Unser Bayern

Die Totenschilde der Familie Kress hier für Konrad II. haben ein bemerkenswertes Detail: Ein Mann hält mit den Zähnen ein Schwert. Auf diese Art soll der Legende nach ein Vorfahr mutig weitergekämpft haben, nachdem er beide Arme verloren hatte. (Foto: GNM/Monika Runge)

22.11.2019

Zeigen, wer man war

Das Germanische Nationalmuseum hat seine Totenschilde restauriert und wissenschaftlich analysiert

Kaum wissenschaftliche Studien, bislang keine Ausstellung, wenig Wissen um Material oder Datierung: Das ergab dem Germanischen Nationalmuseum (GNM) Nürnberg irgendwann zu viele Fragezeichen. Frank Matthias Kammel, jahrelang Leiter der dortigen Skulpturensammlung, jetzt Generaldirektor des Bayerischen Nationalmuseums, hat das Thema in die wissenschaftliche Diskussion eingebracht, hat ein interdisziplinäres Forschungsprojekt angeregt. Und jetzt steht das Thema Nürnberger Totenschilde des Spätmittelalters nach einer dreijährigen Projektlaufzeit im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs im vollen Licht des Wissenschafts- und Publikumsinteresses: mit einer kleinen Ausstellung am GNM, einer 800-Seiten-Veröffentlichung als Ergebnis intensiver Forschung: „Der Katalog bildet in 13 Aufsätzen das gesamte Ergebnis ab“, sagt Elisabeth Taube, die zusammen mit ihrer Kollegin Katja Putzer die Präsentation in der Kartäuserkirche kuratiert hat.

Übertrieben pompös

Die Ausstellung hat neugierig gemacht – Elisabeth Taube nimmt einen mit in die GNM-Werkstatt für Gemälde und Skulptur. Dort ist gerade ein Kollege mit einem mächtigen Barockspiegel zugange, und dort steht auch der Schreibtisch und hängt eine Pinwand mit Bildern davon, woran die Diplomrestauratorin und ihre Kolleginnen in den vergangenen Jahren geforscht haben: An der Totenschild-Mode der Begräbnis- und Gedächtniskultur des späten Mittelalters.

Von etwa 1370 bis 1496 favorisierte der Zeitgeist diese Totenschilde – und wie bei vielen Moden wurde so übertrieben, dass sich der Nürnberger Rat veranlasst sah, die Neuanfertigung plastischer Schilde in dieser pompösen Form zu verbieten: zumindest für die Stadtkirchen, Ausnahmen mussten eigens beantragt werden. Letztlich blieben bis ins 17. Jahrhundert nur rechteckige Tafeln erlaubt, mit denen der Toten gedacht werden durfte. Für plastisch gestaltete Totenschilde war kein Platz mehr an den Wänden und Säulen der Kirchen, bereits vorhandene Schilde durften jedoch bleiben. Eine ähnliche Entwicklung beobachtet man auch bei anderen Grabgestaltungen, bei Epitaphien.

1811, also nach dem Übergang Nürnbergs an Bayern, mussten die Totenschilde in der Nürnberger Rats- und Hauptkirche St. Sebald abgehängt werden, auch in anderen Reichsstädten wurde so verfahren. Die neue Regierung wollte die alten Zeugnisse der Macht des Nürnberger Rats nicht länger öffentlich haben. Die Nachfahren mussten die Schilde abholen, verräumten sie auf Dachböden oder irgendwo in ihren Landsitzen.

Ein Glück, dass mit dem 1852 gegründeten Germanischen Nationalmuseum eine Sammelstelle auch für dieses Kulturgut vorhanden war. Einige Totenschilde wurden angekauft, das meiste als Dauerleihgabe angenommen. Vieles war stark beschädigt, manches wurde ausgestellt, anderes kam an schiebbare und platzsparende Gitterwände ins Depot: sic transit gloria mundi (so vergeht der Ruhm der Welt).

Konservierende Pflege

Aber nun sind die 50 spätmittelalterlichen, plastischen Totenschilde aus dem GNM wieder im Fokus des Interesses: historisch und kunsttechnologisch, als Ausstellungsthema. Dabei betont Elisabeth Taube: „Wiederhergestellt haben wir gar nichts“, aber ihre Werkstatt musste doch – „konservierend“ – im Sinne des Objekterhalts eingreifen. Die Materialien der Totenschilde wurden erfasst: neben Holz auch Leder, Eisenbleche, Seile, selten sogar Rosshaar. Dazu eine flächige Versilberung, die ursprünglich einen solchen Totenschild ganz überzogen hat. Erst das Holz vom Schreiner, dann eine Grundierung aus Gips und Kreide, die plastisch-bildhauerische Gestaltung mit der Versilberung der ganzen Fläche, dann die Farbgestaltung in transparenten Lüsterfarben zur Intensivierung von Glanz und Farbwirkung – nach 500 Jahren ist vieles davon verloren.

Was man damals für Preise zwischen 3 oder 4 ½ bis hin zu 10 Rheinischen Gulden bestellen und kaufen konnte und was erheblich billiger war als ein Retabel-Bild, unterlag wie so vieles in der spätmittelalterlichen Stadt genauesten Regelungen. Das fing schon damit an, wer überhaupt berechtigt war, einen Totenschild in der Kirche aufzuhängen.

