Wirtschaft

Die Grafik zeigt, dass die Umsatzsteuer (rote Kurve) wesentlich stabiler ist als die Gewerbesteuer. (Grafik: BSZ)

17.09.2010

Eine große Rochade vornehmen

FDP will die Gewerbesteuer ersetzen und niemanden zusätzlich belasten

„Niemand soll stärker belastet werden als jetzt“, sagt Landtagsvizepräsident Jörg Rohde (FDP), der zugleich kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, zum Modell seiner Partei für eine Gemeindefinanzreform. Er macht aber auch unmissverständlich klar, dass die FDP die Gewerbesteuer ersetzen will. „Im Endeffekt läuft unser Modell darauf hinaus, dass Städte und Gemeinden eine stabilere und weniger konjunkturabhängige Finanzbasis bekommen. Hierzu werden die Mittel in einer großen Rochade neu verteilt“, erklärt Rohde.
So sollen Städte und Gemeinden neben der Grundsteuer und den Schlüsselzuweisungen des jeweiligen Bundeslandes eine neue aus zwei Säulen bestehende Finanzausstattung erhalten: Eine Kommunalsteuer, die als Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben wird und deren Höhe sie selbst festsetzen. Und einen Anteil an der Umsatzsteuer von 11,5 Prozent statt der heutigen 2,2 Prozent. „Das ergibt eine Verfünffachung des Umsatzsteueranteils für die Kommunen“, betont Rohde.
Nach geltendem Recht stehen Bund und Ländern 42,5 Prozent und den Kommunen 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens zu. Diese fixe Beteiligung von Städten und Gemeinden an der Einkommensteuer will die FDP abschaffen.
Der Anteil von 15 Prozent am Einkommensteueraufkommen entspricht Rohde zufolge 11 Prozent der in den Einkommensteuererklärungen ausgewiesenen tariflichen Einkommensteuer. Der Einkommensteuertarif wird in seinem gesamten Verlauf entsprechend diesem 11-prozentigen Anteil an der tariflichen Einkommensteuer auf 89 Prozent des geltenden Tarifs abgesenkt. Der Eingangssatz beträgt dann 13,4 statt 15 Prozent und der Spitzensatz 37,4 statt 42 Prozent. Das so erzielte Steueraufkommen erhalten Bund und Länder je zur Hälfte. Städte und Gemeinden können auf die Einkommensteuer einen Zuschlag erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Bei einer Höhe von 13 Prozent wird die Belastung erreicht, die nach geltendem Recht vorgesehen ist.
Die Körperschaftssteuer steht nach geltendem Recht Bund und Ländern je zur Hälfte zu. Da die Gewerbesteuer nach FDP-Willen entfallen soll, könne der Körperschaftssteuertarif von heute 25 Prozent angehoben werden. „Er wird so weit heraufgesetzt, dass zusammen mit einem Zuschlag der Kommunen von 13 Prozent die aktuelle Belastung der Kapitalgesellschaften (bestehend aus Körperschafts- und Gewerbesteuer) erreicht wird. Die neue Körperschaftssteuer beträgt laut Rohde dann ca. 32,2 Prozent. „Ein Zuschlag von 13 Prozent führt zur heutigen Belastung der Kapitalgesellschaften von 36,4 Prozent“, so der bayerische FDP-Kommunalexperte.
Die FDP möchte, dass der Kommunalanteil auf der Lohnsteuerkarte bzw. dem Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen wird. „So können Bürger und Unternehmen konkret sehen, welchen Steuerbetrag sie an ihre Kommune abführen. Das Interesse an der Kommunalpolitik dürfte steigen, und ein gewisser Kontrolleffekt der Bürger gegenüber den in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde Verantwortlichen wird eintreten“, verdeutlicht Rohde die Zielsetzung des FDP-Modells einer Gemeindefinanzreform.
Weil die jetzt noch bestehende Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Ermittlung der einkommens- und körperschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig ist, mindert sie also den Gewinn und damit die Steuerschuld der Unternehmen, erklärt Rohde. „Außerdem können Einkommensteuerpflichtige einen bestimmten Betrag der Gewerbesteuer von ihrer Einkommensteuer absetzen.“ Der Wegfall der Gewerbesteuer erhöhe damit das Aufkommen bei Einkommen- und Körperschaftssteuer von Bund und Ländern erheblich, betont der FDP-Kommunalfachmann. „Als Ausgleich kann der Umsatzsteueranteil der Kommunen zu Lasten von Bund und Ländern erhöht werden.“ Die Umsatzsteuer sei eine wenig konjunkturabhängige, stetige Einnahmequelle. Dies sichere Städten und Gemeinden eine solide und planbare Finanzausstattung.
Das FDP-Modell sieht laut Rohde auch vor, die Anknüpfung an die kommunale Wirtschaftskraft sicherzustellen. So sollen die Kommunalsteuern auf betriebliche Einkünfte der Kommune zustehen, in der sie erzielt werden. Maßstab für die Verteilung des den Kommunen zustehenden Umsatzsteueraufkommens soll die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in der jeweiligen Kommune sein. „Auf diese Weise wird auch die Stadt-Umland-Problematik entschärft“, betont Rohde.
(Ralph Schweinfurth)

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