Wirtschaft

Salus Haus hat sein Werk in Bruckmühl im Landkreis Rosenheim. (Foto: Salus Haus)

11.07.2014

Wenn Verbraucher nicht mehr informiert werden

Trotz höchstrichterlichem Verbot will ein oberbayerisches Unternehmen zum Schutz der Konsumenten sein firmeneigenes Biosiegel beibehalten

Wer als Verbraucher auf Bioqualität setzt, möchte dies auch möglichst auf den ersten Blick erkennen; Dafür dient die so genannte „Bio-Kennzeichnung“ solcher Produkte. Die Kunden des oberbayerischen Naturarzneimittel- und Teeherstellers Salus Haus aus Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) schätzen dessen firmeneigenes Biosiegel. Es zeigt ihnen an, dass die Salus-Produkte noch strengeren Anforderungen entspechen als solche, die mit dem staatlichen Bio-Zeichen versehen sind.
Doch damit soll jetzt Schluss sein. Jegliche Bio-Kennzeichnung hat auf Umverpackungen von Arzneimitteln nichts zu suchen. Sie sind keine zulässigen Angaben nach Paragraf 10 Arnzeimittelgesetz (AMG), weil sie nicht für die gesundheitliche Aufklärung der Anwender des Arzneimittels wichtig seien. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln bereits im Oktober des letzten Jahres (Az. 7 K 2624/11). Zustimmung hierzu gab es vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das den Antrag auf Berufung von Salus zurückwies (Az. 13 A 2862/12).
„Der einzige Ausweg für uns und die Verbraucher wäre nun eine Änderung des entsprechenden Paragrafen im Arzneimittelgesetzes“, sagt Christoph Hofstetter, Geschäftsführer der Salus Pharma GmbH, zur Staatszeitung. So müsste der bis jetzt noch fünf Sätze umfassende Paragraf 10 des Arzneimittelgesetzes um einen sechsten Satz ergänzt werden. Dieser könnte Hofstetter zufolge so lauten: „Die Kennzeichnung der ökologischen Herkunft der Wirkstoffe bei traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln ist eine zulässige Angabe.“
Dies würde es erlauben, ökologisch erzeugte und in Produkten eingesetzte Heilkräuter auch entsprechend zu deklarieren. „Eine solche Bestimmung käme sämtlichen nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen in Deutschland zugute“, betont Hofstetter. Außerdem würde sie mittelbar dazu dienen, die Schadstoffbelastung von Mensch und Umwelt zu reduzieren. Darüber hinaus wäre gewährleistet, dass die Vermarktung von Heilkräutern aus ökologischem Anbau unabhängig vom Status des Inverkehrbringens (ob als Lebensmittel oder traditionelles pflanzliches Arzneimittel) möglich ist.
Dass die eingesetzten Rohstoffe bei Salus wirklich den Vorschriften der EU-Bio-Verordnung entsprechen, wird regelmäßig durch die amtlich zugelassene Öko-Kontrollstelle Nr. DE-003, die Firma Lacon GmbH in Offenburg, geprüft und bestätigt. Dort werden auch die Frischpflanzenpresssäfte der Firma Schoenenberger, die ebenfalls zu Salus gehören, untersucht.
Wenn es nun nicht gelingen sollte, eine entsprechende Änderung im Arzneimittelgesetz vorzunehmen, wird beiden traditionsreichen und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen ein zentraler Teil ihrer Existenzgrundlage entzogen. Außerdem wird durch die beiden Gerichtsurteile eine Rechtslage geschafffen, die dem weiteren Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, die auch Bayern befürwortet und befördert, entgegensteht. Denn es ist nicht einzusehen, warum dieselben Produkte wie zum Beispiel Kamillenblütentee oder Artischocken-Presssaft, so sie als Lebensmittel verkauft werden, eine Bio-Kennzeichnung tragen dürfen, als Arzneimittel jedoch nicht.
Aber gerade bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, wie es die Produkte von Salus Haus und Schoenenberger sind und die üblicherweise auch außerhalb von Apotheken – meist in Reformhäusern – verkauft werden, ist der Endverbraucher darauf angewiesen, selbst zu erkennen, ob die darin enthaltenen Rohstoffe aus konventionellem Anbau oder aus ökologischem Landbau stammen. „Der Verbraucher hat, wie bei den Lebensmitteln auch, ein Recht darauf zu erfahren, wo die Rohstoffe für solche pflanzlichen Arzneimittel herkommen“, so Hofstetter. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist darum jetzt die Politik gefordert, eine Anpassung des Arzneimittelgesetzes vorzunehmen.
1000 Tonnen Rohstoffe werden jährlich in den weitläufigen Salus-Fabrikanlagen verarbeitet. Salus-Produkte müssen strengeren Qualitätsansprüchen genügen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das hauseigene Salus-Bio-Zeichen bürgt für die Herkunft der pflanzlichen Zutaten aus ökologischem Landbau oder Wildsammlungen und deren erstklassige Qualität. Mittlerweile können rund 77 Prozent der verwendeten Kräuter damit ausgezeichnet werden. Das Salus-Bio-Siegel garantiert darüber hinaus eine sorgfältige Kontrolle sämtlicher Rohstoffe auf Schadstoffe wie zum Beispiel Schwermetalle und Pestizide im eigenen Labor, die weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.
Um wertvollen Rohstoffe so naturbelassen wie möglich verarbeiten zu können, verzichtet Salus ebenso konsequent auf Konservierungsstoffe in Arznei- und Lebensmitteln wie auf künstliche oder naturidentische Aromen. Auch den Einsatz von Agro-Gentechnik in der Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung lehnt der Naturheilmittelproduzent aus Überzeugung rigoros ab. Auf seinen Versuchsflächen in Bruckmühl baut Salus nur deshalb samenechten gentechnikfreien Bantam-Mais an, weil dieser gentechnisch nicht verunreinigt werden darf. Nachdem im Umfeld von 300 Metern kein gentechnisch veränderter Mais gepflanzt werden darf, bedeutet dies eine aktive Blockade der Agro-Gentechnik.
Mehr als 100 Heilpflanzen, die in Europa nach der Katastrophe von Tschernobyl nicht mehr in exzellenter Qualität zu finden waren, werden seit 1991 von Salus – exakt nach EU-Bio-Verordnung – auf der firmeneigenen Bio-Farm im Süden Chiles angebaut. Auch vom Aussterben bedrohte Pflanzen, wie der gelbe Enzian, werden dort kultiviert. Die bekannten Enzian Bittry Tropfen gegen Verdauungsbeschwerden, basieren auf den wertvollen Wirkstoffen dieser seltenen Heilpflanze, die in Deutschland unter Naturschutz steht.
(Ralph Schweinfurth)

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