Wirtschaft

01.08.2014

Der Windkraft geht die Puste aus

Kommunen sehen Seehofers Abstandsregel überwiegend kritisch

„Sich mit anderen Akteuren ver-netzen sowie unterschiedliche Methoden vergleichen und erfolgreiche Lösungswege ausarbeiten“, das war der ursprüngliche Plan für das „Austauschtreffen zur Windkraft in Bayerischen Kommunen“. Doch sie geriet zu einer Art Abrechnung mit der bayerischen Energiepolitik und der des Bundes.
Die Energieberatungsagentur C.A.R.M.E.N. dürfte die Veranstaltung in Nürnberg von langer Hand geplant haben. Damals konnte wohl niemand wissen, wie heftig das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 in die Möglichkeiten des Windenergie-Ausbaus vor allem im Freistaat eingreifen würde.
C.A.R.M.E.N.-Mitarbeiterin Maria Kopfinger versuchte denn auch, besonders die wenigen für Binnenwindkraft positiven Aspekte des EEG 2014 herauszustellen: „Das Referenzertragsmodell wurde gestrafft und verfeinert, das ist gerade für bayerische Standorte positiv.“ Aber sie musste auch einige EEG-Kröten nennen: „Das neue EEG spricht nicht mehr von Vergütung beim Strompreis, sondern von Förderung. Direktvermarktung des Stroms ist Pflicht, es gibt keine Managementprämie mehr. Und komplett neu sind die Ausschreibungsmodelle ab 2017.“
Dabei haben die Erfahrungen aus dem Ausland mit Ausschreibungen gezeigt: Kleinere Genossenschaften oder Kommunen können da oft nicht mehr mithalten. Die Bundespolitik wolle vermeiden, dass dies hierzulande nicht genauso passiere. Aber wie? Dafür seien erst noch Tests nötig, bestätigte Kapfinger die Furcht von Bürgermeistern und Energiegenossen.
Die große Politik sendet viele kleine Zeichen, dass es ihr nicht mehr so ernst ist mit der Energiewende. Das findet sich auch im neuen Namen des EEG 2014 wieder: Es heißt jetzt offiziell „Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE)“ statt wie bislang „Gesetz über den Vorrang von EE“.
Für die Wende der Stromwirt-schaft hin zu EE „benötigen wir die Windenergie in Bayern. Und wir können sie auch in Land-schaft und Natur unterbringen. Sie ist die flächeneffizienteste Form zur Gewinnung von EE“, erklärte ausgerechnet Herbert Barthel vom Umweltschutzverband BN Bayern. Für ihn der Hauptgrund der Wende: „Wir verletzten mit der Rohstoffausbeutung heute weltweit Menschenrechte.“
„Der erste Schritt, unsere Hei-mat zu bewahren, ist Energiespa-ren“, ergänzte er. Denn „ansonsten hat das Problem mein Enkelchen“, das dabei von der Projektionswand herunterlächelte. Er sah die Bürgerenergiewende in Gefahr, wenn EEG 2014-Beschränkungen den Bau neuer Biogas-, Photovoltaik- oder Windkraftan-lagen durch Genossenschaften in Stadt und Land verhindern.
„Wir waren als BN nicht auf 10H gefasst“, gab der Energierefe-rent zu – wie C.A.R.M.E.N. bei der Veranstaltungsplanung. Die von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) durchgeboxte Regelung, dass Windräder den 10-fachen Höhenabstand zu Orten einhalten müssen, hielt er für „unsinnig. Denn je höher, desto ertragreicher sind Windkraftwerke. Die Energiewende ist damit tot“, sagte Herbert Barthel voraus.
Auch wenn „Angst vor Lärm ge-rechtfertigt“ sei: „Eine Anti-Windkraft-Lärmverordnung macht da keinen Sinn. Lärm muss insgesamt reduziert werden. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung BImschV verschärfen“, forderte der BN-Mann. „Doch die Staatsregierung beruft sich bei 10H alleine auf einen Windkraftgegner.“ An „eine sehr einseitige Diskussion in der Anhörung des Landtags“ erinnerte er sich. Bei der „haben die anderen 11 von 12 Gutachtern 10H abgelehnt“.
Diese Regelung „wurde erst durch eine Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetzbuch möglich. Sie nimmt über lange Jahre ausgearbeiteten „Regionalplänen wegen Funktionslosigkeit die Steuerungsfähigkeit“, erläuterte Rechtsanwalt Matthias Simon. Bereits ausgewiesene Konzentrationszonen seien deshalb erneut zu überprüfen. Irritation also allerorten, auch bei Behörden.
Kein Wunder, dass auch Götz Braun, einer von sechs Genossen der Beratungsfirma KlimaKom e. G. von „eher Gegenwind für EE in den letzten Monaten“ berichtete. Dabei ermöglichten Bürgerbeteiligung an Fonds genauso wie Energiegenossenschaften oder Gemeinden als Windkraft-Eigentümer „hohe Partizipation am Planungsverfahren“. Das wäre bei Großprojekten oder fremden Investoren fast nie möglich. (Heinz Wraneschitz)

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