Politik

Noch ist der Kompromiss zur Erbschaftssteuer-Reform informell.

22.09.2016

Kompromiss bei Erbschaftssteuer

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Reform geeinigt - Firmenerben bleiben steuerlich begünstigt

In letzter Minute wurde er erzielt: der Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich erfreut. "Ich bin zufrieden, sogar sehr zufrieden", wurde er in der Nacht zum Donnerstag von der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Auch Schleswig-Holsteins grüne Finanzministerin Monika Heinold sagte dem Blatt, man sei tatsächlich aufeinander zugegangen. "Ich werde das Ergebnis wohlwollend prüfen. Mir ist es sehr wichtig, dass der Gesetzgeber und nicht das Bundesverfassungsgericht entscheidet." Bei der SPD hieß es, man wolle zunächst die Texte zur Einigung abwarten, da Kompromiss zunächst noch informell sei.

Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist haben sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben verständigt. Damit werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Dem Kompromiss müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Dies könnte noch in dieser Woche erfolgen - womöglich schon an diesem Freitag in einem Eilverfahren. Vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kommt indessen deutliche Kritik. Durch die Neuregelung würden die eigentümer- und familiengeführten Unternehmen deutlich höher belastet, als von der Politik zugesagt, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber am Donnerstag. "Die Koalitionsaussage, keine unnötigen Mehrbelastungen zu beschließen, wurde durch das Vermittlungsverfahren relativiert." Zusätzliche Beschränkungen für Unternehmer würden in der Praxis wegen mangelnder gesetzlicher Konkretisierung neue Fragen aufwerfen, sagte Kerber. Aus seiner Sicht führen die schärferen Vorgaben auch zu höherer Bürokratie. Auch ifo-Präsident Clemens Fuest hat die Reform der Erbschaftsteuer kritiesiert - und zwar als "Beschäftigungsprogramm für Steuerberater". "Die Politik hangelt sich von einer hochkomplizierten Regelung zur nächsten, in dem eigentlich richtigen Bemühen, Arbeitsplätze und Firmen zu sichern beim Übergang in die nächste Generation. Es wäre besser, den Gordischen Knoten zu durchschlagen, alle Ausnahmen abzuschaffen und acht Prozent auf jede Form von Vermögen zu erheben, egal ob Firmen, Immobilien, Aktien, Bargeld oder andere Arten." Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing hat soger große Zweifel, ob die Reform der Erbschaftssteuer verfassungsfest sei. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister sagte im ARD-"Morgenmagazin", die Richter in Karlsruhe hätten in der Vergangenheit klargestellt, dass eine gestaltungsfähige Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig sein könne. Die Einigung zur Erbschaftssteuerreform scheine aber extrem gestaltungsfähig zu sein, sagte Wissing. "Damit sind wir wieder genau da, wo wir waren: Es muss nur geklagt werden, und dann fällt das ganze wieder wie ein Kartenhaus zusammen."  (dpa, BSZ)

Kommentare (1)

  1. Trueteam am 27.09.2016
    Ich fände es richtig, dass jedes weiterführendes Erbe (als sowohl Betriebs- als Privatvermögen ) von der Erbschaftsteuer befreit wird. Dadurch würde die Erbschaftsteuer verfassungsfester. Finanziert werden soll dies durch eine Anhebung des Spitzensteuersatz und der Abschaffung von privelliegen für Politiker und Beamte, außerdem wird auch der Verwaltungsaufwand niedriger.
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