Wirtschaft

Viele dieser blauen Kisten standen nach der Staatsanwaltschaftsaktion noch jahrelang auf dem Firmengelände an der Nürnberger Dieselstraße herum. Wirklich in Betrieb waren dagegen nur wenige der darin eingebauten Notstromaggregate, von GFE "BHKW" genannt. Und Strom produzierten alle zusammen wohl nur für weniger als 10000 Euro Vergütung. (Foto: Wraneschitz)

13.02.2014

"Hohe kriminelle Energie – fast ohne Reue"

GFE-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert hohe Freiheitsstrafen

Freiheitsstrafen zwischen 10 ¾ Jahren für den Hauptangeklagten Horst K. und 3 ¾ Jahren für Jörg T., den Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien GFE: Im Mammutprozess um bandenmäßigen Betrug mit nicht funktionsfähigen Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken forderte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth für alle elf Angeklagten, viele davon aus Bayern, langjährigen Freiheitsentzug ohne Chance auf Aussetzung zur Bewährung. Einige Verteidiger angeklagter Struktur-Vertriebschefs mussten „das erst einmal sacken lassen“. Doch die Anwälte von GFE-Gründers Horst K. sprachen von „erwartet überzogenen Forderungen der Staatsanwälte“. Mit „hoher krimineller Energie“ begründete Staatsanwältin Sabine Schäder die deutlichen Forderungen. Zudem spräche zum Beispiel gegen zwei Angeklagte aus dem Vertriebsbereich, dass sie aktuell wegen Betrugs rechtskräftig hinter Gittern säßen. Andere hatten Bewährungszeiten, alle arbeiteten jedoch für die GFE kriminell und fast ohne Reue, so Schäder. „Nicht einmal ein normales BHKW, geschweige denn eines mit revolutionärem Wirkungsgrad konnte man auf den Markt bringen. Stattdessen verließ man sich auf selbsternannte Experten.“ Kein gutes Haar ließ Schäders Kollege Hans-Christoph von Taysen an den elf Angeklagten: Für ihn sind sie allesamt eine Betrügerbande. Denn „den Stein der Weisen hat noch keiner gefunden“. Das Geschäftsmodell der GFE sei „hochmoderner Anlagenbetrug. Die Angeklagten erstrebten nur das Einsammeln des Geldes. Und bei Geldvermehrung hat der Energieerhaltungssatz keine Gültigkeit“. Für von Taysen und Schäder steht nach zwei Jahren Ermittlungen und 15 Monaten Prozess fest: Der GFE-Betrieb war ein Potemkinscher. Denn tatsächlich standen bis zum GFE-Ende gerade mal fünf der blauen Container in Franken: Offiziell hatte die Firma damals von Dutzenden gesprochen. „Alle Angeklagten haben vorsätzlich über die Rendite getäuscht. Es war allen klar, dass die 30 Prozent nicht dauerhaft erzielt werden können“, schlussfolgern die Ankläger. Denn dafür wäre ein über 20 Jahre stabiler Rapsölpreis von 65 Cent pro Liter bei einem BHKW-Wirkungsgrad von über 80 Prozent notwendig gewesen: Für den Preis gab es keinerlei schriftliche Verträge, so Schäder. Und „es konnte objektiv kein von der GFE versprochenes BHKW hergestellt werden. Doch die Käufer wollten ein Produkt mit den versprochenen Werten“. Auf zwei Personen hat sich die Staatsanwaltschaft vor allem eingeschossen. Zum einen Horst K. „Auch in der Hauptverhandlung gerierte er sich als Chef“, so Ankläger von Taysen. Er „wusste um die Probleme“, dass ein funktionierendes hochwirksames BHKW nicht zu erwarten war. „Unsere Produktion soll im Mai starten – mit was?“, soll ihn sein Produktionsleiter gefragt haben. Doch K. sei es vor allem um das „Verheimlichen und Beiseiteschaffen von Einnahmen“ gegangen. K. war privat insolvent. Diesen „Bankrott“ hat seine Ehefrau in einem Parallelprozess bereits eingeräumt. Der zweite Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft viel Zeit im Plädoyer einräumte: Peter L., nach eigener Aussage nur der Schulungsreferent, der mit seinen Präsentationen lehrt, alles zu verkaufen – auch GFE-BHKW. Doch die Ankläger stellten klar: L. habe sich selbst als Spitzen-Verkäufer der nicht vorhandenen Technik gebrüstet, mit über einer Million „geschriebenen Aufträgen“ allein im November 2010. „Wenn L. sagt, ich kann nicht lügen, dann weiß er nicht, was Wahrheit ist“, hob von Taysen dessen Schuld heraus. Relativ gut weg kam im Plädoyer der seit 18 Monaten inhaftierte fränkische Motorentwickler Karl M. Dennoch verhöhnte die Anklage den KFZ-Meister: „Glaubte man ernsthaft, ein Küchenchef einer schlecht laufenden Gaststätte erfindet den Stein der Weisen?