Ausschreibung und Vergabe

Der französische Präsident Emmanuel Macron will, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an EU-Unternehmen vergeben werden. Foto: DPA

24.08.2017

Macron fordert „Buy European Act"

Öffentliches Auftragswesen in Europa

Bereits Mitte Mai 2017 hat der neue französische Präsident Emmanuel Macron im Kontext seiner Vorschläge zur Stärkung und Neuausrichtung der EU die Schaffung eines „Buy European Act“ gefordert. Danach sollen öffentliche Aufträge künftig nur noch an solche EU-Unternehmen vergeben werden, die mindestens zur Hälfte in Europa produzieren.

Angesichts des Titels des vorgeschlagenen EU-Gesetzgebungsakts handelt es sich bei der Regelung offensichtlich um eine Reaktion auf die viel kritisierten, marktabschottenden Vorschriften der US-amerikanischen „Buy American“-Regelungen beziehungsweise Marktabschottungen in Drittstaaten, die von französischer Seite bereits seit Langem kritisiert werden und zu verschiedenen französischen Vorschlägen zu europäischen Gegenmaßnahmen geführt haben. Neben der Forderung nach einem „Buy European Act“ umfassen die Vorschläge Macrons auch etliche weitere Reformvorschläge im Sinne einer Priorisierung heimischer Produktion beziehungsweise Arbeitsplätze, darunter auch Vorschläge zu einer Änderung der EU-Entsenderichtlinie.
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) forderte in einem ersten Kommentar zu den Positionen Macrons, die EU und Deutschland müssten jetzt alles tun, damit Macron Erfolg habe. Gabriels Äußerung erfolgte offenbar mit Blick auf den für die gesamte EU essenziellen Erfolg Macrons in der Auseinandersetzung mit der europafeindlichen Populistin Le Pen. Weiter äußerte Gabriel, die Unterstützung Macrons sei auch eine Verantwortung für die Bundesrepublik. Andernfalls werde Le Pen bei den nächsten französischen Präsidentschaftswahlen gewinnen. Gabriels Kommentare spiegeln die Einschätzung weiter Kreise in Politik und Wirtschaft wieder, die derzeit grundsätzlich eine Unterstützung Macrons von deutscher Seite im Interesse der weiteren Stabilisierung der EU befürworten.
Der Vorschlag speziell zur Schaffung eines „Buy European Act“ stößt in deutschen Vergabekreisen allerdings wohl eher auf Zurückhaltung. Zwar werden die „Buy American“-Regelungen der USA übereinstimmend kritisiert. Andererseits wird die Schaffung eines „Buy European Acts“ aber vielfach kritisch eingestuft, da er eher schädlich als nützlich wirken könne. So wird zum einen auf die Frage verwiesen, inwieweit eine solche Regelung bei Aufträgen ab den jeweiligen Schwellenwerten überhaupt mit den Nichtdiskriminierungsgeboten der EU-Richtlinien und dem Government Procurement Agreement der WTO (GPA) vereinbar wäre. Zum anderen wird auch zu bedenken gegeben, dass ein „Buy European Act“ sich in der Praxis nachteilig und belastend auswirken könne. Er könne zu neuem bürokratischen Aufwand und Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Frage führen, ob ein Unternehmen tatsächlich zu mindestens 50 Prozent in Europa produziert. Ferner wird darauf verwiesen, dass eine solche Regelung auch zu nicht wünschenswerten Marktverzerrungen innerhalb der EU führen könne. ( FV )

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