Politik

Flug verpasst? Steuern, Flughafengebühren und Zuschläge müssen Passagiere erstattet bekommen. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

04.07.2019

No-Show-Klausel ist Nonsens

Wer seinen Flug verpasst, bekommt rund die Hälfte des Ticketpreises zurück – nur verschweigen das viele Airlines

„Der Schalter ist leider schon geschlossen“: Es ist der Alptraum für Flugreisende. Ein paar Minuten zu spät am Check-in, und der lang ersehnte Urlaubsflieger hebt ohne einen ab. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet auch richtig viel Geld. So wie im Fall von Helene Weber (Name geändert). Nachdem sie ihren 700-Euro-Flug nach Mexiko verpasst hatte, teilte ihr das Online-Reisebüro mit, dass durch den Nichtantritt der Reise auch der Rückflug verfallen sei – so wolle es die sogenannte No-Show-Klausel. Steuern, Flughafengebühren und Zuschläge bekäme Weber zwar theoretisch erstattet. Die Bearbeitungsgebühr sei aber höher als die Erstattungssumme.

Verbraucherschützer können bei solchen Aussagen nur den Kopf schütteln. „Fluggesellschaften, aber vor allem Zwischenvermittler wie Opodo oder Expedia, versuchen das immer wieder“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Dabei seien No-Show-Klauseln in Verträgen mit deutschen Verbrauchern seit einer Klage des Verbands im Jahr 2010 illegal – der Rückflug muss also komplett erstattet werden. „Gerichte haben in der Vergangenheit immer zugunsten der Fluggäste entschieden“, versichert der EU-Verkehrsexperte Michael Cramer (Grüne). Er kämpft seit Jahren dafür, die No-Show-Klausel EU-weit abzuschaffen. Prinzipiell sind alle Länder dafür, aber ein Konflikt zwischen Gibraltar und Großbritannien verhindert eine Einigung.

Gebühren für die Stornierung zu verlangen, ist ebenfalls unzulässig – egal aus welchem Grund die Flugreise nicht angetreten wurde. Das haben Bundes- wie auch Europäischer Gerichtshof entschieden. Fluggesellschaften und Online-Reisebüros müssen also Steuern, Gebühren und Zuschläge ohne Abzüge zurückzahlen. Diese müssen sie schließlich nicht entrichten, wenn der Passagier nicht im Flugzeug sitzt. Anderslautende Vertragsklauseln sind unwirksam. Dennoch sitzen viele Anbieter Beschwerdeschreiben einfach aus, bestätigt der ADAC.

Passagiere sollten sich das nicht bieten lassen: Diese Gebühren machen oft mehr als die Hälfte des Flugpreises aus. Wenn Unternehmen partout kein Geld zurückzahlen wollen, können sich Verbraucher an geld-fuer-flug.de wenden. Die Firma kauft Kunden Erstattungsansprüche ab und geht dann im eigenen Namen gegen die Airlines vor – rückwirkend für die letzten drei Jahre. Obwohl letztlich jeder Fall erfolgreich sei, müsse bei Billigfluggesellschaften jeder einzelne Fall vor Gericht gebracht werden, sagt Firmenchef Benedikt M. Quarch. „Die Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen ist leider sehr groß.“

Helene Weber schrieb ihrem Online-Reisebüro auf eigene Faust. Nachdem über Wochen alle Rückzahlungsforderungen abgewiesen wurden, suchte sie im Internet ein Musterschreiben für die Erstattung bei Flugstornierungen – vier Stunden später wurden ihr knapp 500 der 700 Euro für die Flüge zurücküberwiesen. Obwohl sich Fluggesellschaften und Online-Reisebüros immer wieder mit den gleichen fadenscheinigen Ausreden herauszureden versuchen, hat sich noch keine Staatsanwaltschaft damit befasst. Zeit wär’s. (David Lohmann)

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