Katja Putzer hat sich ausführlich mit dem Zusammenhang von Ratsmacht und Erinnerungskultur befasst. Eine relativ geringe Zahl von Familien teilte sich im spätmittelalterlichen Nürnberg die Herrschaft. Der patrizische Rat beeinflusste und kontrollierte auch die Ausgestaltung von Sakralräumen und damit das Recht, einen Totenschild aufzuhängen. „Kontrolle der bürgerlichen Repräsentation“, nennt Putzer das. Es schwirrt einem der Kopf von all den Ratsherren und Schöffen, Schultheißen, „Genannten“, „Fragern“ oder „Losungern“, die sich ein mehr oder weniger großes Stück an der städtischen Macht sicherten. Daran konnten auch lokale Revolten wie der Handwerkeraufstand von 1348/49 nichts ändern: Zwar wurden „acht Genannte“ aus den Handwerken in den Kleineren Rat aufgenommen, sie blieben aber ohne politisches Gewicht – und ohne Totenschildberechtigung.
Seit 1496 war das Prestigeobjekt Totenschild restriktiv eingeschränkt. Immer wieder sind Luxusverordnungen auch im Begräbniszeremoniell nachzuweisen: So durften zum Beispiel nicht mehr als vier Kerzen beim Leichenzug entzündet werden. Verbote, Genehmigungen und Vetternwirtschaft wohin man schaut: Ein zusätzlicher Grabstein, die Errichtung von Grabmonumenten oder eben auch Totenschilden und -tafeln: Nichts ging „on erlaubnus eines erbern rats“. Wenn nicht gar das Verbot galt für „tafeln schlahen, hencken, malen oder abbrechen lassen“. Die Familie Stark hatte ab 1427 ihre Verstorbenen in der Ratskirche beerdigt, erst Anfang des folgenden Jahrhunderts hat sie um die Erlaubnis zur erstmaligen Aufhängung von Totenschilden nachgesucht. Die Anweisung traf dann der „Kirchenmeister“, an welchem Pfeiler oder in welchem Wandfeld der Starksche Totenschild angebracht werden durfte. Neid und Streitfälle waren programmiert. Abhängen durfte man einen Totenschild aber auch nicht ohne Genehmigung und der Rat schrieb auch eine Renovierung vor, wenn daran etwas „zupessern vnd wieder aufzumachen“ war. Für erloschene Geschlechter wurden solche Aufgaben und Kosten aus dem Kirchenvermögen bestritten, das galt ausdrücklich auch für Totenschilde.

Eine schlichte Gestaltung war bei spätmittelalterlichen Totenschilden in Nürnberg nicht gefragt. Die patrizische Familie konnte im Bedarfsfall auch nicht zu einem Totenschildhersteller gehen und einfach etwas Prächtiges bestellen, zumindest ist das nicht quellenmäßig belegt. „Wir gehen davon aus“, sagt Elisabeth Taube, „dass es die gleichen Werkstätten waren, die auch Altartafeln und Skulpturen hergestellt haben“, die die verschiedenen Arbeitsschritte bei einem Totenschild übernommen haben. Beteiligt waren ein Schreiner für die Tafel, ein Fassmaler für die Bemalung, möglicherweise auch Bildschnitzer und Vergolder, der Schlosser für die Aufhängung. „Die Gewerke kann man aus der Herstellungstechnik ableiten, wie die Handwerker sich abgesprochen haben, das weiß man aber nicht. Vielleicht war es auch nur ein Handwerker, der alle Arbeiten übernommen hat“, erklärt Elisabeth Taube. Genauso wenig, wer was wo bestellt hat. Man geht davon aus, dass meist der älteste Sohn oder die Witwe Bestellung, Auftrag, schließlich Bezahlung und Anbringung übernommen und überwacht haben.

Legendärer Ahnherr

Da wäre das Beispiel der Patrizierfamilie Kress. 1477 mussten gleich zwei Aufträge vergeben werden: ein Schild für Hieronymus, einer für Sebald – die Brüder waren im gleichen Jahr gestorben. Beide waren gleichberechtigte Familienoberhäupter. Die Schilde für St. Sebald haben wahrscheinlich ihre Söhne beauftragt, auch, was darauf zu sehen sein sollte: das Vollwappen mit Helm, Decke, Helmzier. Letztere war der Legende zufolge die Darstellung eines berühmten Vorfahren, der im Kampf beide Arme verloren hatte und noch mit dem Schwert zwischen den mächtigen Eckzähnen weiter gekämpft haben soll. Das Motiv ist das gleiche, Details sind auf den beiden Schilden allerdings mit Unterschieden dargestellt worden. Bis 1811 sind die beiden Totenschilde in St. Sebald geblieben ... (Uwe Mitsching)

Lesen Sie den vollständigen, reich bebilderten Beitrag in UNSER BAYERN, Ausgabe November/Dezember 2019 (BSZ Nr. 45 vom 8. November 2019).

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.