“ Wie mehrfach berichtet, hatte die Anklagebehörde am 30. November 2010 die Fertigung der „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ (GFE) in der Nürnberger Dieselstraße und zahlreiche weitere Objekte durchsuchen lassen. Durchsuchungsgrund: „Bandenmäßiger Betrug“ zu Lasten der BHKW-Käufer, die keinen Motor als Gegenleistung erhalten hatten. Den Bandenbetrug hielt die Staatsanwaltschaft auch im Plädoyer aufrecht. GFE-Chef Horst K. solle wegen Bankrotts und Betrugs bei GFE für insgesamt 10 ¾ Jahren hinter Gitter. Relativ mild wirkt dagegen die Forderung gegen GFE-Geschäftsführer Jörg T.: Damit wolle man „honorieren, dass er als erster die Phalanx des Schweigens brach“ und ein Betrugsgeständnis abgelegt habe, erläuterte Anklägerin Schäder. Achteinhalb Jahre soll der augenscheinlich oberste Vertriebsmanager Frank W. in Haft bleiben: Der verbüßt bereits seit 2011 eine Betrugsstrafe. Schulungsleiter Peter L., mehrfach vorbestraft, soll für acht Jahre hinter Gitter, Produktionschef Hubert K. „nur“ für fünf. „Chefentwickler“ Karl M. will die Staatsanwaltschaft sieben Jahre hinter Gitter bringen. Dabei erklärt zurzeit ein Ingenieur aus Rheinland-Pfalz im Internet: Nicht M., sondern er sei für die nicht funktionierenden Maschinen technisch verantwortlich gewesen. Erwartungsgemäß sehen die Verteidiger die Angeklagten allesamt weniger in der Schuld. So forderte Markus Kruppa seinen Mandanten Horst K., einen der beiden GFE-Gründer Freispruch. "Für mich ist Betrug aus subjektiven Gründen nicht zutreffend.“ Das Argument des Anwalts: Kaufmann K. war von der hochwirksamen Funktion der Maschinen überzeugt, auch wenn die bis zum GFE-Ende nie wirklich funktionierten. Dennoch glaube K. weiterhin an die Idee: „Nicht nur esoterische Spinner, selbst Ingenieure haben sich vor Ort ein Bild gemacht, waren von der Tragfähigkeit überzeugt“, erklärte Verteidiger Kruppa. Der sieht zudem das „völlig amateurhafte Vorgehen der Staatsanwaltschaft" als "bemerkenswert“ an. Als Beweis führt er das von der Justiz beauftragte Gutachten eines TÜV Rheinland-Ingenieurs an: „Mit Zollstock und Bratenthermometer“ habe der Fachmann gemessen. Auch für Thomas Dolmány, einen Verteidiger von GFE-Produktionsgeschäftsführer Hubert Kr., kann der Betrügerbandenvorwurf nicht stimmen. Denn für eine Bande seien „gleichberechtigte Partner“ notwendig. Doch die obere GFE-Chefebene um Horst K. habe „einen Ingenieur gebraucht“ und Kr. engagiert. Der habe noch nicht einmal mit Entwickler Karl M. reden dürfen, so Dolmány. Deshalb forderte er Freispruch. "Denn was hat Kr. getan? Das wurde von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen.“ Höchstens eine Unterlassung habe Kr. begangen, weil er die Führung um Horst K. nicht von der fehlenden Funktion überzeugt habe, so der Anwalt. Sein Verteidigerkollege Jan Paulsen plädierte auf „nicht mehr als zwei Jahre Haft“. Die habe Kr. aber schon zur Untersuchung abgesessen. Von einer Bande ist vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ohnehin nichts zu erkennen: Jeder Angeklagte scheint hauptsächlich an sich zu denken. So gab sich Horst K.s Anwalt Kruppa erstaunt, wie glimpflich René T. nach den Vorstellungen der Anklage davonkommen soll. Drei Jahre und drei Monate soll der Geschäftsführer der GFE-GmbH laut STA in Haft. Doch „T. ist kein Unschuldslamm. Er hat die GFE gegenüber Kunden vertreten“, stellte Kruppa klar. T.s Verteidiger hatte als erster im Prozess plädiert; eine gut zweijährige Gefängnisstrafe hatte er für seinen Mandanten gefordert. Im Lauf seiner U-Haft hatte T. wohl ein umfassendes Geständnis abgelegt. Noch stehen einige Verteidigerplädoyers an und die „letzten Worte“ der Angeklagten. Prozessbeteiligte erwarten die Urteile der 12. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth im März. (Heinz Wraneschitz)

