Wirtschaft

Von den deutschen Seehäfen, wie hier von Bremerhaven aus, werden Waren aus Bayern in alle Welt verschifft. (Foto: dpa)

19.09.2014

Wer vom TTIP profitiert

Expertenworkshop zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA beim „Tag der Bayerischen Wirtschaft“ in Brüssel

Kaum ein wirtschaftspolitischers Thema bewegt die Gemüter hierzulande so sehr wie das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) der EU mit den USA. Im Fokus der öffentlichen Kritik steht neben der bisherigen Geheimdiplomatie der EU-Kommission über die Inhalte des künftigen TTIP der Investorenschutz. Auch wenn noch gar nichts festgezurrt ist, wollen die meisten Deutschen den Amerikanern kein besonderes Klagerecht zugestehen, sollten US-Investitionen in der EU durch nationale Gesetzgebung gefährdet sein. „Das Handelsvolumen zwischen Bayern und den USA beträgt rund 28 Milliarden Euro pro Jahr“, sagte Bayerns Europaministerin Beate Merk (CSU) in Brüssel beim „Tag der Bayerischen Wirtschaft“. Unter dem Motto „Anforderungen europäischer Wirtschaftsregionen an die Wirtschaftspolitik der EU“ führte die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. einen Expertenworkshop zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch. Ministerin Merk betonte, dass vor allem der Mittelstand von TTIP profitieren wird. Doppelte Zulassungen, doppelte Prüfungen und Zölle würden im Waren- und Dienstleistungsaustausch zwischen Europa und den USA entfallen. „Wir wollen uns an den jeweils höheren Standards orientieren“, unterstrich die Ministerin, was Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz angeht.
Wenn TTIP erst einmal zehn Jahre in Kraft sein wird, so würde der Handel mit den USA um 30 Prozent steigen. „Es wird aber auch Einkommenszuwächse bringen“, sagte Roman Bertenrath vom Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln. Eine vierköpfige Familie in Europa hätte dann 545 Euro mehr pro Jahr in der Tasche, eine entsprechende Familie in den USA 655 Euro.
Viele Kritiker monieren immer, dass von TTIP nur Großkonzerne profitieren würden. Dazu erläuterte Bertenrath: „Ja, Großkonzerne profitieren von TTIP. Denn sie sind für 66 Prozent des Exports verantwortlich.“ Aber eine immer weitere Differenzierung der Wertschöpfungsketten würde auch dazu führen, dass kleine und mittelständische Unternehmen von TTIP profitieren werden. „Doch auch die Verbraucher gewinnen, denn sie werden über den Wettbewerb bessere und günstigere Produkte erhalten“, so Bertenrath. Derzeit umfasse der Warenaustausch zwischen Europa und den USA etwa 500 Milliarden Euro.
„Es wird kein hire-to-fire importiert“ „Das deutsche Arbeitsrecht steht nicht zur Disposition. Es wird kein hire-to-fire importiert“, betonte Professor Frank Hoffmeister von der EU-Kommission. Die hohen Arbeits- und Umweltstandards würden auch mit TTIP in Deutschland beibehalten. Auch Subventionen im Kulturbereich würden nicht in Frage gestellt. Hoffmeister fordert aber im Zuge der TTIP-Verhandlungen, dass das öffentliche Auftragswesen in den USA von ihrer derzeit gültigen Prämisse „buy american“, also amerikanischen Produkten den Vorzug zu geben, zugunsten eines „buy transatlantic“ abrückt. Er sieht 2015 als das „Jahr der Wahrheit“, was TTIP angeht. Zum Kernpunkt der öffentlichen Kritik an TTIP, also zum Investorenschutz, betonte er: „Es gibt kein Recht auf Entschädigung für enttäuschte Gewinnerwartung.“
TTIP kann aber auch ein Instrument sein, um die hohen Produktstandards und Rechte, die in den USA und Europa gelten, gegen Staaten wie China zu verteidigen, unterstrich der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Jeff Kornblum.
Und TTIP könne auch dazu beitragen, die hohe Arbeitslosigkeit in den südeuropäischen Ländern zu reduzieren. Darauf wies Alexander Graf Lambsdorff, FDP-Abgeordneter im europäischen Parlament, hin. Wenn Zölle fallen, könnten diese Länder mehr ihrer Lebensmittel in die USA exportieren. Denn in den US-amerikanischen Supermärkten seien diese Spezialitäten so teuer, dass sie sich kaum jemand leisten könne. (Ralph Schweinfurth)

