Wirtschaft

Kurz vor Prozessbeginn ist links Ex-Politiker Christian Pech zu sehen. (Foto: Wraneschitz)

03.05.2021

Platzt die Anklage?

Aus einem Betrug rund um PV-Module wird wohl Schadenersatz

Der am Montag neu aufgerollte „Sunowe“-Prozess vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth steht womöglich schon kurz nach der Neuaufnahme vor dem Ende. „Die Strafbarkeit ist mehr als fragwürdig.“ Mit dieser Einschätzung legte der Vorsitzende Richter Maximilian Ehrhardt gleich nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Nürnberg-Fürther Staatsanwaltschaft fest, was er davon hält.

Rückblende: Vor über zwei Jahren sorgte der erste „Sunowe“-Prozess für Schlagzeilen. Die Zollfahndung hatte ermittelt: Die in Nürnberg ansässige deutsche Tochter des chinesischen Herstellers Sunflower sollte die seit 2013 geltenden, von der EU-Kommission festgesetzten Mindesteinfuhrpreise für Solarmodule unterlaufen haben.  Etwa 30 Mio. Euro sollte dem Zoll dadurch entgangen sein. Und die Konkurrenz von Sunowe, die sich an die Regeln gehalten hat, hätte so das Nachsehen bei Auftragsvergaben gehabt, so die Schlussfolgerung.

Nach eigener Aussage hatte die Zollfahndung im Oktober 2017 „ein Betrugskartell mit Solarmodulen ausgehoben“. Mehrere Personen aus Geschäftsführung und Belegschaft waren damals verhaftet worden, darunter Christian Pech, im Ehrenamt SPD-Vizelandrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt.

Nicht einmal öffentlich einsehbar

Doch folgt man jetzt Richter Ehrhardt, dann waren die „Verpflichtungserklärung“ der chinesischen Handelskammer auf einen Mindesteinfuhrpreis für Solarmodule und deren Annahme durch die EU-Kommission im Jahre 2013 nicht einmal öffentlich einzusehen. „Dieses Undertaking wurde nicht veröffentlicht“, ergänzte zu Prozessauftakt Markus Wagner, einer von Pechs Verteidigern.

Deshalb spannte Richter Ehrhardt in seiner rechtlichen Einschätzung den Bogen bis zum Grundgesetz: Artikel 103 Absatz 2 schützt vor willkürlichen Maßnahmen“, stellte er klar. Und deshalb sieht er in dem von Staatsanwaltschaft und Zoll angenommenen Betrug „das Bestimmtheitsgebot verletzt: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn der Betroffene weiß, dass etwas verboten ist“.

Zwar gab die Staatsanwaltschaft am Montag noch einige „Beweisanregungen“ zu Protokoll. Doch die Kammer wies diese in Gänze zurück. Schon am Mittwoch, dem zweiten von eigentlich zwölf geplanten Verhandlungstagen, stehen deshalb die Plädoyers an. Und wahrscheinlich auch gleich das Urteil.

Wenn nicht alles täuscht, dürfte es zu Freisprüchen für alle Angeklagten kommen. Dabei saß die Geschäftsführerin mehrerer Sunowe-Firmen als Haupt-Angeklagte zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 wegen des schweren Verdachts in U-Haft.
(Heinz Wraneschitz)

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