Wirtschaft

Für Führungskräfte ist es sehr wichtig, zu wissen, was genau in ihrem Arbeitsvertrag an Befugnissen und Pflichten festgelegt ist. (Foto: Bilderbox)

02.07.2010

Die Interessen der Chefs vertreten

Berufsverband betreut von Stuttgart aus den bayerischen Raum und hofft auf eine Filialeröffnung in München im nächsten Jahr

Angestellte wenden sich bei Problemen im Unternehmen an den Betriebsrat. Doch was machen Führungskräfte egal aus welcher Hierarchieebene sie kommen. Sie können den Berufsverband Die Führungskräfte (DFK) adressieren.
Der DFK ist die branchenübergreifende und unabhängige Interessenvertretung der Führungskräfte in Deutschland.
Der Verband repräsentiert bundesweit rund 20 000 Mitglieder des mittleren und höheren Managements auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene. Dies sind neben leitenden Angestellten, Vorständen und Geschäftsführern auch alle, die sich auf dem Weg zur Führungskraft befinden, also Managementnachwuchs, Young Professionals und Hochschulabsolventen.
„Der Verband hat seine Keimzelle im Ruhrbergbau“, erklärt DFK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Goldschmidt der Staatszeitung. Als in den Jahren 1918/1919 „kommunistische Zellen“ die Zechen bestreikten, habe sich die Frage gestellt, wer dieselben denn noch betreten darf. „Führungskräfte waren es. Doch man wusste nicht, wer Führungskraft war. Also schlug man kurzerhand vor, dass sich jetzt mal schnell alle Führungskräfte in einem Verband zusammenschließen“, so Goldschmidt. Auf diese Weise wurde der Grundstein für den heutigen DFK gelegt.
Der DFK tritt insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitsmarktpolitik, Sozialrecht und Sozialpolitik sowie Steuer- und Bildungspolitik für die Belange seiner Mitglieder ein. Darüber hinaus ist der DFK als Mitglied ausgewählter europäischer Fachverbände auch außerhalb der Bundesrepublik aktiv. Die DFK-Mitglieder erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg. „Das fängt schon bei so einfachen Dingen an, wie der Prüfung des Arbeitsvertrages einer Führungskraft“, erläutert Goldschmidt. Auch die Vermittlung von Managerhaftpflichtversicherungen, so genannter D&O-Policen, gehört zu den Aufgaben des DFK. Zudem bietet der DFK über seine Regional- und Fachgruppen ein gut gepflegtes und weit verzweigtes Kontaktenetzwerk.
Trotz branchenübergreifender Tätigkeit ist der DFK vorwiegend in den Sektoren Energiewirtschaft, Metall und Elektro, Stahl, Dienstleistungen und Banken präsent. Mit Büros in Essen, Köln, Hamburg, Berlin und Stuttgart ist der DFK in Deutschland vertreten. Laut Goldschmidt kommt demnächst in Frankfurt/Main noch ein Büro dazu. 2011 so hofft er, soll auch eine bayerische Filiale in München eröffnet werden.
Da der Begriff Führungskraft nicht so genau umrissen ist, hat sich der DFK eine eigene Definition zurecht gelegt. „Führungskraft ist jeder, der bereit und in der Lage ist, unternehmerische Verantwortung zu tragen“, erklärt der DFK-Hauptgeschäftsführer. Und weil der DFK nicht in den Ruf kommen möchte, mit Arbeitgebern zu paktieren, ist auch kein Anschluss an andere Verbände wie in Bayern zum Beispiel der vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft geplant.
Der DFK ist Goldschmidt zufolge auch für Führungspersonal im Öffentlichen Dienst interessant. Denn die hätten nur den jeweiligen Personalrat als Ansprechpartner. Doch der Personalrat könne Probleme von Führungskräften eigentlich nicht handeln. Deshalb wäre ein Sprecherausschuss Öffentlicher Dienst mehr als überfällig. „Die Hochschullehrer wünschen sich so etwas schon lange“, weiß Goldschmidt. Allerdings müsste es hier zu einer Gesetzesänderung kommen. „Sinnvollerweise macht man das auf Bundesebene und im Zusammenhang mit einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“, so Goldschmidt.
Dass der DFK durchaus politisch etwas bewegen kann, zeigt die jüngst erreichten Verbesserungen bei der Arbeitsvermittlung in Europa. Im Rahmen des europäischen Konsultationsverfahrens zur EU2020-Strategie wurde eine wesentliche Position des Berufsverbandes übernommen. Demnach soll die Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten unter anderem dadurch bekämpft werden, dass den Arbeitssuchenden grenzüberschreitend und EU-weit freie Arbeitsplätze angeboten werden. Diesen Gedanken hat die EU-Kommission nun in ihrer Konkretisierung der EU2020-Strategie aufgenommen und den Zugang zu freien Arbeitsplätzen in allen Mitgliedsstaaten als Kernelement dieser Strategie definiert.
Arbeitssuchende
in ganz Europa vermitteln

Nach Auffassung des DFK müssen dazu die heute bereits bestehenden Möglichkeiten weiter ausgebaut werden. Entsprechende Serviceangebote wie zum Beispiel EURES (European Employment Services) seien bei den Arbeitssuchenden viel zu wenig bekannt und würden von den Arbeitsverwaltungen in den einzelnen Ländern auch noch nicht konsequent genug umgesetzt. „Viele Arbeitssuchende empfinden zudem die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragestellungen als so kompliziert, dass sie vor der Annahme eines Arbeitsplatzes im Ausland zur Zeit eher noch zurückschrecken“, erklärt Goldschmidt. Eine Vereinfachung und Harmonisierung der Systeme sei deshalb dringend erforderlich. Die Annahme eines Arbeitsplatzes im europäischen Ausland könne sicherlich nicht verpflichtend sein. „Aber man sollte den Menschen zumindest ein Angebot machen“, meint Goldschmidt. Denn in Frankreich würden zum Beispiel händeringend Elektromeister gesucht.
Europa ist sowieso ein großes Thema für den DFK. Denn Goldschmidt möchte, dass der Verband demnächst eine Untersuchung initiiert, die Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedsstaaten vergleicht. Somit erhalte man Transparenz, was Arbeitszeiten, Entlohnung und allgemeine Arbeitsbedingungen in den einzelnen Ländern angeht.
> Ralph Schweinfurth

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