Wirtschaft

Mehr als 1000 Meldezettel pro Monat für ein einziges, nicht allzu großes Restaurant. Der Pfaffenhofener Gastronom Marc Niehues hat das allmonatliche Schredderwerk fotografiert und bei Instagram hochgeladen. (Foto: Niehues)

31.07.2020

Hilfe bei nerviger Kontaktdatenerfassung

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat gemeinsam mit der AKDB eine digitale Lösung für Gastronomiebetriebe entwickelt

Millionen Zettel wanderten seit rund zwei Monaten über bayerische Café- und Restauranttische. Gäste müssen darauf ihre Adresse notieren. Ähnlich ist das Prozedere auch in den Freibädern. Doch bringt das überhaupt etwas, wenn nicht kontrolliert wird, ob die Angaben auch stimmen? Und was passiert eigentlich mit den ganzen Zetteln? Wird die korrekte Vernichtung überwacht?

Die Kellnerin kommt aus der offenen Tür gelaufen, einem Gast hinterher, der schon bezahlt hat und im Begriff ist zu gehen. „Den Zettel bitte noch ausfüllen“, ruft sie, der Mann bleibt stehen, leicht genervt, und kritzelt rasch seine Angaben auf das DIN A5-Blatt: Name, Adresse, Telefonnummer, Ankunftszeit und Anzahl der Personen pro Tisch. Ohne einen weiteren Blick drauf zu werfen, nimmt die Kellnerin den Zettel an sich, der Mann geht seiner Wege. Ob seine Angaben stimmen – wer weiß das schon.

„Bis zu 1000 Zettel im Monat sind es bestimmt“, rechnet Marc Niehues vor. Gemeinsam mit seiner Frau Kathrin betreibt er im oberbayerischen Pfaffenhofen a. d. Ilm das Café und Bistro Amici. Kein sehr großer Betrieb, vielleicht zehn oder zwölf Tische. Vier Wochen muss er jeden Zettel aufheben und wehe, ein Gast verlässt das Lokal ohne selbigen ausgefüllt zu haben – das kann teuer werden, sollten die kommunalen Kontrolleure incognito vorbeischauen. Bei Zuwiderhandlung steht eine Strafe von 3000 Euro im Raum – was das wirtschaftliche Aus für ein Restaurant bedeuten würde angesichts der bereits dramatischen Umsatzeinbrüche während des Lockdown.

Die Materialkosten seien nicht das eigentliche Problem bei den Meldezetteln, erläutert Marc Niehues, dank eines leistungsfähigen Druckers könne er die gut daheim selbst herstellen. „Aber der zeitliche Aufwand und die damit verbundenen Personalkosten sind immens. Die Zettel müssen ausgeteilt, eingesammelt und dann abgeheftet werden.“ Nach vier Wochen dürfen Restaurantbetreiber diese vernichten – wozu Marc Niehues bei Instagram ein Foto der geschredderten Zettel hochgeladen hat. In Bayern gibt es circa 40 000 Restaurants, Cafés und Bars, die wiederum jeden Monat mehrere Tausend Gäste haben. Die Gesamtpapiermenge im Freistaat ist also durchaus beachtlich.

Beim Landesverband Bayern der Hotel- und Gastronomenvereinigung Dehoga hat man gleichwohl Verständnis für die Maßnahme. „Es ist eine notwendige Auflage und für die Betriebe sinnvoll“, findet Geschäftsführer Thomas Geppert. Wichtig sei freilich, dass der Datenschutz beachtet wird. Es gibt sogar Vorgaben für ein sogenanntes Mindestschreddergerät.

