Wirtschaft

Eine Fülle von internationalen Studien zeigt, dass unter Hochspannungsspannungsleitungen erhöhtes Kinderleukämierisiko auftritt. (Foto: Bilderbox)

28.02.2014

Schweizer Hochspannungsleitungen strahlen weniger

Der deutsche Grenzwert für Elektrosmog ist 100 Mal höher als bei den Eidgenossen

Ob der „Netzzubaubedarf von 3600 Kilometern Trassenlänge bis zum Jahr 2020“ aus dem Basisszenario 1 der Netzstudie II der Deutschen Energieagentur DENA von Ende 2010 zutrifft, oder ob „nur“ der im Sommer 2013 von Bund und Ländern beschlossene Bundesbedarfsplan für das deutsche Übertragungsnetz zum Tragen kommt: Es wird neue Höchstspannungsleitungen in Deutschland geben. Gesundheitsbewusste sind alarmiert. Ob der „Netzzubaubedarf von 3600 Kilometer Trassenlänge bis zum Jahr 2020“ aus dem „Basisszenario 1“ der Netzstudie II der Deutschen Energieagentur DENA von Ende 2010 zutrifft, oder ob „nur“ die im Sommer 2013 von Bund und Ländern beschlossenen Bundesbedarfsplan für das deutsche Übertragungsnetz zum Tragen kommt: Es wird neue Höchstspannungsleitungen in Deutschland geben. Doch weder in der DENA-Studie noch im Bundesbedarfsplan steht: Wie wirken sich die von den Höchstspannungsleitungen ausgehenden Strahlungen auf Mensch und Tier aus?
Fakt ist: Stromübertragungsleitungen strahlen elektromagnetisch, in 50- oder 16 2/3-Hertz-Frequenz wie bei Gleichstrom. Die Intensität nimmt von über 1000 Mikro-Tesla (µT) am Leiterseil über die Entfernung ab. Und je höher die Strombelastung und die Spannungsebene, umso höher die Abstrahlung. Bäume oder Gebäudemauern dämpfen die Strahlenbelastung jedoch nicht.
„Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen“, heißt es bei Tennet TSO, einem der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, auf die Frage: Nach welchen Strahlungsgrenzwerten werden Höchstspannungsleitungen errichtet? Konkret erklärt Tennet-Sprecherin Ulrike Hörchens: „Es gilt hier die 26. BImSchV“, den für Strahlung erlassenen Teil der Bundesimmissionsschutzverordnung. Dort ist festgelegt: „Direkt unter der Leitung einen Meter über dem Boden gemessen darf die Strahlung maximal 100 Mikrotesla (µT) betragen, und zwar bei Vollbelastung“, erläutert die Sprecherin.
Ein Gesetz, das Mensch und Tier vor elektromagnetischer Strahlung schützt, gibt es hierzulande nicht. „Bei den beobachteten Wirkungen durch elektromagnetische Felder besteht quasi ein rechtsfreier Raum. Betroffene können keinen Rechtsschutz geltend machen“, erklärt deshalb Professor Prof. Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Umweltorganisation BUND.
„Die normale Hintergrundbelastung in Wohnungen mit Anschluss ans Elektrizitätsnetz beträgt rund 0,02 bis 0,04 µT. Und höher sollte eigentlich auch die Zusatzstrahlung von außen nicht sein“. Deshalb fordert Kühling „etwa 600 Meter Abstand zu Wohnbebauung“. Der Sprecher des Bundesarbeitskreises Immissionsschutz kritisiert: „In der Begründung zur 26. BImSchV wurde darauf verzichtet, Anforderungen zur Vorsorge und zum Schutz der vielfältigen Wirkungen durch elektromagnetische Felder aufzunehmen. Ein unhaltbarer Zustand!“ Nur wenn die „erkannten Gesundheitsgefahren und Risiken“ in der 26. BImSchV stünden, gebe es „den grund- und fachrechtlich gebotenen Schutz und Vorsorgeumfang“...(Heinz Wraneschitz) (Lesen Sie den gesamten Beitrag in der gedruckten Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung vom 28. Februar 2014)

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