Wirtschaft

Wer ab dem 1. Juli mehr als 100 Kilowatt Spitzenleistung ins Netz geben will, muss ein Zertifikat haben. (Foto: Wraneschitz)

04.06.2010

Wenn Ökostrom nicht mehr abgenommen wird

Die Mittelspannungsrichtlinie ist die große Unbekannte bei den erneuerbaren Energien

Wer ab dem 1. Juli 2010 eine Photovoltaikanlage, ein Windkraftwerk oder ein Biogas-BHKW über 100 Kilowatt zur Netzeinspeisung beim Netzbetreiber anmeldet, sollte tunlichst die Mittelspannungsrichtlinie 2008 des Energieversorger-Verbands BDEW einhalten. Sonst könnte es Schwierigkeiten geben: Entweder, die Einspeisung wird nicht genehmigt, oder es gibt keine EEG-Vergütung.
Vor zwei Jahren wurde sie veröffentlicht; am 1. Juli 2010 wird sie endgültig in Kraft treten: Die Mittelspannungsrichtlinie 2008 (MR) des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Ganz offiziell heißt sie „Technische Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz 2008“. Alle Regenerativstromerzeuger ab einer Spitzenleistung von 100 Kilowatt (kWp), die nach diesem Zeitpunkt ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, müssen sie einhalten, diese große Unbekannte: Windkraftwerke, Biogasgeneratoren, Photovoltaikanlagen (PVA).
Spätestens dann müssen PVA-Wechselrichter verwenden werden, welche die Vorgaben der MR erfüllen. Denn es könnte sein, dass Betreiber von Ökokraftwerken ab 100 kWp, die die MR nicht einhalten, keine Vergütung für den eingespeisten Regenerativstrom bekommen.
Oder der Netzbetreiber verweigert schlichtweg den Anschluss der PV-, Biogas- oder Windkraftanlage. Das lässt sich zumindest aus § 9 der Version 2009 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG herauslesen: Das EEG verhilft der MR zu Quasi-Gesetzes-charakter.
„Netzbetreiber wollen einerseits die Einspeiseleistung reduzieren können bei niedriger Stromabnahme; dafür aber müssen sie eine Kompensation bezahlen. Andererseits wollen die Netzbetreiber ganz nebenbei Blindstrom erzeugen können aus PVA“, erklärt Gerhard Schott, der bei Siemens Fürth für die Solar-Wechselrichterproduktion zuständige „Leiter Business Segment“. Und – „selbstverständlich“ (Schott) – erfüllen die Solarwechselrichter mit Markennamen Sinvert die Bedingungen der MR. (Heinz Wraneschitz)

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