Wirtschaft

Wer darf sein Brot nach der Sonne benennen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am heutigen Mittwoch das Landgericht München I in mündlicher Verhandlung. (Foto: dpa/Matthias Balk)

28.04.2021

Streit um Sonne als Brotmarke

Hofpfisterei klagt gegen Bio-Markt

Wer darf sein Brot nach der Sonne benennen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am heutigen Mittwoch das Landgericht München I in mündlicher Verhandlung. Die bayerische Bäckereikette Hofpfisterei hat einen Bio-Naturmarkt in Chemnitz auf Unterlassung verklagt, weil dieser unter anderem einen "Sonnenlaib" im Sortiment hatte - obwohl das Münchner Unternehmen die Sonne vor Jahrzehnten als Brotmarke eingetragen hat. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts hatte der Chemnitzer Markt Widerspruch eingelegt (Az. 3 HKO 1440/21).

Es ist nicht der erste gerichtliche Streit, den die Hofpfisterei wegen der "Sonne" ausgefochten hat. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurden allein beim Landgericht München I in dieser Sache bislang mehr als 20 Verfahren abgeschlossen. Neben der Klage gegen den Chemnitzer Bio-Markt sind demnach drei weitere Verfahren mit ähnlichen Streitfragen anhängig. Die Beklagten reichen von kleinen Bäckereien bis zum großen Discounter Lidl.

Nach Auffassung der Hofpfisterei haben die anderen Betriebe gegen das Markenrecht verstoßen: Die Bezeichnung "Sonne" in Zusammenhang mit Brot und Backwaren habe das Unternehmen schon vor mehr als 40 Jahren ins Markenregister eintragen lassen. Um diese Marke nicht zu verlieren, gehe das Unternehmen gegen jeden Verstoß vor, der ihm bekannt werde.

Bemüht um außergerichtliche Einigung

Dazu sei die Hofpfisterei vom deutschen Markenrecht aus sogar verpflichtet, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Die Hofpfisterei sei aber "prinzipiell bemüht, alle Verstöße gegen ihr Markenrecht ohne Gerichte zu regeln". Doch die "Sonne" sei das beliebteste Bauernbrot der Bäckereikette. Wenn andere Bäcker nicht sorgfältig genug prüften, ob sie diesen Namen verwenden dürften, greife die Hofpfisterei deshalb zu rechtlichen Mitteln.

Dieses Verhalten könne man dem Unternehmen aus juristischer Sicht nicht zum Vorwurf machen, sagt der Geschäftsführer des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk, Stephan Kopp. "Es steht uns nicht zu, das Ob oder Wie zu kommentieren, wenn dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht." Die Landes-Innung empfehle ihren Mitgliedern aber seit Jahren, bei ihren Produktnamen grundsätzlich auf das Wort "Sonne" zu verzichten.

Ob auch der Chemnitzer Bio-Markt die "Sonne" aus seinen Broten fernhalten muss, soll nun das Münchner Landgericht entscheiden. Mit einem Urteil wird am Mittwoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber nicht gerechnet.
(Frederick Mersi, dpa)

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