Wirtschaft

Gorleben ist raus aus der Endlagersuche. (Foto: dpa/Philipp Schulze)

05.02.2021

Das Problem mit der Transparenz

Über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für Atommüll in Deutschland

Sie wissen, was StandAG bedeutet? Nein? Dann hätten Sie einen schweren Stand gehabt, wenn Sie sich der öffentlichen Online-Veranstaltung „Die Rolle der Länder bei der Endlagersuche“ vor Kurzem Dienstagabend zugeschaltet hätten.

StandAG ist die Abkürzung für das Standort-Auswahl-Gesetz des Deutschen Bundestags. Darin ist festgelegt, wie Deutschland am Ende zu einem Atommüllendlager-Standort kommen will. Bekanntlich wurden hierzulande seit den 1950er-Jahren zigtausend Tonnen hochradioaktiver Atommüll produziert. Und zwar ohne ernsthafte Gedanken darüber, wohin mit dem Zeugs. Denn das muss Jahrhunderttausende lang sicher aufbewahrt werden – das ist inzwischen sichere Erkenntnis.

Transparent: Das Wort steht gleich in der zweiten Textzeile von §1 des StandAG: Das „Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren“ ablaufen.

Finanzierte Plakate?

Transparenz: Dieses Wort war auch in der Diskussion am Dienstag immer wieder zu hören. Für die Partizipation von Bürger*innen und Fachöffentlichkeit wurde das in §8 StandAG erwähnte Nationale Begleitgremium, kurz NBG, gegründet. Und das NBG wiederum lässt seit 2016 die Öffentlichkeit teilhaben an seiner Kontrolle der Endlagersuche.

Zuständig für die Endlagersuche selbst ist die BGE, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH in Peine. Dass die BGE knapp zwei Millionen Euro für die Öffentlichkeitsarbeit jährlich zur Verfügung hat, konnte man gegen Jahresende 2020 an Tausenden von Plakatwänden in Borussia-Dortmund-Farben sehen. Den meisten Bürger*innen blieb aber unklar, was sie bei der Kampagne erkennen sollten.

Außerdem gibt es da auch noch BASE, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Sitz Berlin. Das BASE „organisiert die gesetzlich verankerten Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, heißt es. Waren es womöglich von BASE finanzierte Plakate? Wer genau welche Öffentlichkeitsarbeit macht, ist also schwammig.

Ganz aktuell jedoch ist auf der BASE-Webseite zu lesen: „Vom 5. bis 7. Februar 2021 findet der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete (FKT) statt. Hier kann die Öffentlichkeit den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH diskutieren.“ Insgesamt gebe es drei solcher Beratungstermine, das sehe das StandAG vor. Der Inhalt dieser FKT: „Den Zwischenbericht Teilgebiete, den die BGE veröffentlicht hat, zu erörtern“, schreibt BASE.

Der Vorbereitung dieser FKT wiederum diente jene Sitzung des NBG vom Dienstag. Zur Erinnerung: Am 28. September 2020 hatte die BGE ziemliches Aufg‘schau erzeugt, als sie gleich 54 Prozent der deutschen Landschaften und Städte als grundsätzlich endlagergeeignet eingestuft hat.

Wo die Zuständigkeit des BASE aufhört und die des BGE anfängt, das erschließt sich nicht sofort. An der NBG-Veranstaltung, Workshop genannt, kam jedenfalls kein BASE-Vertreter zu Wort, sondern nur Steffen Kanitz, einer der vier BGE-Geschäftsführer.

Seine Bundesorganisation habe allein auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse mehr als die Hälfte der BRD zu potenziellem Endlagergebiet erklärt. Und dabei seien vor allem die Daten der jeweiligen Geologischen Dienste (GD) der Bundesländer ausgewertet worden. „Wir haben sehr viele Daten abgefragt – damit uns keine durch die Lappen gehen“, beschrieb Kanitz die Arbeit der BGE bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete. Dass die BGE dabei auf „viel Verständnis bei den GD gestoßen“ sei, bestätigte Johannes Birner vom GD Berlin: Er nahm quasi als Vertreter aller GD am Workshop teil. Und er lobte „die gute, konstruktive Zusammenarbeit mit der BGE“.

