Bauen

Unternehmen müssen zukünftig Planungsunterlagen herausgeben. (Foto: Bilderbox)

25.04.2017

Pflicht zur Herausgabe

Das neue Bauvertragsrecht: Unternehmen müssen zukünftig Planungsunterlagen herausgeben

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 müssen Bauunternehmen dem Besteller Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen.“ Oft seien Berechnungen und Zeichnungen der Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen worden. Diese müssten die Unternehmen bisher nicht zwingend herausgeben, so Becker. Durch die neue Regelung ergibt sich ein Vorteil für Verbraucher, da sie nun die Möglichkeit erhalten, die Informationen durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Verordnung erfasst jedoch nicht die Übergabe aller sinnvollen Dokumente. Zusätzliche Prüfprotokolle der Elektronanlage, Nachweise über Baugrundgutachten und Ähnliches sollten deshalb vertraglich fixiert werden. (BSZ)

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