Wirtschaft

Neben der Spielbank in Lindau (im Bild) betreibt die Staatliche Lotterieverwaltung noch Spielbanken in Bad Wiessee, Feuchtwangen, Garmisch-Partenkirchen, Bad Kissingen, Bad Füssing, Bad Reichenhall, Bad Kötzting und Bad Steben. (Foto: dpa)

19.12.2014

Den Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken

Staatliche Lotterieverwaltung sorgt mit ihren Einnahmen für die Finanzierung unterschiedlichster Projekte im Freistaat

Breiten- und Spitzensportförderung, Denkmalschutz, Naturschutz oder soziale Projekte – ein Großteil des Geldes zur Finanzierung dieser Aufgaben im Freistaat kommt von der Staatlichen Lotterieverwaltung. Doch kaum einem ist bewusst, dass die vielen Millionen, die aus Überschüssen von Lotto, Toto, Oddset, Keno oder Spielbanken stammen, in diese Engagements fließen.
„Seit dem Jahr 2000 haben die neuen bayerischen Spielbanken insgesamt 743 Millionen Euro an den Staatshaushalt abgeführt, allein 200 Millionen Euro davon an die Standortkommunen“, sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, der Staatszeitung. Aus den Überschüssen von Lotto Bayern, kamen allein im letzten Jahr noch einmal 408 Millionen Euro hinzu. „Gerade die Förderung der Sportvereine im gesamten Freistaat ist eine wichtige Aufgabe, denn ohne Nachwuchsförderung kommen auch keine Spitzenclubs wie der FC Bayern zustande“, so Horak.
Doch vordringliche Aufgabe der Staatlichen Lotterieverwaltung ist es, „den menschlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken“. Der Jugend- und Spielerschutz sowie Suchtprävention ist Horak zufolge ein wichtiger Teil der Unternehmensphilosophie. Anders als in den gewerblichen Spielhallen erfolgt bei jedem Gast, der eine Bayerische Spielbank besuchen will, eine Zutrittskontrolle: Nur nach Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises, Speicherung in einer Besucherdatei sowie nach Abgleich der Daten mit einer bundesweiten Sperrdatei wird der Zutritt gewährt. Gäste der Spielbanken Bayern müssen darüber hinaus auch mindestens 21 Jahre alt sein.
Das Thema Suchtgefahr beim Spiel sieht auch Horak. „Unsere Croupiers sind geschult und ihnen fällt aufgrund ihrer Berufserfahrung auch auf, wenn jemand suchtgefährdet ist. Dann versuchen sie mit Gesprächen auf den Betroffenen einzuwirken“, erklärt Horak. Nützt das nichts, werden die Spieler in einer bundesweiten Sperrdatei aufgenommen. Dann kommen sie in Deutschland in keine Spielbank mehr. Gleichzeitig wird ihnen empfohlen, sich an eine Suchtberatungsstelle zu wenden. Doch dieses Auffangnetz funktioniert nur, bei den staatlichen Einrichtungen.
Rund 20 000 Geldgewinnspielgeräte gibt es aktuell in Bayern. In den neun bayerischen Spielbanken befinden sich insgesamt rund 1200 Geräte. Und mit rund 103 Spielhallen ist München die Spielhauptstadt Bayerns. „Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2012 haben die Spielhallenstandorte im Freistaat von 778 auf 972 zugenommen. Eine Steigerung um 25 Prozent. Im gleichen Zeitraum gab es ein Plus von 60 Prozent bei den Spielhallenkonzessionen – von 1107 auf 1771. Und die Spielhallengeräte nahmen in dieser Periode um 95 Prozent zu – von 10 604 auf 20 686“, verdeutlicht Horak die Entwicklung. Für diese ist auch die Landesgesetzgebung verantwortlich. „Bayern ist leider das einzige Bundesland, das auch weiterhin keine Spielgerätesteuer erhebt“, so Horak. In den anderen Bundesländern betrage diese durchschnittlich 15 Prozent.
Aber nicht nur die privaten Daddelbuden machen es den bayerischen Spielbanken schwer. Das Nicht-Raucherschutzgesetz oder illegales Glücksspiel im Internet sind Horak zufolge immer noch die Hauptfaktoren für die Schieflage der Spielbanken in Bayern. „In Spielbanken waren traditionell immer Menschen, die rauchten. Wie soll unsere Spielbank in Bad Reichenhall da mithalten, wenn im nahegelegenen Salzburg der Spieler weiterhin in der Spielbank rauchen darf?“, fragt Horak rhetorisch. Die Spielbanken Bayern haben auf die veränderten Gegebenheiten reagiert. „Zum einen wurden Betriebskosten und Kosten im Personalbereich reduziert, unser eingesetztes Freiwilligenprogramm haben 77 Mitarbeiter angenommen, zum anderen haben wir unser Marketing- und Eventkonzept deutlich ausgebaut“, so Horak.
Durch Bars, hochwertige Gastronomie und kulturelle Veranstaltungen wie Vernissagen, Auftritte von Musikbands sowie Kabarettisten konnte laut Horak die Attraktivität der bayerischen Spielbanken wieder gesteigert werden. Das führte dazu, dass die neun Spielbanken 2013 ihren Brutto-Spielertrag um neun Prozent auf rund 65 Millionen Euro steigern konnten. Das ermöglichten etwa 700 000 Gäste. Momentan gibt es in den neun bayerischen Spielbanken insgesamt 682 Beschäftigte.
Aber dennoch fordert Horak zum Schutz der Spieler, dass die Politik das illegale Zocken im Netz eindämmt: „Hierzu sind Maßnahmen wie das so genannte Payment-Blocking, also das Unterbinden elektronischer Zahlungsströme, geeignet. Das wird in anderen Staaten bereits erfolgreich eingesetzt.“
Gut findet er, dass die Spielverordnung geändert wurde. So dürfen Einsätze und Gewinne in den Spielhallen künftig nur noch in Euro und Cent, und nicht mehr in Geldäquivalenten wie zum Bespiel Punkten, angezeigt werden. „Mit dem Punktesystem haben die Menschen vollkommen den Überblick verloren, wie viel Geld sie bereits in einen Spielautomaten eingeworfen haben.“ Auch die Anzahl der zulässigen Spielgeräte in Gaststätten wird nun von drei auf zwei reduziert. Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 auf 60 Euro verringert, der maximale Gewinn pro Stunde von 500 auf 400 Euro reduziert. „Die derzeit zulässige Automatiktaste, die es den Spielern erlaubt, an mehreren Geräten gleichzeitig zu spielen, wird verboten“, so Horak. Doch der Wehrmutstropfen an der Geschichte: „Es gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Und die neue Verordnung nützt nur etwas, wenn die Kontrollen auch permanent und lückenlos durchgeführt werden“, betont Horak.
(Ralph Schweinfurth)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.