„Angela Merkel“ bei Gästen der beliebteste Fake-Name

Dass bei den Gästen ein mehr oder weniger großer Unmut herrscht über die bürokratische Vorgabe hat man beim Dehoga registriert. „Angela Merkel“ sei der häufigste Fake-Name, den Witzbolde gern eintragen. Allerdings hätten die Restaurants keine rechtliche Legitimation, den Gast um eine korrekte Angabe seiner persönlichen Daten aufzufordern; schließlich handelt es sich ja nicht um Behörden. „Bei einem so offensichtlichen Betrug weisen unsere Mitgliedsbetriebe den Gast aber noch mal nachdrücklich darauf hin, ob er es nicht lieber korrigieren möchte“, heißt es. Gegebenenfalls werden diese Herrschaften dann zum Verlassen des Restaurants aufgefordert. „Wenn aber jemand Max Meier oder Hans Müller schreibt, sind wir machtlos.“

Doch nun gibt es eine praktische Alternative, die die Dehoga gemeinsam mit der AKDB, der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, entwickelt hat, zu finden im Internet unter www.darfichrein.de. Lästiger Papierkram könnte damit verschwinden.

Die AKDB startete einen Aufruf in die WirvsVirusHackathon-Community. Nahezu über Nacht entwickelte das Duo Stefan Michalk und Benedikt Schneppe einen ersten Prototypen. Die Dehoga war überzeugt und innerhalb von vier Wochen wurde die Anwendung zur Marktreife entwickelt, im Rechenzentrum der AKDB in Betrieb genommen und ein gemeinsames Unternehmen gegründet. Das bayerische Digitalministerium hat die Schirmherrschaft. Bis Ende August wird der Service sogar kostenlos zur Verfügung gestellt. Momentan machen aber erst 500 Gastronomiebetriebe mit, verrät Thomas Geppert, von rund 100 000 Gästen wurden die Daten registriert. Das Projekt ist also noch ausbaufähig.

Und so funktioniert es: Die Lösung kommt als Web-Anwendung und kann direkt im Browser genutzt werden. Das heißt, dass keine App heruntergeladen oder eine Software installiert werden muss. Die Gäste scannen einfach den QR-Code, fertig. Ohne Zettel oder Stift. „Und es bilden sich keine Schlangen im Restaurant, freut sich Thomas Geppert vom Dehoga. Ein zusätzliches Leckerli, dass die AKDB den teilnehmenden Restaurants bietet: Den Gästen werden die Links zu den Social-Media-Kanälen des Gastronomiebetriebs angezeigt. Gleiches gilt, wenn gewünscht, auch für die Menukarte.
Auf Wunsch gibt es auch einen PDF-Aushang mit allen wesentlichen Infos für die Gäste. Die Restaurantbetreiber können die QR-Codes und Erklärungstexte in einem individuellen Layout und Design übernehmen.

Bis Ende August kostenfrei

Neukunden, die sich bis Ende Juli 2020 registrieren, können www.darfichrein.de bis Ende August kostenfrei nutzen. Danach gilt ein Preis von zehn Euro pro Monat – mit der Möglichkeit, monatlich auszusteigen. Mitglieder der Dehoga nutzen das Angebot zum reduzierten Preis von fünf Euro pro Monat. Alles was die Restaurantbetreiber tun müssen, ist sich einmalig zu registrieren und den generierten QR-Code gut sichtbar anzubringen: im Eingangsbereich, in bestimmten Räumen oder direkt am Platz oder Tisch.

Für die Sicherheit ist gesorgt: Es erfolgt eine asymmetrische Verschlüsselung nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip im durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifizierten Rechenzentrum der AKDB. Die Kontaktdaten werden automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von vier Wochen wieder gelöscht.

An eine zentrale Instanz müssen die Restaurants die erhobenen Daten nicht melden ist aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium zu erfahren. Auch für die Durchführung der Stichproben seien ausschließlich die kommunalen Behörden zuständig, so eine Sprecherin von Ressortchef Hubert Aiwanger (FW). Zum Umstand, dass man die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen könne, meint die Sprecherin, dass es „auch im Eigeninteresse des Gastes liegt“, wenn man ihn nach einer Infektion in einem Lokal erreichen kann. Zur Kritik vieler Gastronomen am zeitlichen Aufwand befindet man im Wirtschaftsministerium, dieser halte sich „in Grenzen“.
(André Paul)

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