Wirtschaft

27.04.2012

14 Anklagen im GFE-Betrugsfall

Laut Staatsanwaltschaft bandenmäßiger Betrug an 1417 Kunden

Auf 319 Seiten klagt die Staatsanwaltschaft Nürnberg zunächst 13 Männer und eine Frau des deutsch-schweizer Firmenkonglomerats GFE-Energy-Group (Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien) an. Begründung: „Möglicher gewerbs- und bandenmäßiger Betrug an 1417 Blockheizkraftwerks-Kunden mit gut 62 Millionen Euro Schaden.“
Die 14 Personen waren „führende Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und Produktion der Unternehmensgruppe“, so die Staatsanwaltschaft. Wie berichtet, soll GFE hochwirksame BHKWs angeboten und verkauft haben. Die Jahresrendite sollte bei 30 Prozent liegen. Doch wurden nur wenige BHKW aufgestellt. Die hätten zudem nicht wie versprochen funktioniert, heißt es.
„Mit dem Lockmittel Kraft-Wärme-Kopplung und völlig unrealistischen Renditeversprechen werden die Kapitalanleger um ihr Geld gebracht“, warnt Martin Maslaton vom für BHKW zuständigen Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BVKWK) vor unseriösen Finanzanlagen wie denen Angeboten von der GFE.
Bei GFE wurde die Staatsanwaltschaft selbst aktiv. Am 30. November 2010 ließ sie viele Geschäfts- und Privaträume durchsuchen. Zunächst wurden acht Personen verhaftet. Sechs davon leben heute immer noch in Untersuchungsgefängnissen, darunter Firmengründer Horst Kirsten nebst Ehefrau Silvia. Nach unseren Informationen sind die sechs aktuellen U-Häftlinge ebenso unter den 14 jetzt Anzuklagenden wie der aus gesundheitlichen Gründen vor ein paar Wochen aus der U-Haft entlassene Mitgründer Karlheinz Zumkeller. Mit dem Kfz-Meister Karl M. ist auch ein Entwickler des ominösen „Energy Saving Systems“ unter den TOP-14-Beschuldigten der GFE-Gruppe. Ein im Februar 2011 freigelassener Ex-„Delegierter des Verwaltungsrats“ der Schweizer GFE-Energy-AG steht dagegen nicht auf der Liste.
Gegen 37 andere Personen wird laut Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke weiter ermittelt. Ob es zur Hauptverhandlung kommt, muss nun die zuständige Wirtschaftsstrafkammer entscheiden. (Heinz Wraneschitz)

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