigenen sozialen Schicht an, sondern eher eine Altersklasse

Aktenkundig – die Serie Archivgut ist in der Regel auf der hierarchischen Eben zwei- oder sogar dreigeteilt ist: Oben wird gedacht, gelenkt und geleitet, in der Mitte überwacht und auf der unteren Ebene exekutiert. Die Lebenswirklichkeit erfährt man aus solchen Archivalien immer erst dann, wenn die Sache nicht oder falsch funktioniert, also wenn sich Menschen gegen Anordnungen von oben wehren oder wenn sie gesellschaftlich aus dem Rahmen fallen. Tatsächlich sind es meist recht nüchterne Verwaltungsakten, die aus den Amtstuben der Beamten und Juristen stammen, die die Mehrzahl des Archivguts ausmachen. Was sich aus den relativ wenigen darin überlieferten Zeugnissen über die konkreten Lebensbedingungen des „kleinen Mannes" herauslesen lässt, beschreiben Experten des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in der Serie „Aktenkundig". Das Gesinde (ahd. gisindi – Gefolgschaft), die Dienstboten oder in Bayern auch die Ehalten (vom Mittelhochdeutschen êhalt = der das Gebot des Herren hält), treten in den schriftlichen Quellen im ausgehenden Hochmittelalter ins Licht der Geschichte. Erst im Spätmittelalter und vor allem im 16. Jahrhundert nimmt die Bedeutung der Dienstboten für die Bewältigung der ländlichen Arbeit rasant zu. Berufsständisch gesehen sind Ehalten, wie die Taglöhner, in die Reihe der von den bäuerlichen Unternehmern Lohnabhängigen einzuordnen. Sie unterscheiden sich jedoch von den Taglöhnern dadurch, dass diese – wie der Name schon sagt – nur tageweise benötigt und beschäftigt wurden, beispielsweise zu Spitzenzeiten wie der Ernte; ansonsten waren Taglöhner darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt durch anderweitige Dienstleistungen aller Art bei diversen Arbeitgebern zu verdienen. Ehalten hingegen stellten über einen längeren Zeitraum hinweg ihre Arbeitskraft für die täglich sich wiederholenden Arbeiten auf dem Bauernhof, also die Versorgung von Vieh und Haushalt, ausschließlich einem landwirtschaftlichen Anwesen zur Verfügung und bildeten zusammen mit der Familie des Besitzers während dieser Zeit eine Hausgemeinschaft; sie lebten also auf dem bäuerlichen Anwesen und unterstanden der Aufsicht des Hausherren. Zwar war der Beschäftigungszeitraum der Ehalten rechtlich gesehen zeitlich ebenfalls eng begrenzt: er war auf ein Jahr befristet, so lange hatte der durch Handschlag geschlossene und durch Dingpfennig oder Haftlgeld bekräftigte Vertrag seine Gültigkeit. Allerdings wurde das Dienstverhältnis automatisch verlängert, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt worden war. In der Regel erstreckte sich dessen Gültigkeit von Maria Lichtmess (2. Februar) bis wiederum Lichtmess im Folgejahr (siehe auch den Beitrag Gesegnetes Wachs auf den Seiten 10 bis 11 in dieser Ausgabe). Es gab jedoch auch andere Termine wie Michaeli (29. September) und für das städtische Gesinde Georgi (23. April) und Jakobi (25. Juli). Um dem Gesinde die Möglichkeit zu geben, einen Dienstherrenwechsel auch real durchführen zu können, waren einige Tage vor und nach Lichtmess arbeitsfrei. Diese sogenannte „Schlenkelweil" war neben den zahlreichen Feiertagen der einzig zusammenhängende „Urlaub", der offenbar auch weidlich ausgenutzt wurde, glaubt man den amtlichen und normativen Quellen. Es wurde in den Wirtshäusern gefeiert, gut gegessen und getanzt. An diesen Tagen erhielt das Gesinde auch seinen Jahreslohn ausbezahlt. Nur der Dingpfennig, der anlässlich eines neuen Vertragsabschlusses zur Bekräftigung gezahlt wurde, konnte zwischendurch etwas Geld einbringen. Über die Höhe der ausbezahlten Gehälter informieren die zahlreichen Gesindeordnungen. Demnach gab es im altbayerischen Bereich zwar festgesetzte Höchstlöhne, die innerhalb der Rentämter, ja sogar lokal, variieren konnten, jedoch wurden diese gesetzlich vorgeschriebenen Höchstlöhne beim ständigen Dienstbotenmangel in der Realität regelmäßig überzahlt... (Christoph Bachmann) Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Januar-Ausgabe von Unser Bayern !

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