Wirtschaft

Nicht nur Fuhrparkbetreiber wie der Energieversorger N-ERGIE aus Nürnberg mit seinen E-Golfs können vom Förderprogramm profitieren. (Foto: Wraneschitz)

10.08.2018

Schnell beantragen, denn Ende August ist Schluss

Interessant für Kleinunternehmen: Elektroflotten-Förderung des Bundes gibt es schon ab zwei Fahrzeugen

Wer kennt das aktuelle Flotten-Förderprogramm des Bundes zur Anschaffung von Elektroautos? Wohl kaum jemand. Denn jeder meint, dass E-Autoflotten doch nur Großkonzerne oder Stadtwerke haben. Diesen Denkfehler machen offenbar viele kleine Unternehmen und haben deshalb erst gar nicht auf die Förderinitiative „Elektrofahrzeuge und Infrastruktur“ des Bundesverkehrsministeriums reagiert. Denn laut Projektträger Jülich (PTJ) beginnen Flotten schon bei zwei Fahrzeugen. PTJ führt das Förderprojekt im Auftrag des Bundes durch.

Und von wegen Größe: Je kleiner das Unternehmen, umso höher der Zuschuss vom Bund! Kleinstunternehmen können sogar damit rechnen, 60 Prozent der Mehrkosten eines E-Autos gegenüber seinem Verbrenner-Pendant zu bekommen. So kann über kurz oder lang der Stromer wirtschaftlicher sein als der Benziner oder Diesel.

Ein Beispiel: Der Renault ZOE life mit 41-kWh-Batterie kostet laut Liste netto 28.655 Euro. Das vom Jülich PTJ zum Vergleich herangezogene Referenzauto Clio Limited dagegen kostet lediglich 13.016 Euro. Damit ist der Differenzbetrag von 15.639 Euro förderfähig, Kleinstunternehmen können also mit 9383 Euro Netto-Zuschuss rechnen. Effektiv würde ein ZOE einschließlich 400-km-Batterie nur 19.272 Euro netto kosten. Mittlere Unternehmen bekommen immerhin 50 Prozent und größere „nur“ 40 Prozent der Mehrkosten erstattet.

In einer Excel-Tabelle auf www.ptj.de steht die genaue förderfähige Summe für jedes Auto, das gefördert wird. Wer sucht, findet auch Teslas oder BWMs.

Drei Haken hat die Fördergeschichte jedoch:
• Es müssen mindestens zwei Fahrzeuge angeschafft werden. Dabei spielt aber offensichtlich keine Rolle, ob das eine Auto ein Renault Twizzy und das andere Auto ein Audi Q7 e-tron quattro ist. Denn auch Hybride werden gefördert.
• Die jeweilige Gemeinde, bei der der Antragsteller gemeldet ist, muss bestätigen: „Es liegt im Interesse der Kommune, die Emissionen im Verkehrsbereich zu senken und wir befürworten daher die Investition in Elektromobilität.“ Alternativ könne das aber auch die nächstgelegene Großstadt mit Luftproblemen tun. Laut PTJ könnte zusätzlich noch das CO2-Ziel des Orts, des Landkreises, der (Metropol-)Region dabeistehen – falls so etwas bereits festgeschrieben ist. Was konkret als „offizielle Bestätigung“ gefordert wird, steht in der Präambel des Förderaufrufs.
• Der Förderaufruf schließt be-reits am 31. August 2018. Das scheint die größte Krux zu sein. Sprich: Wer diese Förderung will, muss schnell reagieren. Außer PTJ verlängert die Antragsfrist am Ende doch noch. Denn am Telefon klingen die Mitarbeiter der Förderstelle so, als würden sie liebend gerne das bereitgestellte Geld ausgeben, haben dafür aber bisher kaum Anträge bekommen. Vielleicht liegt das ja daran, dass kaum jemand von diesem Flotten-Förderprogramm weiß.
(Heinz Wraneschitz)

www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest/

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