Wirtschaft

Dank Smartphone und Laptop ist heutzutage Arbeiten überall möglich. (Foto: dpa)

17.04.2015

Wenn Lebenswelten verschmelzen

Mobiles Arbeiten: Bayerische Wirtschaft fordert die Politik auf, das Arbeitsrecht zu modernisieren

Wenn in Shanghai eine Maschine eines bayerischen Herstellers ausfällt, erwartet der chinesische Kunde, der die Maschine erworben hat, schnelle Hilfe aus dem Freistaat. Da spielt die Zeitverschiebung keine Rolle. Rasch muss via Onlineauswertung der Fehler gesucht und wenn möglich behoben werden. Dieser Service macht die bayerischen Produkte, die wegen der höheren Löhne hierzulande teurer sind als vergleichbare Produkte aus anderen Ländern, international konkurrenzfähig.

Elf Stunden Ruhezeit einzuhalten, ist Pflicht

„Doch wenn wir nicht aufpassen, sind wir weg vom Fenster“, mahnt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. beim Seminar „Mobiles Arbeiten und deutsches Arbeitsrecht – ein Widerspruch?“. Gerade das deutsche Arbeitszeitrecht mache Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Leben unnötig schwer. Denn taucht der Fehleralarm an der bayerischen Maschine in Shanghai gegen Mitternacht beim zuständigen Mitarbeiter hierzulande auf, muss dieser eine elfstündige Ruhezeit einhalten, bis er wieder arbeiten darf – auch wenn die Fehlerbehebung mit ein paar Mausklicks innerhalb von fünf Minuten erledigt ist.
„Darum setzen die Unternehmen für solche Fälle leitende Angestellte oder Freiberufler ein“, erklärt Professor Volker Rieble. Er ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und Direktor des Zentrums Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU. Rieble fordert eine dringende Reform des deutschen Arbeitsrechts. „Es muss zwischen körperlich schwerer und kommunikativer Arbeit unterschieden werden“, so Rieble. Das deutsche Arbeitsrecht stamme aus der Nachkriegzeit, als man Menschen vor körperlich anstrengender Arbeit insoweit schützen wollte, als es genügend Regenerationsphasen zwischen den Arbeitseinsätzen geben sollte. Doch das passe nicht mehr in die heutige Zeit, in der die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben zunehmend zerfließen.
„Es geht uns nicht um permanente Verfügbarkeit“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Brossardt. Vielmehr sei die Politik gefordert, die bestehenden rechtlichen Regelungen in der Anwendung und Weiterentwicklung mit den Bedürfnissen der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert in Einklang zu bringen. „Wenn der Kaeser aus Coburg seine Kompressoren, die er weltweit im Einsatz hat, aus Coburg heraus nicht mehr warten kann, wird er das von einem anderen Ort aus tun“, sagt Brossardt. Das führe in der Konsequenz zum Verlust von vielen Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Steuereinnahmen. „Dies wird weniger die Ballungsräume treffen als vielmehr den ländlichen Raum, wo wir ja gerade die Jobs und damit die Menschen halten wollen“, so der vbw Hauptgeschäftsführer. Denn besonders in den ländlichen Gegenden seien die agilen Mittelständler beheimatet, die mit ihren High-Tech-Produkten global präsent sind.
Mit Blick auf die Digitalisierung und die damit verbundene Industrie 4.0 müsse der deutsche Gesetzgeber alles daran setzen, das deutsche Arbeitsrecht zu modernisieren. „Maßstab dafür kann die geltende europäische Arbeitszeitrichtlinie sein“, so Brossardt. Sie mache keine Vorgaben, was die Länge der täglichen Arbeitszeit betrifft. Sie verlange aber eine elfstündige Ruhezeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Hinzu komme, dass die Arbeitszeit in einem Sechs-Monats-Zeitraum 48 Stunden im Schnitt pro Woche nicht übersteigen darf. „Dieser Gestaltungsspielraum durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie sollte genutzt werden“, meint der vbw Hauptgeschäftsführer.

Kurze Unterbrechungen der Ruhezeit ermöglichen

Er verweist darauf, dass die Ruhezeitregelung von elf Stunden am Tag so ausgelegt werden müsse, dass kurze Unterbrechungen der Ruhezeit möglich sind, ohne dass der Beginn der Ruhephase sofort wieder auf Null gesetzt wird. Als Beispiel nennt Brossardt einen deutschen Arbeitnehmer, der abends von zu Hause aus ein kurzes Gespräch in einer wichtigen Angelegenheit mit einem Geschäftspartner in den USA führt: „Nach der Ruhezeitregelung würde ab diesem Zeitpunkt eine neue, elfstündige Ruhephase zu laufen beginnen, auch wenn für den Arbeitnehmer vorher schon fünf oder sechs Stunden seit offiziellem Arbeitsende vergangen sind.“
(Ralph Schweinfurth)

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