Wirtschaft

Die Höhe ist meist kein Problem, aber die Bürokratie, klagen unter anderem Friseure. (Foto: dpa)

11.03.2015

Handwerker stöhnen über Mindestlohn

Betriebe beklagen überbordende Bürokratie durch neue Pflichten zur Dokumentation. Arbeitnehmervertreter wollen das nicht gelten lassen

Eigentlich hat Roland Ermer genug mit Brot und Brötchen zu tun. Doch der seit Jahresbeginn geltende Mindestlohn bringt dem sächsischen Bäckermeister einiges an Zusatzarbeit.
Minutiös muss sein Betrieb jetzt aufschlüsseln, wie lange die 22 Beschäftigten jeden Tag arbeiten und Pause machen - das koste viel Zeit, die er lieber fürs Geschäft verwenden würde. "Die sollen uns doch einfach arbeiten lassen", sagt Ermer, der auch Präsident des Sächsischen Handwerkstages und CDU-Lokalpolitiker ist. Vertreter der Arbeitnehmer allerdings können die Aufregung nicht nachvollziehen.
Erst kürzlich hat Ermer seinem Ärger über die Mehrbelastungen durch den Mindestlohn in der Talkshow von Günther Jauch Luft gemacht - und damit, wie er glaubt, vielen Handwerkern in Deutschland aus der Seele gesprochen. Sie fühlten sich unter Generalverdacht, ihre Mitarbeiter auszubeuten und bei den Arbeitszeiten und der Bezahlung zu tricksen, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beklagt.
Auch auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM/11. bis 17. März) in München wird das Thema Mindestlohn in den kommenden Tagen jede Menge Diskussionsstoff abgeben. Ein Stein des Anstoßes ist die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten: Sie gilt für geringfügig Beschäftigte und für Branchen, die für Schwarzarbeit anfällig sind wie Baugewerbe, Gaststätten oder Gebäudereiniger.
Aber auch die Regel, dass der Handwerker als Generalunternehmer dafür haftet, wenn ein Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlt, treibt viele auf die Palme, wie ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke schimpft. Ein Klima des Misstrauens werde dadurch geschaffen.
Die eigentliche Mindestlohn-Höhe dagegen von 8,50 Euro pro Stunde ist zumindest in vielen Regionen und auch Handwerksberufen nicht das Problem - die meisten Beschäftigten verdienen schon lange mehr. Wer beispielsweise in München oder Frankfurt am Main eine Friseurin für seinen Salon sucht, wird mit 8,50 Euro Stundenlohn wohl niemanden hinterm Ofen hervorlocken.
Anders sieht es jedoch bei dienstleistungsnahen Tätigkeiten in strukturschwachen Regionen aus - wie eben bei den Fachverkäufern ostdeutscher Bäckereien, deren Löhne bisher im Schnitt niedriger als der Mindestlohn lagen. Ermer etwa hat schon vorab auf die anstehenden Mehrbelastungen reagiert, drei seiner sechs Filialen geschlossen und Arbeitsplätze abgebaut. Allein durch Preiserhöhungen hätten sich die Mehrkosten für ihn nicht abfedern lassen, sagt der Bäckermeister.

DGB: Das ist "Theaterdonner"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält solche Klagen für "Theaterdonner". Gerade bei den Bäckern hätten es manche Arbeitgeber mit den Arbeitszeiten früher nicht so genau genommen und ihre Leute praktisch unentgeltlich vor und nach Dienstbeginn Regale einräumen, Brötchen aufbacken oder Reinigungsarbeiten verrichten lassen, sagt Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand.
Wer seinen Beschäftigten eine leistungsgerechte Bezahlung biete, habe auch bisher die Arbeitszeiten schon erfasst und dürfte keine großen zusätzlichen Mühen mit dem Ausfüllen der Stundenzettel haben, glaubt der Gewerkschafter: "Da wird ein vermeintliches Bürokratiemonster durch die Republik geführt, das in Wirklichkeit keines ist."
Bestärkt sieht sich der DGB durch eine erst kürzlich veröffentlichte Umfrage, die er selbst in Auftrag gegeben hatte: Dabei sprach sich eine große Mehrheit der Bürger in Deutschland für den gesetzlichen Mindestlohn aus - selbst wenn dieser zu Preissteigerungen führt.
In der großen Koalition bleibt das Thema aber auch zweieinhalb Monate nach der Einführung umstritten: Die Union hat sich den Kampf gegen aus ihrer Sicht überbordende Bürokratie auf die Fahne geschrieben und will die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit nur für Mitarbeiter bis 1900 Euro brutto Monatsgehalt mitmachen - nicht wie bisher bis 2958 Euro.
Bis Ostern soll auch dieser Punkt überprüft werden. Beim Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft an diesem Freitag (13. März) auf der IHM dürften die Verbände Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch einmal um Unterstützung bitten.
Geschäftlich gibt es im Handwerk derweil wenig Grund zur Klage. Weil sich Sparen in der Zinsflaute nicht lohnt, geben die Verbraucher ihr Geld gern für den Ausbau und Modernisierungen ihrer Häuser und Wohnungen aus. Das sorgt für volle Auftragsbücher und auch für viel Zuversicht der Betriebe für dieses Jahr. (Christine Schultze, dpa)

Kommentare (1)

  1. Gerd am 12.03.2015
    Und über bewusste Irreführung bei der Lohnabrechnung stöhnt der ?
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