Kommentare (1)

  1. AchimBrandt am 06.10.2014
    Der Artikel ist an mehreren Stellen ungenau. Z.B.:
    1) "Auch wenn noch gar nichts festgezurrt ist," - soll das heißen, man soll erst dann Einspruch gegen die Sonderklagerechte erheben, wenn der Vertrag den Parlamenten zur Abstimmung vorliegt? Das wird zu spät sein, denn dann kann man nur noch den Vertrag als Ganzes annehmen oder ablehnen. Die Gefahr ist dann, dass naive Parlamentarier, die 51% des Vertrags akzeptabel finden, die restlichen 49% fahrlässig in Kauf nehmen. "Nur wegen der überflüssigen Sonderklagerechte werden wir den Vertrag nicht scheitern lassen", werden Politiker wie Sigmar Gabriel dann sagen. Also muss man rechtzeitig Einfluss zu nehmen versuchen!
    2) „Wir wollen uns an den jeweils höheren Standards orientieren“ sagte Ministerin Merk. Die Absicht ist zwar löblich, aber: Frau Merk hat bei den TTIP-Verhandlungen nichts zu sagen, sie hat keinen Einfluss auf die Strategie der EU-Kommission, die das verhandelt. Ihre Worte werden in Brüssel vermutlich nicht mal wahrgenommen. Entscheidend ist, was bei TTIP hinten rauskommt, nicht was vorne von bayerischen Politikern "gewollt" wird.
    3) Was sollen die Zahlenangaben über das heutige hohe Handelsvolumen mit den USA (Bayern 28 Mrd, EU 500 Mrd pro Jahr)? Wieso ist das ein Argument für TTIP? Die Zahlen zeigen doch höchstens, dass der Handel bereits heute floriert, trotz der angeblichen "Handelshemmnisse", die TTIP beseitigen will. Dass wir in der EU andere Zulassungsvorschriften und Standards haben als in den USA, kann also kein so gravierendes Handelshemmnis für den Mittelstand sein, dass man diese mit gutem Grund beschlossenen Standards und besonders das in der EU angewandte Vorsorgeprinzip (z.B. für Chemikalien, Lebensmittelprüfung, Kennzeichnung von Gentechnik-Produkten, Fracking) nun im Namen des Freihandels schleifen sollte.
    4) Der Handel wird in zehn Jahren um 30% steigen, heißt es. Hierbei wird suggeriert, dass dies eine Folge von TTIP wäre. Ich glaube, einen ähnlichen Zuwachs des Handels (3% pro Jahr) wird es so oder so geben, mit oder ohne TTIP. Hier schmückt sich TTIP mit falschen Federn.
    5) „Eine vierköpfige Familie in Europa hätte dann 545 Euro mehr pro Jahr in der Tasche“. Diese Aussage aus der IFO-Studie ist fehlerhaft: Sie unterstellt, dass die Zuwächse des BIP, die angeblich aus TTIP folgen, gleichmäßig auf alle Familien verteilt würde. Dabei war das noch nie so: BIP-Zuwächse kommen seit Jahren vor allem den Kapitalanlegern zugute, während die Löhne seit Jahren nur mickrige Zuwächse haben, und das wird mit TTIP auch nicht anders sein. Einfach den Gesamt-BIP-Zuwachs durch die Anzahl Familien zu teilen und zu behaupten, jede Familie kriegt das, ob Hartz-4-Haushalt oder Superreiche, ist grober methodischer Unfug.
    6) „Das deutsche Arbeitsrecht steht nicht zur Disposition.“ Woher diese blauäugige Gewissheit? Die USA haben viele Arbeitsrecht-Normen, die in Europa gelten, nicht unterschrieben, z.B. das Verbot von Kinderarbeit. TTIP wird uns zwingen, unfair hergestellte Produkte, die die USA nach Europa verkaufen wollen, hier zuzulassen, wodurch Druck auf Europa ausgeübt wird, das hiesige Arbeitsrecht auszuhöhlen.
    7) „Es gibt kein Recht auf Entschädigung für enttäuschte Gewinnerwartung.“ Eine weitere leere Behauptung. Woher nimmt Prof. Hoffmeister die Sicherheit, dass die drei Anwälte in den TTIP-Schiedsgerichten nicht zugunsten einer klagenden Firma entscheiden, die sich mit spitzfindigen Argumenten als „indirekt enteignet“ darstellt?

    Insgesamt ist das eher eine Märchenstunde zu TTIP als ein ernstzunehmender Artikel.
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