Wirtschaft

02.09.2011

Ein bisschen Frieden

Eine Mediation kann zerstrittenen Geschäftspartnern helfen, sich zu einigen – jetzt soll ein neues Gesetz das Verfahren populär machen

Jahrelang hatten die drei Gesellschafter die Terradata in Berlin erfolgreich geführt. Doch dann gab es Streit über die Strategie des Software-Unternehmens. Die Männer beschlossen, sich zu trennen – schön friedlich. Doch schon bald gerieten zwei der ehemaligen Partner, Heinrich Zwanzger und Ronald Schult, aneinander. Ihr Streit landete vor Gericht. Ein Jahr verging, das Urteil fiel, Zwanzger unterlag. Er legte Berufung ein. Der perfekte Nährboden für weitere Jahre voller Zwist. Es war der Vorsitzende Richter am Berufungsgericht, der die beiden überzeugte, dass ihr Konflikt außerhalb des Gerichts vielleicht besser aufgehoben sei. So landeten die beiden bei Mediator Michael Plassmann. Einen knappen Tag dauerte es, dann standen die Eckpunkte der Vereinbarung. „Uns beiden war klar geworden, dass der ehemalige Dritte uns erheblich mehr geschädigt hatte und wir besser beraten sind, wenn wir in diesem Fall gemeinsam für unsere Rechte kämpfen“, sagt Zwanzger.
Mediator Plassmann hatte den Streithähnen durch geschickte Fragen die Augen geöffnet. Am Ende ihres Gesprächs stand eine Lösung, die sie selbst gefunden hatten.
Sich einvernehmlich zu einigen bringt viele Vorteile mit sich. Durchgesetzt hat sich diese Erkenntnis in der breiten Öffentlichkeit aber noch nicht. Und das, obwohl drei von vier Mediationen als erfolgreich gelten, Zeit und Geld sparen und das Image einer Firma nicht beschädigen. Noch immer landen die meisten Zwistigkeiten vor einem staatlichen Gericht; 3,9 Millionen Verfahren werden dort jährlich nach Angaben des Bundesjustizministeriums ausgefochten. Geht es nach der Bundesregierung, soll sich das ändern. Sie hat Anfang des Jahres den Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ verabschiedet. Er basiert auf einer EU-Richtlinie und sollte eigentlich bis zum 20. Mai in deutsches Recht umgesetzt werden.


Gesetzentwurf
mit Schwächen im Detail


Doch der Entwurf weist noch erhebliche Schwächen im Detail auf. So fordert der Gesetzgeber zwar, dass Mediatoren neutral und unabhängig sein sollen, etwaige Interessenkonflikte aufdecken müssen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Auch können sie in einem möglichen späteren Gerichtsprozess von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber es aber versäumt, die Ausbildung konkret zu regeln. „Die Akzeptanz bei den Unternehmen hängt davon ab, ob sie sich darauf verlassen können, auch auf gut ausgebildete Mediatoren zu treffen“, sagt Christian Groß, zuständig für Rechtsfragen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin. Ein weiteres Problem sind die Kosten. Wenn Parteien Klage einreichen, müssen sie Gerichtskosten je nach Streitwert zahlen. Einigen sie sich über eine richterliche Mediation, fallen keine weiteren Gebühren an. Doch diese Rechnung geht nicht immer auf: Da sich die Gerichtskosten nach der Höhe des Streitwerts richten, müsste sich für Unternehmen eine außergerichtliche Einigung zumindest dann lohnen, wenn es um hohe Summen geht.
Im Durchschnitt dauert eine Mediation zehn Stunden. Das Honorar für einen privaten Mediator liegt bei 150 bis 400 Euro je Stunde, das sich die Parteien auch noch teilen. Dagegen beträgt bereits bei einem Streitwert von 50 000 Euro das Prozessrisiko (Gerichts- und Anwaltskosten) rund 16 000 Euro (circa 7500 Euro in der ersten Instanz, 8700 Euro in der zweiten). Doch diese Rechenbeispiele ändern bislang nichts daran, dass viele Unternehmer zögern, ihre Streitigkeiten auf diese Weise zu lösen.
„Die Parteien müssen ihren Mediator selbst zahlen, haben aber nicht die Sicherheit, dass ihr Konflikt gelöst wird“, sagt Oliver Sporré, Direktor des Amtsgerichts Bersenbrück. Er sitzt im Präsidium des Deutschen Richterbunds und ist dort zuständig für die außergerichtliche Streitbeilegung. „Scheitert die Mediation“, sagt Sporré, „müssen sie doch klagen, und die Ausgaben waren vergeblich.“ Mediatoren und auch Richter schlagen deshalb vor, Kostenanreize für den außergerichtlichen Frieden zu schaffen. „Der Gesetzgeber könnte beispielsweise einführen, dass Parteien nach einer gescheiterten Mediation nur die Hälfte der Gerichtskosten zahlen müssen“, sagt Michael Plassmann. Doch wenn die Kontrahenten nicht mehr miteinander sprechen, hilft alles nichts. Die ehemaligen Terradata-Gesellschafter Zwanzger und Schult waren dazu bereit. Und sie würden immer wieder versuchen, einen Konflikt über eine Mediation zu lösen. Das gilt allerdings nicht für den Streit mit ihrem ehemaligen dritten Partner. Den wollen sie erst wieder vor Gericht sehen. (Anke Stachow)

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