Kein Land habe sich der Datenlieferung verweigert, „wir erleben keine Obstruktion“, ergänzte Kanitz. Aber er bestätigte auch: Jeder Länder-GD sammele die Daten auf andere digitale Art und Weise. „Die Geologie ist so heterogen wie die Stellungnahmen der Länder.“ Was auf hohen Auswertungsaufwand bei der BGE schließen lässt.

Viele analoge Daten

Dabei hätten die GD offensichtlich noch viel mehr Daten liefern können – aber eben nicht in digitaler Form. „Einige Länder sagen, wir haben große Mengen analoger Daten. In Sachsen ist das vor allem der Wismut-Datenbestand (Uranbergbau zu DDR-Zeiten; d. Red.). Wir bitten dringend um Unterstützung“, lautete Birners Hilferuf. Doch darauf ging niemand ein.
Vielleicht ist es auch so erklärlich, warum noch nicht alle Bundesländer Stellungnahmen zum BGE-Bericht vom September 2020 abgegeben haben. Dabei sollen die bei der FKT Anfang Februar bereits diskutiert werden. Doch Steffen Kanitz ist Optimist: „Wir kriegen das hin, wir werden alle vorher öffentlich machen.“

BGE-Mann Kanitz sieht diese Unterlagen vor allem als Basis „für die Diskussion mit Fachöffentlichkeit und Wissenschaft“. Doch NBG-Mitglied Magdalena Scheck-Wenderoth vom Geoforschungszentrum Potsdam mahnte diese „in einer verständlichen Sprache“ an, damit die fachliche Diskussion allgemein verstanden werde.

Dass dies noch nicht so ist, zeigen „weit über 2000 Fragen, sehr vielschichtig“, welche die BGE laut Kanitz seit der Veröffentlichung des Berichts beantworten musste: „Es geht immer wieder um die Teilgebiete unter den Städten, unter Nord- und Ostsee, in Trinkwassergebieten. Und: Wie kann die BGE eine Million Jahre Sicherheit überblicken?“

Übrigens gibt es „keine Rechtssicherheit“, dass Gebiete wie das einstige Endlager Gorleben nicht wieder in die Karte aufgenommen werden; aber dies sei „nur theoretisch: Wir haben im Zweifel lieber mehr ausgewiesen als zu wenig“, wie BGE-Geschäftsführer Kanitz auf eine Frage aus dem NBG-Gremium antwortete.

Ob das die „Bürgerinitiative Kein zweites Gorleben“ im Online-Publikum beruhigt hat? Für Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) scheint der Ausschluss von Gorleben jedoch festzustehen: „Gorleben, die Grundbewegung des Widerstands, hat überhaupt zu einer solchen Art der Standortsuche geführt“, gab er sich sicher. Denn ansonsten sind 80 Prozent der Fläche Niedersachsens laut BGE grundsätzlich endlagergeeignet.

Auffällig war, dass Lies das einzige Regierungsmitglied war, das sich der Länder-Diskussion zugeschaltet hatte. Dass ausgerechnet Bayern fehlte, musste überraschen. Hatten sich doch Ministerpräsident wie Umweltminister noch im September vehement gegen die BGE-Ausweisung von Freistaatsflächen für ein Endlager gewehrt. Vielleicht setzen die Bayern ja auf „Gespräche im Zug von A nach B, die nicht gleich öffentlich gemacht werden müssen“, wie es flapsig von einem Bundesvertreter eingeworfen wurde.

Keine Alibi-Veranstaltung

Olaf Lies ist da völlig anderer Meinung: „Der Bürgerbeteiligung kommt die entscheidende Bedeutung zu. Sie darf keine Alibi-Veranstaltung sein“, erklärte er und erntete damit das Lob des NBG-Co-Vorsitzenden Armin Gronwald: „Ein flammendes Plädoyer für den Geist des Auswahlverfahrens.“

Ob aber die Öffentlichkeitsarbeit von BASE, BGE und NBG wirklich zu einer solchen „echten“ Bürgerbeteiligung führt? Am Workshop nahmen jedenfalls in der ersten Halbzeit durchschnittlich 38, in der zweiten Hälfte knapp 90 Gäste teil – deutschlandweit. Und dass nicht einmal der BGE-Geschäftsführer Kanitz bis zum Ende dabei blieb, zeugt auch nicht unbedingt von großem Interesse an der Meinung der Bürger.
(Heinz Wraneschitz)

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