Bauen

03.06.2011

Wie man Bürger in Planungsprozesse einbindet

Aktualisierung der Planungshilfen für die Bauleitplanung

Die Broschüre Planungshilfen für die Bauleitplanung ist von der Obersten Baubehörde (OBB) aktualisiert und neu aufgelegt worden. Die aktuelle Fassung berücksichtigt eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, die sich seit der letzten Fortschreibung ergeben haben. Die Ausgabe 2010/11 geht insbesondere auf die Neuerungen ein, die sich durch das neue Wasserhaushaltsgesetz (in der Fassung vom 31. Juli 2009), das neue Bundesnaturschutzgesetz (in der Fassung vom 23. Februar 2011) und das neue bayerische Naturschutzgesetz (in der Fassung vom 23. Februar 2011) ergeben haben.
Zur Erleichterung der Arbeit der Gemeinden wurden neue Formblätter für das Aufstellungsverfahren erstellt. Diese sind in den Planungshilfen veröffentlicht und können über das Internetportal der Obersten Baubehörde abgerufen werden. Die Ausgabe 2010/11 geht auch besonders auf aktuelle Schwerpunkte im Städtebau ein. Die Kapitel zu Demografie, Flächenmanagement, Bürgerbeteiligung und Energie wurden daher grundlegend überarbeitet.
Die Menschen werden älter, zugleich werden weniger Kinder geboren. Die Anpassung an den demografischen Wandel ist ein zentrales Thema für die Zukunft Bayerns. Die Veränderungen wirken sich gleichermaßen auf Städte und Gemeinden, auf Verdichtungsräume und ländliche Räume aus.
Der demografische Wandel wird den Umfang und die Art der Siedlungstätigkeit der Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten wesentlich mitprägen. Auch Kommunen, die heute noch keinen Handlungsbedarf erkennen, können mittelfristig davon betroffen sein. Nach den aktuellen Vorausberechnungen wird die Einwohnerzahl Bayerns voraussichtlich noch bis ins Jahr 2020 wachsen und danach abnehmen. Regional wird sich die demografische Entwicklung jedoch erheblich unterscheiden. Während im Großraum München die Bevölkerungszahl zunimmt, sind in Teilen Frankens, der Oberpfalz und Niederbayerns Bevölkerungsrückgänge bereits deutlich wahrnehmbar.

Demografischer
Wandel


Auf Gemeindeebene können Bevölkerungsrückgänge noch stärker ausgeprägt auftreten. Dabei liegen Gemeinden mit Bevölkerungsabnahmen oft in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gemeinden mit anhaltenden Zunahmen. Zur Abschätzung der regionalen und lokalen Bevölkerungsentwicklung wird vom bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bereits seit 2004 für Landkreise und kreisfreie Städte sowie seit 2010 auch für Gemeinden mit über 5000 Einwohnern eine regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht.
Neu ist, dass seit 11. Mai 2011 auch für Gemeinden unter 5000 Einwohner ein so genannter Demografie-Spiegel zur Verfügung steht. Hier wird die zukünftige Bevölkerungszahl anhand von vier Entwicklungsvarianten dargestellt. Ziel ist es daher, im Rahmen der Siedlungsentwicklung eine integrierte Entwicklungsstrategie zu formulieren, um auch in Zukunft die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstrukturen und der dazugehörigen Einrichtungen zu sichern.
Mit dem demografischen Wandel eng verknüpft ist auch die anhaltend hohe Flächeninanspruchnahme. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen eines wirtschaftlichen Strukturwandels und der prognostizierten demografischen Entwicklung kommt daher einer nachhaltigen kommunalen Bodenpolitik hohe Bedeutung zu. Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine detaillierte Bestandserhebung und eine genaue Ermittlung des Flächenbedarfs erforderlich, um den Flächenverbrauch zu verringern und innerörtlichen Leerstand und Brachflächen zu vermeiden. Der damit verbundene Vorrang von Innenentwicklung und Nachverdichtung hat ökonomische und ökologische Vorteile.
Die Ermittlung des Bauflächenbedarfs sollte möglichst über ein kommunales Flächenmanagement systematisiert werden. Dabei wird dem in der Gemeinde bereits bestehenden Angebot an Bauflächen der ermittelte Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen gegenübergestellt; daraus leitet sich ab, ob die vorhandenen Potenziale ausreichen oder zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Aufbauend hierauf können von den Gemeinden Konzepte für eine Aktivierung und qualifizierte Nutzung der vorhandenen Flächenpotentiale erstellt werden. In den Planungshilfen sind die Bedarfsermittlung und das Flächenmanagement und die unterstützende Flächenmanagement-Datenbank, die allen Kommunen seit 2009 zur Verfügung steht, detailliert dargestellt.
Die Notwendigkeit einer umfassenden Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess nimmt in der kommunalen Planungspraxis stetig zu. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung können Gemeinden eine qualitativ und quantitativ umfangreichere Bürgerbeteiligung durchführen. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bürger in den Planungsprozess zu integrieren.
Kooperative Formen der Bürgerbeteiligung sind in einer aktiven Bürgergesellschaft ein wichtiger Bestandteil bei der Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte. Strategien in der Siedlungsentwicklung sollen langfristig und dauerhaft die Lebensqualität und das Umfeld der Bürger sichern und verbessern. Städtebauliche Planungen müssen von den Bürgern daher entscheidend mitentwickelt und mitgetragen werden.

Höhere Akzeptanz
der Planung


Je nach Vorhaben können diese intensiveren Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebliche Vorteile mit sich bringen. So kann frühzeitig eine höhere Akzeptanz der Planung in der Öffentlichkeit erreicht werden, Konflikte im Vorfeld bereinigt und eine kooperative Atmosphäre geschaffen werden. Zudem wird das Wissen der Bürger vor Ort aktiviert und in die Planung mit eingebracht.
 Die Planungshilfen für die Bauleitplanung werden vom Innenministerium herausgegeben und den bayerischen Gemeinden und den an der Bauleitplanung beteiligten Behörden kostenlos zugesandt. Interessierte Planer und Bürger können die Broschüre im Internet bestellen oder von der Internet-Seite des Ministeriums (http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/16964 und http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613/index.htm) herunterladen.
(Stephan Lintner)

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