Kommentare (5)

  1. Eberhard am 17.02.2014
    Hallo Frau oder Herr F.M.,

    am besten zuerst lesen und verstehen, dann sich entrüsten.

    Es geht um die Formulierung „gleichberechtigte Partner“. Waren Al Capone und seine Leute „gleichberechtigte Partner“? Nein. Waren sie eine Bande? Ja.
    Jetzt verstanden?

    Warum Sie mir, der zum Sachverhalt gar nichts geschrieben hat, Voreingenommenheit vorwerfen, ist mir ein Rätsel. Aber bitte erklären Sie es mir nicht! Ich werde es nicht lesen.
  2. F.M. am 17.02.2014
    Antwort an Eberhard

    Ich kann keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verfahren und ihrem Kommentar entdecken.
    Zu 1. Was hat ihre Frage an Herrn RA Dolmány mit dem Vergleich von Al Capone in Chicago zu tun? Die Definition der Anklage zum „bandenmäßigen Betrug“ erfordert nun mal mehr wie eine Person mit Absicht zum Betrug. Soweit ich die Ausführungen und Ergebnisse der zuständigen Untersuchungsbeamten der Staatsanwaltschaft Nürnberg bisher verfolgen konnte, hat es keine Absprache zwischen den jeweiligen „Bandenmitgliedern“ gegeben und es konnte auch keine Absprache nachgewiesen werden. Eine Frage von ihnen nach dem Verbleib der beschlagnahmten 29.439.512,00 Euro hätte ich eher verstanden. Immerhin soll ja laut der Staatsanwaltschaft die Gier die Triebfeder der Betrüger und der Betrogenen gewesen sein. Also wo sind den nun die ca. 30 Millionen geblieben? Wie viele Euros hat den der beauftragte Insolvenzverwalter aus dem Verkauf der den „betrogenen“ Eigentümern gehörenden BHKW eingenommen? Mir sind noch keine Zahlungen von Entschädigungen an die Eigentümer bekannt. Kennen sie vielleicht welche? Wer kontrolliert den die geflossenen Finanzströme?
    Ich muss sagen, ihre erste Frage mit einem Vergleich einer amerikanischen Verbrecherikone der zwanziger und dreißiger Jahre zum gegenwärtigen „bandenmäßigen Betrugsverfahren“ gegen einige Vertreter der Geschäftsführung zeugt von ihrer Voreingenommenheit zur Wahrheitsfindung.

