Wirtschaft

Nahezu bewegungsunfähig liegen die Säue in der Kastenstandhaltung eng beieinander. Sie können nicht aufstehen – was zu massiven Verhaltensauffälligkeiten führe, so Tierschützer: Etwa, dass sie sich die Nasen an den Metallstangen blutig schlagen. Doch für den Landwirt spart diese Haltung Platz und Kosten. (Foto: Peta)

29.05.2020

Arme Sau

Anders als in vielen Nachbarländern ist in Deutschland noch immer die für Mutterschweine häufig qualvolle Kastenstandhaltung erlaubt – jetzt regt sich Widerstand

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt seit 1992, wie Kastenstände für Schweine beschaffen sein müssen. In der Praxis werden die Vorgaben aber oft nicht umgesetzt. Jetzt soll die Verordnung geändert werden – zum Nachteil der Schweine, bangen Tierschützer; mit Erleichterungen, entgegnen Politiker und Bauernverband.

Eng beieinander und nahezu bewegungsunfähig liegen die Säue in Kastenständen. Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta haben sie heimlich in den Ställen fotografiert. Unter Kastenstandshaltung versteht man Boxen aus Stahlstangen, in denen die Mutterschweine viele Wochen ihres Lebens verbringen müssen. Die Tiere können sich nicht mal umdrehen, klagt die Deutsche Tierlobby. Rund zwei Millionen Säue würden aktuell auf diese Weise in der Bundesrepublik gehalten und während dieser Zeit künstlich besamt.

Dabei schreibt die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung von 1992 vor, dass das Borstenvieh so viel Platz haben muss, um Kopf und Beine auszustrecken und ungehindert aufzustehen. „Diese Haltung dagegen ist Tierquälerei“, schimpft der Pfaffenhofener Tierarzt Henning von Lützow, Mit-Initiator der bundesweiten Protestaktion #LasstDieSauRaus, gegenüber der Staatszeitung. Bei den Schweinen würde es zu massiven Verhaltensauffälligkeiten kommen: „Die Tiere schlagen sich die Nasen an den Metallstangen blutig.“ Darüber hinaus verkümmere die Muskulatur und es können schmerzhafte entzündliche Liegeschwieren entstehen.

Nach dem Abferkeln sperre man die Muttersauen erneut in die Metallkörbe, damit sie ihren Nachwuchs nicht erdrücken. „Insgesamt verbringen die Tiere ihr halbes Leben in der Kastenstandhaltung“, so der Tierarzt. Der Grund, warum viele Landwirte aus seiner Sicht auf diese Haltung setzen: „Platzersparnisgründe. Der Umbau käme für den Halter teuer, jede zweite Box wäre dann unwirtschaftlich.“ Obendrein werden die Säue immer größer und breiter, weil sie auf mehr Fleischansatz und Ferkel gezüchtet werden.

Inzwischen abgeschafft

Die Schweiz und Österreich, aber auch Schweden haben die Kastenstandhaltung aus diesem Grund inzwischen abgeschafft. In Deutschland , so der Tierarzt, seien dagegen nicht mal die Verstöße gegen die 1992 erlassenen Vorschriften geahndet worden. Dabei steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016 änderte nichts.

Stattdessen soll, das ergab eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag, nun sogar der Passus mit der Kopf- und Beinfreiheit aus der Verordnung gestrichen werden – so der Plan von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Das würde zum einen die Verstöße im Nachhinein legalisieren und zum anderen die Tiere noch mehr quälen. Die Entscheidung darüber im Bundesrat wurde aber zum einen wegen Corona mehrfach verschoben, zuletzt am 15. Mai auf die erste Juni-Hälfte. Zweitens konnten sich die Bundesländer bisher nicht auf eine einheitliche Linie einigen.

Und was hält man davon im bayerischen Agrarministerium? „Mit der Änderung der Verordnung soll eine weitgehende Umstellung von der Kastenstandhaltung im Deckbereich auf die tierfreundlichere Gruppenhaltung und im Abferkelbereich auf Buchten, in denen sich das Mutterschwein frei bewegen kann, erreicht werden“, so ein Sprecher von Ressortchefin Michaela Kaniber (CSU) auf Nachfrage. Die Fixierung im Kastenstand solle auf kurze Zeiträume eingeschränkt werden. Aber kurzfristige Fixierungen seien „zwingend erforderlich, um zum einen durch das Rauscheverhalten bedingte Verletzungen – zum Beispiel durch das gegenseitige Bespringen der Sauen – zu unterbinden und zum anderen einen erhöhten Ferkelverlust zu verhindern“, so der Sprecher. Letzteres käme unter anderem dann vor, wenn sich die Muttersau auf ihre eigenen Ferkel legt.

Größere Kastenstände

„Im Vergleich zur bisherigen Regelung soll diese „Fixierungszeit“ im Deckzentrum und der Abferkelbucht von derzeit insgesamt rund 65 Tagen, nach derzeitigem Diskussionsstand, auf zukünftig zehn Tage reduziert werden. Darüber hinaus werden die Kastenstände zukünftig größer sein und auch die Liegefläche in den Kastenständen wird weiter an die Bedürfnisse der Schweine angepasst, was eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes ist“, ergänzt der Sprecher abschließend.

Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbands ist „eine Fortsetzung der Hängepartie zwar problematisch, da die Sauenhalter dringend Rechts- und Planungssicherheit brauchen. Aber eine weitere Verschiebung der Entscheidung ist trotzdem besser als ein schlechter Kompromiss zulasten der Tierhalter in Deutschland“, so Sprecher Markus Drexler auf Nachfrage. Besagter Kompromiss müsse vor allem „die kleinen und mittleren Sauenhalter weiter im Wettbewerb bestehen“ lassen, ergänzt Drexler – etwa durch „angemessene Übergangsfristen für bestehende Ställe“. Was den Bayerischen Bauernverband ärgert: Dass aus anderen Bundesländern – konkret durch das von den Grünen geführte hessische Umweltministerium – versucht worden sei, die Thematik der Kastenstandhaltung mit anderen Themen wie dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern zu verbinden. Auch das führe zu einer Verschleppung des Projekts im Bundesrat.
(André Paul)

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