Wirtschaft

14.12.2012

Unverständlich

Ein Kommentar von Heinz Wraneschitz

Deutsche Gerichte entscheiden bei öffentlich geführten Prozessen „im Namen des Volkes“. Sollte man meinen.
Beim Mammut-Betrugsverfahren um die GFE soll das Gericht klären, ob die Firma Wundermaschinen verkaufte oder einfach umgebaute Notstromaggregate. Deshalb wurden im Gerichtssaal Aufzeichnungen von Telefonaten zwischen den Verantwortlichen des Herstellers von Stromerzeugern vorgeführt.
Doch das zuhörende Volk verstand nicht, worüber die 12. Strafkammer in seinem Namen entscheiden muss. Während Anwälte, Angeklagte, Richter und Staatanwaltschaft in Abschriften die Gesprächsinhalte mitverfolgen konnten, verließ das Volk den Saal.
Soll es etwa nicht wissen, worüber das Gericht am Ende in seinem Namen entscheiden wird?

Kommentare (2)

  1. basta am 17.12.2012
    Bis 1989 erinnere ich mich an ähnliches. Nun frage ich mich: Entwickeln wir uns wieder zurück
    zu einer "Bananenrepublick" ?
  2. phönix am 17.12.2012
    Die Geschichte hat gezeigt, dem Untergang einer Gesellschaft geht der moralische Verfall voraus.
    Da macht die Justiz keine Ausnahme.
    Wer empfindet Gerichtsurteile noch als gerecht, sofern diese überhaupt in die Öffentlichkeit kommen.
    Im Fall GFE wurde ein Unternehmen platt gemacht.
    Tausende (Kunden und Mitarbeiter der GFE) wurden erst durch den Zugriff der Justiz geschädigt.
    Die Justiz macht sich mit Fehlurteilen zum Handlanger der Korruption.
    Dabei werden nur wenige Einzelfälle, wie jetzt verspätet der Fall Mollath, in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
    Offensichtlich wurde bei der GFE wie auch bei Mollath, wie der Verlauf der Gerichtsverhandlung nun zeigt, schlampig ermittelt.
    - Es wurde vorverurteilt.
    - Es gab in diesen Fällen keine stichhaltigen Beweise oder Geständnisse.
    - Entlastende Beweise wurden zurückgehalten bzw. nicht angenommen.
    - Entlastenden Hinweisen wird nicht nachgegangen.
    - Keiner wollte die Wahrheit hören. Keiner hat hingehört, was die Betroffenen zu sagen hatten.
    - Zeugenaussagen wurden nicht ernsthaft geprüft.
    - Plausibilitätsprüfungen werden nicht vorgenommen.
    - Widersprüchlichkeiten wurden nicht aufgeklärt.
    Der zuständige Richter, Herr Germaschewski, hat immer noch die Möglichkeit der Wahrheitsfindung eine Chance zu geben, indem er die Beweisanträge der Verteidigung zuläßt.
    Er sollte nicht vergessen, auch er steht irgendwann vor Gott und wird Rechenschaft ablegen müssen.
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