Wirtschaft

Die Visualisierung zeigt die künftige Staumauer. (Foto: Planungsgesellschaft Kraftwerk Älpele)

20.10.2017

Oberallgäuer Projekt landet vor Gericht

Im Hintersteiner Tal soll ein Wasserkraftwerk errichtet werden – das gefällt nicht allen

Mitten in die alpenländische Idylle wollen Elektrizitätswerk Hindelang eG, dortige Wald- und Weidebesitzer und die Gemeinde Hindelang gemeinschaftlich ein neues Wasserkraftwerk für die Hindelanger Bürger bauen. Dazu muss eine fünf Meter hohe Staumauer errichtet und eine unterirdische Druckleitung von etwa 1,43 Kilometern Länge verlegt werden. Mit der daraus gewonnenen Energie könnten bis zu 3000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Doch Mitte November landet das vom zuständigen Landratsamt Oberallgäu genehmigte Projekt vor Gericht. Naturschutzverbände laufen Sturm gegen das geplante Kraftwerk namens „Älpele“ in der Nähe des Naturdenkmals „Eisenbreche“ im Hintersteiner Tal. Denn es soll in einem Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet errichtet werden. Darum klagt der Bund Naturschutz gegen das Vorhaben und spricht von einer „Mogelpackung“. Denn es werde nicht über das gesamte Jahr verteilt, grundlastfähiger Strom erzeugt. Kurzzeitige Hochwasser im Frühjahr und fünf Wintermonate mit zu geringen Restwassermengen wegen des hohen Energiebedarfs für Beschneiungsanlagen lassen aus Sicht des Bund Naturschutz keine Grundlastfähigkeit zu.

Drei Turbinen


„Unsere geplante Anlage wäre durch die Verwendung von drei Turbinen in der Lage, unterschiedliche Betriebszustände zu erfassen und nahezu allen Abflusssituationen mit bestem Wirkungsgrad gerecht zu werden“, erklärt Oliver Braun, Geschäftsführer des Elektrizitätswerks Hindelang und der Planungsgesellschaft Kraftwerk Älpele mbH, der Staatszeitung. Er verweist darauf, das gerade dezentrale Anlagen wie die geplante bei Bad Hindelang, einen hohen Beitrag zur Grundlast-Sicherung leisten. Denn nach dem Abschalten der Atom- und Kohlekraftwerke in Deutschland, würden große Mengen an Strom fehlen.

Braun verweist auch darauf, dass auch im Sinne der Netzstabilität dezentrale Anlagen wie das „Älpele“ gebraucht würden. Denn gerade Wasserkraft laufe in sogenannten Dunkelflauten, also wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht, trotzdem.

Behutsam vorgehen


Angesichts des Eingriffs in die Natur, um das „Älpele“ zu realisieren, ist sich Braun durchaus bewusst, dass sehr behutsam vorgegangen werden muss: „Wir greifen in sensibles Gebiet ein. Aber wir schaffen auch wesentlich mehr Ausgleichsmaßnahmen als gesetzlich vorgeschrieben.“ Außerdem sehe die Staumauer niemand, da man laut Braun das Bauwerk „sehr, sehr dezent in die Landschaft integriert“.

Einige Stimmen sprechen von „Rechtsbruch“, wenn es um die Genehmigung durch das Landratsamt Oberallgäu geht. Das sehen Braun und seine Mitstreiter nicht so, denn es gebe durchaus die juristischen Möglichkeiten von Befreiungen in den Naturschutzgesetzen. Diese seien im Rahmen der Abwägung von Naturschutz versus überwiegendem öffentlichen Interesse an Umweltschutz (regenerativ erzeugtem Strom) vorgenommen worden.

Bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Denn davon hängt ab, ob die Energiewende in Deutschland auch mit kleinen, dezentralen Anlagen wie dem „Älpele“ eine Chance hat.
(Ralph Schweinfurth)

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