Bauen

Die Bayerische Architektenkammer lobt "Preis für Bauen im Bestand" aus. (Foto: Bilderbox)

08.02.2017

Um Architektur verdient gemacht

Bayerische Architektenkammer lobt "Preis für Bauen im Bestand" aus

Aktuell fließen etwa 80 Prozent des Bauinvestitionsvolumens in den Baubestand. Der Neubau ist somit die Ausnahme. Das bauliche Erbe, mit dem die heutige Generation verantwortlich umgehen muss, ist enorm. Wir sollten ihm mit dem gebotenen Respekt begegnen. Erstmals lobt deshalb die Bayerische Architektenkammer einen „Preis für Bauen im Bestand“ aus. Mit diesem Preis wird insbesondere ein Umgang mit bestehender Bausubstanz ausgezeichnet, der Ursprung und Geschichte der Bauten respektiert und sie innovativ in die Zukunft überführt. Der von der Bayerischen Architektenkammer verliehene „Preis für Bauen im Bestand“ zeichnet Werke aus, die sich in diesem Sinne um die Architektur in Bayern verdient gemacht haben. Ein so ausgezeichnetes Werk kann zusätzlich mit einem Staatspreis geehrt werden, wenn es in besonderem Maße einen Beitrag zur Baukultur in Bayern leistet. Die Auszeichnung wird in drei Kategorien verliehen:
• Bauten, die vor 1900 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert beziehungsweise umgebaut wurden,
• Bauten, die zwischen 1900 und 1945 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert beziehungsweise umgebaut wurden  sowie
• Bauten, die zwischen 1945 und 1985 errichtet und in den letzten fünf Jahren saniert beziehungsweise umgebaut wurden. Diese Gebäude können selbstverständlich unter Denkmalschutz stehen, müssen dies aber nicht. Der Bayerischen Architektenkammer ist es ebenso wie der Staatsregierung ein hohes Anliegen, die Bedeutung baukulturellen Erbes zu stärken sowie baukulturelle Leistungen zu fördern und zu würdigen. Daher verleiht die gesetzliche Interessenvertretung aller Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner des Landes im zweijährigen Turnus den Preis an Planer und Bauherren in jeder Kategorie. Einzelne Werke oder besonders herausragende Leistungen können zusätzlich mit einem „Staatspreis Bauen im Bestand“ der Staatsregierung ausgezeichnet werden. Der Preis ist eine der wesentlichen Säulen der bayerischen Architekturpolitik. Mit ihm werden Werke ausgezeichnet, die einen außerordentlichen Beitrag zur Baukultur leisten, indem sie Denkmäler oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz unter Berücksichtigung ihrer Geschichte mit architektonischen Mitteln in die Zukunft führen. Mit diesem Preis zeichnet die Bayerische Architektenkammer Werke mit zukunftsweisenden architektonischen Konzepten aus, die sowohl die Geschichte des Bestands als auch dessen „graue Energie“ in besonderem Maße berücksichtigen. Das Verfahren steht unter der Schirmherrschaft von Kulturminister Ludwig Spaenle. Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
• Es können lediglich Werke vorgeschlagen werden, die sich im Bundesland Bayern befinden.
• Die Vorschläge sind über die Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenkammer einzureichen.
• Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Jury ist in ihrer Entscheidung frei. Alle Unterlagen sind in digitaler Form unter www.bauen-im-bestand.byak.de einzureichen und müssen beinhalten:
• Eine Beschreibung der Maßnahme (höchstens 1000 Zeichen inkl. Freizeichen),
• Plandarstellungen, die nachvollziehbar die Absicht, das Konzept und die Umsetzung erläutern (städtebauliche Einbindung, Freiflächen, Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Konzeptdarstellungen, ursprünglicher und veränderter Zustand),
• 7 bis 14 Bilddateien (jpg oder tif, Mindestgröße ca. B/H 120/90 mm), die Ursprungssituation, vorgefundene Situation und Ergebnis der Umsetzung darstellen.
• Die Bilder müssen der Bayerischen Architektenkammer rechtefrei zur Nutzung und Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
• Kategorie Denkmal: Benennung des begleitenden Amts, der begleitenden Behörde und Personen,
• Benennung der Bauherrschaft, der Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten beziehungsweise Stadtplaner, der begleitenden Ingenieure sowie fachlichen Berater
• Zusätzliche PDF-Dateien (zum Beispiel denkmalpflegerische Bewertung, historische Planunterlagen, kunsthistorische Einschätzung etc.) können hochgeladen werden. Einreichungsfrist ist Sonntag, der 19. Februar 2017, 24:00 Uhr. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein und den vorgegebenen formalen Kriterien in allen Punkten entsprechen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury, die das baukulturelle Geschehen in Bayern laufend beobachtet. Die Entscheidung über die Verleihung des Bayerischen Staatspreises obliegt dem Kulturministerium auf Empfehlung der Jury. Die Jury wird von der Bayerischen Architektenkammer berufen. Es wird in den drei Kategorien jeweils ein Preis à 10.000 Euro verliehen. Zusätzlich werden Anerkennungen ausgesprochen und veröffentlicht. Der Staatspreis ist nicht dotiert. Falls aufgrund der großen Zahl der eingereichten Vorschläge sowie aus inhaltlichen Gründen eine Vorprüfung erforderlich werden sollte, wird diese gemeinsam von der Bayerischen Architektenkammer und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt. Über das Ergebnis der Vorprüfung wird die Jury informiert. Die Jury wird anhand des Berichts der Vorprüfung eine Auswahl derjenigen Vorschläge treffen, die für die Preise nominiert werden. Darüber hinaus kann die Jury eigene Vorschläge in den Auswahlprozess einbeziehen. Aus den Nominierungen werden die Preisträger ausgewählt. Die Jury wird ihre Entscheidungen zur Nominierung und zur Preisverleihung schriftlich begründen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar, ihre Entscheidungen sind endgültig. Die Jury kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Anzahl und Aufteilung der Preise beschließen. Die Preisträger werden von der Jury benannt, nachdem die in die engere Wahl gekommenen Projekte vor Ort besichtigt wurden. (BSZ)

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