Landtag

Erhielt in der letzten Legislaturperiode eine Rüge für seine Landtagsrede mit Gasmaske: AfD-Abgeordneter Stefan Löw. (Foto: dpa/Landtag)

03.05.2024

Bis zu 4000 Euro für ungebührliches Verhalten

Herumpöbeln im Landtag wird teuer – CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD beschließen Verhaltenskodex samt Strafen

Pöbelnde oder die Sitzung störende Abgeordnete müssen im Landtag künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 4000 Euro rechnen. Gegen die Stimmen der AfD verabschiedete die Vollversammlung vergangene Woche eine von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD eingebrachte Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Anstelle der bisherigen Rügen für ungebührliches oder beleidigendes Verhalten tritt nun ein dreistufiges Verfahren in Kraft. Es besteht aus einem Ordnungsruf, bei fortgesetzter Störung einem Ordnungsgeld und im Extremfall einem Ausschluss von bis zu zehn Sitzungen. Bei schweren Erstverstößen kann das Ordnungsgeld ohne Vorwarnung verhängt werden.

Die vier antragstellenden Fraktionen reagieren damit auf die wachsende Zahl an Angriffen auf die Würde des Parlaments und an beleidigenden Zurufen, die seit 2018 mit dem Einzug der AfD in den Landtag zu beobachten sind. „Es ist traurig, dass wir solche Maßnahmen für die Ordnung im Parlament überhaupt brauchen“, erklärte Michael Hofmann (CSU). Es gebe aber Abgeordnete im Saal, die sich durch Rügen für ihr Fehlverhalten nicht beeindrucken ließen und diese gar triumphierend entgegennähmen. Damit werde das Parlament lächerlich gemacht. „Wir lassen uns aber von niemandem auf der Nase herumtanzen“, betonte Hofmann.

Der CSU-Abgeordnete stellte auch klar, dass sich das neue Gesetz nicht gegen die AfD richte, sondern für alle Abgeordneten gleichermaßen gelte. Es liege in der Hand jedes Einzelnen, ob es Anwendung finde oder nicht. Hofmann widersprach auch Vorwürfen aus den Reihen der AfD, deren Meinungs- und Redefreiheit werde eingeschränkt. Dies sei nicht der Fall.

AfD beklagt eine Ungleichbehandlung

„Dumme Reden werden nicht mit einem Ordnungsgeld belegt, die muss die Demokratie aushalten“, stellte er fest. Sanktioniert würden nur beleidigende oder hetzerische Äußerungen sowie die Würde des Parlaments verletzende Störungen.

Markus Walbrunn (AfD) sprach dagegen von einem „autoritären Maulkorbgesetz“. Es würden immer neue Regelungen geschaffen, „um unsere Stimme kaltzustellen und verstummen zu lassen“. Sein Kollege Christoph Maier sah in dem Gesetz einen „Freibrief für die Sanktionierung oppositioneller Politiker durch die Kartellparteien“. Aus Sicht der AfD sei das neue Gesetz „größtenteils verfassungswidrig“, man prüfe daher rechtliche Schritte. Maier beklagte zudem eine Ungleichbehandlung seiner Partei. So würden Attacken anderer Fraktionen auf die AfD viel seltener gerügt als umgekehrt.

Dies konterte Jürgen Mistol (Grüne) mit dem Hinweis, dass die neuen Regeln für alle Abgeordneten gelten würden. „Seltsam, dass nur die Abgeordneten der AfD dagegen aufbegehren“, meinte er. Offenbar fühlten sie sich besonders angesprochen. Er könne dies nachvollziehen, weil es bei der AfD Methode habe, zu beschimpfen, zu beleidigen, zu hetzen und die demokratischen Institutionen verächtlich zu machen. Es gehe darum, das Parlament als „zentrales Organ der Demokratie vor seinen Feinden zu schützen“. Simone Strohmayr (SPD) sagte, sie stehe für eine „streitbare Debattenkultur“. Die AfD aber missbrauche mit ihrem Verhalten den Landtag als „Bühne für ihre rechtsextreme Hetze“.

Felix Locke (Freie Wähler) appellierte an den Anstand aller Parlamentarier*innen und setzte sich für ein gutes Miteinander und fairen Umgang ein. In den Landtagsausschüssen verhalte sich die AfD entsprechend, „aber wenn im Plenum die Kameras angehen, dann zeigt sie ihr wahres Gesicht“. Deshalb müsse den „Pöblern und Antidemokraten“ im Haus mit dem neuen Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. „Hass ist keine Meinung“, betonte Locke. Die neuen Regeln treten am 1. Juni in Kraft. (Jürgen Umlauft)

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