Wirtschaft

Damit ehemalige Geschäftsführer den Ruhestand sorglos genießen können, setzen sie meist auf Direktversicherungen. (Foto: Bilderbox)

07.01.2011

Sicher ankommen in der Rente

Wie Betriebsinhaber am besten für den Ruhestand vorsorgen

In Sachen Firmenrente könnten Unternehmern böse Überraschungen bevorstehen. Denn nach mittlerweile zwei Börsencrashs fallen die Renditeerwartungen der Vorsorgetools heute wesentlich geringer aus als ursprünglich angenommen. Drohende Konsequenz: Die Firma muss die Ansprüche schultern. Oder der Chef mit weniger Geld im Alter auskommen.
Eine Befragung von mehr als 600 Geschäftsführern mittelständischer GmbHs durch den Versicherer HDI-Gerling ergab, dass fast zwei Drittel auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) setzen. Doch nur 21 Prozent der Befragten hatten in den vergangenen zwölf Monaten die Finanzierung überprüft. Lediglich 17 Prozent lassen die bAV-Verpflichtung regelmäßig auf finanzielle und rechtliche Belange checken. Ein „erschreckendes Ergebnis“, sagt Sandra Spiecker, Leiterin bAV-Konzepte beim Assekuranzhaus HDI-Gerling. „Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, welche Risiken da schlummern.“
Dabei sind die fünf Spielarten der Betriebsrente unterschiedlich kritisch: Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds sind für die Firmen weitgehend unproblematisch. Direktzusagen und Unterstützungskassen – die Varianten für Chefs und Führungskräfte – können indes erhebliche Gefahren bergen. Der Grund: Bei diesen so genannten Durchführungswegen der bAV verpflichten sich die Unternehmen, dem ausscheidenden Geschäftsführer eine vertraglich fixierte, einmalige Summe oder eine lebenslange Rente zu zahlen. Von den befragten Geschäftsführern gaben 37 Prozent an, ihre Betriebsrente dereinst über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse zu erhalten. Wie sie dafür sorgen, dass letztlich das notwendige Kapital für ihre Zahlungsversprechen vorhanden ist, bleibt den Firmen überlassen. So ist die Pensionszusage oft wie ein ungedeckter Scheck. Denn nicht wenige Unternehmen haben es versäumt, einen ausreichenden Kapitalstock für die Pensionen aufzubauen. Und auch die Firmen, die Vorsorge trafen, haben mitunter ein großes Problem: Viele entschieden sich für eine Versicherungslösung als Rückdeckung. Und hier kann es zu großen Lücken kommen.
Die möglichen Folgen sind ebenso weitreichend wie fatal. Etwa für denjenigen, der seine Firma verkaufen will. Ist die Rentenlast nicht voll gedeckt, reduziert sich der Preis – wenn sich überhaupt ein Käufer findet. Kaum ein Unternehmer, der sich vor 20 bis 30 Jahren selbst eine Betriebsrente zusagte, dürfte über solche Gefahren nachgedacht haben, denn damals standen meist steuerliche Argumente im Vordergrund: Für Pensionszusagen müssen Rückstellungen gebildet werden. Die drücken den Gewinn und somit die Steuerlast. So schlicht, so verlockend. Doch das einstige Steuersparmodell entwickelt sich mittlerweile zum Bilanzproblem. Nach dem seit Jahresbeginn gültigen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) muss die Höhe der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen künftig wirklichkeitsnäher sein als bisher. Das heißt, die Summe wird nun nicht mehr mit – aktuell unrealistischen – 6 Prozent Verzinsung hochgerechnet, sondern es wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre angesetzt. Zudem sind etwa die Inflation oder Gehalts- und Rententrends einzubeziehen. Die Konsequenz: Um auf die zugesicherten Renten zu kommen, müssen die Beträge angehoben werden. Das verschlechtert das Bilanzbild, denn die Pensionsverpflichtungen sind letztlich Schulden, die sich negativ auf die Bonität auswirken und somit Kredite verteuern können. Allerdings hat der Gesetzgeber den Unternehmen eine Frist von 15 Jahren zugebilligt, um die Rückstellungen sukzessive zu erhöhen. Dennoch ist es wichtig, sich schon jetzt mit den Pensionszusagen zu beschäftigen – und zwar bevor das Geschäftsjahr vorbei ist.
Die Ergebnisse der HDI-Befragung legen jedoch nahe, „dass die Problematik vielfach noch nicht erkannt wurde“, sagt bAV-Fachfrau Spiecker. So gaben von den Geschäftsführern, die eine mitunter bilanziell problematische Pensionszusage von ihrer Firma haben, gut die Hälfte an, es sei ihnen wichtig oder sogar sehr wichtig, dass die bAV gar keine Bilanzberührung habe. Ein Widerspruch, der den komplexen Regeln mit fünf Durchführungswegen und unterschiedlichen steuerlichen und bilanziellen Wirkungen geschuldet sein dürfte.
(Jonas Hetzer)

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