    Zu 2. Ihre zweite Frage ist tatsächlich berechtigt, auch wenn diese keinen richtigen Sinn ergibt. Stellen wir uns vor, der gleiche Vertragshändler einer Autofirma verkauft ihnen ein Auto ohne Räder und zahlt ihnen für die Nutzung dieses Fahrzeuges eine monatliche Miete. Die einzige Bedingung, das Fahrzeug bleibt beim Verkäufer. Was sagen sie zu diesem Schnäppchen?
  3. F.M. am 17.02.2014
    Antwort an Ronny

    Wie können sie nur nach Strafen für „Strunk und seine Helfer“ rufen ohne das ein Schaden und damit ein Betrug nach dem noch gültigen Gesetz bis zum Eingriff der Staatsanwaltschaft stattgefunden hat? Haben sie sich einmal gefragt, wie eine Staatsanwaltschaft nur auf Verdacht und ohne Betrugsanzeige (ein Vermögensschaden bildet die Grundvoraussetzung für einen Betrug) einfach so eine Firma durch „Sicherstellung von 29.439.512,00 Euro“ in die Insolvenz treiben kann? Bei den von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Millionen handelt es sich nicht um Anlegergeld, sondern um durch regulären Verkauf erzielte und versteuerte Einnahmen eines Unternehmens. Die Einnahmen sind aber die Grundlage für einen normalen Geschäftsbetrieb, d.h. es müssen damit die Ausgaben, wie Mieten, Unterhalt, Personal und Einkäufe getätigt werden. Wer hat an diesen „sichergestellten“ Millionen der Firma GFE ein Eigentumsrecht? Glauben sie mit einem Schuldspruch der „Betrüger“ wird die Gerechtigkeit wieder hergestellt und die Eigentümer der BHKW bekommen ihre Kaufsumme zurück?
    In wessen Auftrag versuchen sie hier Stimmung zu machen oder glauben sie dem Verursacher des erst später durch die Kontensperrung entstandenen Schadens für die rechtmäßigen Eigentümer der BHKW. Immerhin lässt auch der Fall Gustl Mollath, welcher sich jetzt als Justizwillkür der gleichen Gerichtsbarkeit herausstellte, eine berechtigte Frage über die genauen Zusammenhänge zwischen dem Zeitpunkt des Eingriffs der Staatsanwaltschaft und der Firmenzerschlagung zu. Wie kann ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter mir mein mit Kaufvertrag erworbenes Wirtschaftsgut wegnehmen, um es als Insolvenzmasse weiter zu verkaufen? Wo bleibt das Recht auf Schutz meines rechtmäßig erworbenen Eigentums, wenn selbst die juristischen Vertreter des Staates über mein Eigentum verfügen?
    Was nun ihre Behauptung über Strafen für die Verantwortlichen bei TüV und DEKRA betrifft, plädiere ich für eine Verleumdungsklage der Verantwortlichen mit einer empfindlichen Geldstrafe gegen sie, damit ihnen ihre Verleumdung auch in Erinnerung bleibt.
  4. Eberhard am 13.02.2014
    Völlig davon abgesehen, ob die Angeklagten nun tatsächlich für schuldig befunden werden, springen mich zwei Fragen an.
    1. Hat Herr Dolmány tatsächlich ausgeführt, für eine Bande seien „gleichberechtigte Partner“ notwendig? Dann wäre die Organisation von Al Capone in Chicago keine Bande gewesen.
    2. Schützt Arbeitsteilung vor der Verantwortung?
    Stellen wir uns vor, der Vertragshändler einer Autofirma verkauft Autos ohne Räder. Wenn die Kunden reklamieren, sagt er: Ich habe keine Ahnung, dass ein Auto ohne Räder nicht fährt. Da müssen Sie sich an den Techniker wenden.
  5. Ronny am 13.02.2014
    Wo bleiben die Strafen für Strunk und seine Helfer? Wo die Strafen für die Verantwortlichen bei TüV und DEKRA, die sich haben kaufen lassen? Ohne diese Entwickler und die gekauften Gutachten wäre der Betrug erst garnicht möglich gewesen. Warum hat die Niemand angeklagt?
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